Kind im Netz: Gesetze im Netz

Im Internet gibt es tausende Filme gratis. Und das Album der neuen Lieblingsband ist mit wenigen Klicks kostenlos auf dem Rechner. In den Weiten des Internets gibt es alles und dann auch noch kostenlos. Und das soll legal sein? Nein! Es gibt Gesetze im Netz.

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Besonders bei Kindern und Jugendlichen schleicht sich immer häufiger der Gedanke ein, dass im Internet alles erlaubt ist, alles kostenlos sein sollte und dass, wenn sie gegen ein Gesetz verstoßen, anonym bleiben. Diese Annahmen entsprechen jedoch nicht der Wirklichkeit.

Das Internet ist kein „rechtsfreier Raum“. Auch hier müssen viele Gesetze beachtet werden. Die Strafen für einen Verstoß gegen diese sind nämlich nicht zu unterschätzen. Eltern sollten aus diesem Grund die Gesetze des Netzes kennen und ihren Kindern Gefahren und Folgen aufzeigen, denn oftmals gilt bei einem Verstoß: „Eltern haften für ihre Kinder.“

Das Urheberrecht

Musik, Texte aller Art, Filme, Fotos, Zeichnungen, Logos, Grafiken, Karten, Pläne und Computerprogramme sind das geistige Eigentum des Urhebers. Die Werke gehören also der Person, die sie hergestellt hat. Diese Person hat das Recht, ihre Werke zu verbreiten, zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Dazu ist niemand anderer befugt, jedenfalls nicht ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers.

Was ist nicht erlaubt?

Das Internet verführt besonders Kinder und Jugendliche, an allen Ecken gegen das Urheberrecht zu verstoßen – auch wenn sie dieses in den meisten Fällen unwissend tun.

Musikstücke können kostenlos hoch– und wieder heruntergeladen (Musiktauschbörsen) und Bilder, die in den weiten des Netzes gefunden wurden, auf der eigenen Homepage oder dem Facebookprofil veröffentlicht werden. Das ist leicht, aber illegal.

Ein solcher Verstoß gegen das Urheberrecht kann teuer werden und bei besonders schweren Fällen auch zur Gefängnisstrafe führen.

Der weit verbreitete Glaube im Netz sei man anonym und ein Verstoß gegen das Urheberrecht könne sowieso nicht aufgedeckt werden, ist ein Irrglaube. Die IP-Adresse verrät alles: Sie gibt Aufschluss darüber, von welchem Computer zu welcher Zeit welche Internetaktivitäten verrichtet wurden. Somit sollten Ihrem Kind von Anfang an die Gesetze des Netzes bekannt sein.

Was ist erlaubt?

Unproblematisch ist jedoch der private Gebrauch von urhebergeschützten Inhalten: Wenn Ihre Tochter also einen im Internet gefundenden Text zum Lesen oder ein Bild als Zimmerschmuck ausdruckt (Privatkopie), ist es legal, solange dafür kein Kopierschutz geknackt, keine illegale Internetseite aufgerufen und kein illegales Download-Angebote genutzt wurde. Auch das Ansehen von Videos auf Youtube – ist erlaubt, selbst wenn der Hochladende gegen das Urheberecht verstoßen hat.

Die Rechtslagen zum Streamen von Filmen auf illegalen Film-Plattformen hingegen ist noch nicht eindeutig geklärt. Das heißt aber nicht, dass Ihr Kind hier vor rechtlichen Folgen sicher ist. Aus diesem Grund sollte es auf diese Seiten verzichten. Das Hochladen urhebergeschützter Filme und Videos ist auf legalen Seiten wie Youtube und auf illegalen Seiten gleichermaßen verboten.

Facebook hat eigene Gesetze

Facebook ist eine Sache für sich. Wer der AGB von Facebook zugestimmt hat – was jeder bei der Registierung tun muss – dann hat Facebook automatisch das Nutzungsrecht an allen selbstgeschaffenen Inhalten, die Sie oder Ihr Kind ins Netzwerk eingestellt haben: Fotos, Texte, Filme, Logos, Grafiken. Ihr geistiges Eigentum darf also von Facebook beliebig genutzt werden, ohne dass Sie ein Entgeld dafür in Anspruch nehmen dürfen.

Überspitzt gesagt heißt das, wenn wenn Sie ein Portrait von sich als Profilbild hochladen, könnte es sein, dass Sie sich am nächsten Tag als Gesicht einer Werbekampagne für eine Zahnpasta an den Wänden des U-Bahnschachts wiederfinden – und dagegen können Sie nichts tun.

Die allgemeinen Persönlichkeitsrechte

Jeder hat das Recht auf informelle Selbstbestimmung. Das heißt, jeder darf selbst entscheiden, welche persönlichen Daten er in der Öffentlichkeit preisgeben möchte und was andere mit personenbezogenen Daten machen dürfen.

Zu den allgemeinen Persönlichkeitsrechten gehört auch das Recht am eigenen Bild. Keiner darf ohne Ihre Erlaubnis ein Bild von Ihnen oder von Ihrem Kind der Öffentlichkeit zugänglichen machen. Im Gegenzug heißt das jedoch auch, dass Sie und Ihr Kind keine Bilder von Personen, auf dem diese deutlich zu erkennen sind, ohne Erlaubnis auf die eigene Homepage oder auf das Facebookprofil hochladen dürfen.

Also dann doch lieber etwas Geld für das Kino ausgeben. Alles andere kann um einiges teurer werden.

Titel: ©Greyfebruary/iStock.com

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