Lehrergehalt: Wie viel verdienen Lehrer 2016?
Nach der Infografik zum Lehrergehalt 2015 finden Sie hier eine aktuelle Infografik, die das Lehrergehalt für das Jahr 2016 anzeigt.
Das verdienen beamtete Lehrer brutto 2016
In der Infografik finden Sie das Grundgehalt der Besoldungsgruppen A12 und A13 für das Jahr 2016. Die erste Angabe entspricht dem Grundgehalt der niedrigsten Besoldungsstufe und die zweite der höchsten Besoldungsstufe der Bundesländer. Bei den Angaben handelt es sich um das Bruttogehalt. Abzüge, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Familienzuschlag, Kindergeld o. ä. wurden nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass sich die Länder hinsichtlich Arbeitszeiten, Pflichtstunden usw. unterscheiden. Die Farbe des Bundeslands zeigt an, ob Lehrerinnen und Lehrer dort verbeamtet werden, nicht oder nur mit Einschränkungen verbeamtet werden.
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Angestellte Lehrer verdienen netto weniger
Angestellte Lehrerinnen und Lehrer verdienen brutto in der Regel so viel wie ihre beamteten Kolleginnen und Kollegen. Trotzdem ist das Nettogehalt der
Beamtinnen und Beamten höher, da sie weniger Abzüge haben.
Beamtete Lehrkräfte haben folgende Abzüge:
- Lohnsteuer
- Solidaritätsabgabe
- Beiträge für die private Krankenversicherung
Angestellte Lehrkräfte haben folgende Abzüge:
- Lohnsteuer
- Solidaritätsabgabe
- Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse
- Beiträge für die Rentenversicherung
- Beiträge für die Pflegeversicherung
- Beiträge für die Arbeitslosenversicherung
Hier finden Sie die Besoldungstabellen der Länder:
Baden-Württemberg (gültig ab 1. März, 1. Juli bzw. 1.November 2016)
Bayern (gültig ab 1.März 2016)
Berlin (gültig ab 1. August 2015)
Brandenburg (gültig ab 1. Juli 2016)
Bremen (gültig ab 1. Juli 2016)
Hamburg (gültig ab 1. März 2016)
Hessen (gültig seit 1. Juli 2016)
Mecklenburg-Vorpommern (gültig seit 1. September 2016)
Niedersachsen (gültig ab 1. Juni 2016)
Nordrhein-Westfalen (gültig seit 1. August 2016)
Rheinland-Pfalz (gültig ab 1. März 2016)
Saarland (gültig ab 1. Juli, 1. September bzw. 1. November 2016)
Sachsen (gültig ab 1. März 2016)
Sachsen-Anhalt (gültig ab 1. Juni 2016)
Schleswig-Holstein (gültig ab 1. Mai 2016)
Thüringen (gültig seit 1. September 2016)
Titelbild: © Vladyslav Starozhylov/shutterstock.com
Infografik: © sofatutor.com
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Vielen Dank für die Grafik. Im Hinblick auf Verbeamtung haben Sie meines Erachtens Thüringen und Sachsen vertauscht.
Zumindest für Sachsen weiß ich: Keine Verbeamtung (außer Schulleiter).
Hallo Herr Petermann,
vielen Dank für Ihren Kommentar!
Die hier abgebildeten Informationen basieren auf Angaben der Kultusminsterien:
Da in Sachsen, wie Sie ebenfalls schreiben, nur Schulleiter/innen und ihre Stellvertreter/innen verbeamtet werden, ist das Bundesland gelb eingefärbt (Verbeamtung mit Einschränkung).
In Thüringen findet momentan keine Verbeamtung in diesem Bereich statt (rot gekennzeichnet).
Viele Grüße
Katharina vom sofatutor-Magazin
Würde das nicht so erstellen. Vorschlag für die nächste Grafik: Bitte öffentlicher Dienst Info benutzen und dann bei einer GLEICHEN Steuerklasse den Jahresnettowert betrachten. Erst dann werden 1000e Euros an Unterschieden deutlich. So könnte man meinen, es wäre ungefähr gleich. Außerdem bitte unbedingt Realschulkräfte erwähnen, die zB in Niedersachsen schon als A13 deutlich weniger als in Bayern / BW bekommen, aber mittlerweile sogar oft nur A12 sind! Da sind wir teils bei 7 k, was 20 % entspricht!
Die Angaben sind nicht vollständig.Auch verbeamtete Lehrer zahlen in Brandenburg in die Pflegeversicherung ein und müssen seit ihrer Verbeamtung 0.2 % in eine Pensionskasse des Landes abführen. Und da sie kein Urlaubsreisen und Weihnachtsgeld erhalten – wie die Angestellten, ist ihr Nettoverdienst sogar geringer!!!
Sorry … blöde Worterkennung … Bitte korrigieren : statt Urlaubsreisen = Urlaubsgeld.