Bildungs- und Teilhabepaket: Lernförderung durch Nachhilfe

Für Familien mit geringem Einkommen gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket. Was sich dahinter verbirgt und wer es beantragen kann, erfahren Sie hier.

So klappt's mit dem Lernen – jetzt im Video anschauen!

Was ist das Bildungs- und Teilhabepaketpaket?

Das Bildungs- und Teilhabepaket ist ein Angebot vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Es soll Familien mit geringem Einkommen dabei helfen, die Kosten für den Bedarf ihrer Schulkinder zu decken.

Das Bildungspaket kann beantragt werden, wenn Eltern entweder Arbeitslosengeld (I und II), Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach §3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.

Wo beantragt man das Bildungspaket?

Das Bildungspaket wird bei Eltern, die Arbeitslosengeld oder Sozialgeld bekommen, im Jobcenter beantragt. Alle anderen können beim Bürgeramt oder der Kreisverwaltung nachfragen. Die Leistungen werden dann überwiegend als Sach- bzw. Dienstleistungen gewährt.

Die verschiedenen Rubriken

Finanzielle Unterstützung erhalten die Familien in folgenden Bereichen:

Mittagessen

Wenn Kita oder Schule ein warmes Mittagessen anbieten, wird der Zuschuss gewährt. Die Eltern beteiligen sich hierbei mit einem Euro pro Tag.

Kultur, Sport und Freizeit

Für diese Rubrik erhalten Kinder einen Zuschuss von bis zu zehn Euro im Monat, wenn sie eine Musikschule oder Sportvereine besuchen wollen.

Ausflüge

Ein eintägiger Schulausflug wird teilweise finanziert, mehrtätige Klassenfahrten werden den Eltern komplett erstattet.

Lernförderung*

Ein Anspruch auf Lernförderung besteht nur, wenn die Schule einen Bedarf bestätigt (z.B. wenn die Versetzung gefährdet ist). Bestehen innerhalb der Schule vergleichbare Angebote wie Nachhilfekurse oder Zusatzstunden, müssen diese in Anspruch genommen werden.

* Zur Lernförderung zählt auch die Online-Nachhilfe. Sie können also die Kosten für ein Abo bei Online-Lernplattformen wie sofatutor geltend machen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie einen Antrag für Nachhilfe stellen können, finden Sie in unserem PDF „Bildungs- und Teilhabepaket: Lernförderung durch Nachhilfe‟.

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Schulbedarf

Zum Schulbedarf zählen alle nötigen Schulmaterialien. Hier werden 100 Euro berechnet, 70 für das erste Schulhalbjahr und 30 für das zweite. Die finanzielle Förderung ist für jedes Kind gleich.

Schulbeförderung

Wenn die Beförderungskosten durch Bus und Bahn nicht von der Schule übernommen werden, übernimmt sie das Bildungspaket in voller Höhe.

Änderungen seit dem 1. August 2013

  • In manchen Fällen werden von den Eltern ausgelegte Gelder nachträglich erstattet, wenn diese unverschuldet nicht rechtzeitig beantragt werden konnten (z. B. bei kurzfristigen Schulausflügen usw.).
  • Das Geld für Klassenfahrten kann direkt an die Eltern bzw. die Kinder ausgezahlt werden.
  • Ein Teilhabebetrag von bis zu 10 Euro kann im Bewilligungszeitraum angespart werden (z. B. für Freizeiten oder Mitgleidsbeiträge in Vereinen). Dies ist auch rückwirkend möglich.

Zu guter Letzt: das Alter der Kinder

Für Kinder bzw. Jugendliche bis 25 Jahre kann das Bildungspaket in Anspruch genommen werden. Bei der Rubrik Kultur, Sport und Freizeit gilt das Angebot allerdings nur bis zum 18. Lebensjahr. Sollten Sie mehrere Kinder haben, gelten die Zuschüsse und Kostenerstattungen für jedes einzelne Kind.

Wie genau das mit der Kostenerstattung oder Leistungsabrechnung funktioniert, erfahren Sie ebenfalls vom jeweiligen Kreis. Denn die bestimmen das Verfahren vor Ort und informieren alle Beteiligten. Für weitere Details und Fragen informieren Sie sich auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Weitere nützliche Hilfsmittel:



Titelbild: © iStock.com/Cristian Baitg

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