Nützliche Hilfsmittel: Unterhaltsvorschuss

Wenn ein Elternteil eines Kindes der Unterhaltungszahlung nicht nachkommt, kann der Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Damit Sie sich Marathonläufe zu den Ämtern sparen, haben wir Ihnen alle Informationen zum Unterhaltsvorschuss zusammengestellt.

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Was ist der Unterhaltsvorschuss?

Wenn die Unterhaltszahlung für ein oder mehrere Kinder ausbleibt, nur teilweise oder unregelmäßig gezahlt wird, können Alleinerziehende einen Unterhaltsvorschuss beantragen. Diese Vorschuss wird vom Jugendamt ergänzend zum Kindergeld gezahlt und beträgt bei Kindern unter sechs Jahre 133 Euro und bei Kinder von sechs bis 12 Jahren 180 Euro monatlich. Maximal sechs Jahre und höchstens bis zum vollendeten 12. Lebensjahr hat ein Kinder Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss.

Wer kann den Unterhaltsvorschuss beantragen?

Der Unterhaltsvorschuss wird unabhängig vom Einkommen des alleinerziehenden Elternteils gezahlt. Bedingung für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss ist, dass das Kind seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlich Aufenthalt in Deutschland hat, nur bei einem Elternteil lebt und von dem anderen Elternteil keinen, nur teilweise oder nur unregelmäßig Unterhaltszahlungen bekommt. Darüber hinaus darf das 12. Lebensjahr des Kindes noch nicht vollendet sein.

Wo und wie kann der Unterhaltsvorschuss beantragt werden?

Den Antrag können Sie in der Regel beim zuständigen Jugendamt stellen, in dessen Bezirk Sie und Ihr Kind wohnen. Das Antragformular und das Merkblatt bekommen Sie bei der Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung oder Sie drucken den Antrag und das Merkblatt direkt aus ‒ das Formular ist bundesweit einheitlich.

Haben Sie Probleme beim Ausfüllen des Antrags, hilft Ihnen das Jugendamt weiter. Zusammen mit einem Personalausweis, einer Haushaltsbescheinigung, der Geburtsurkunde des Kindes, der Vaterschaftsanerkennung, dem vorhandenen Unterhaltstitel im Original, dem Brief vom Rechtsanwalt über das Getrenntleben, dem Scheidungsurteil, dem Nachweis über laufende Unterhaltszahlungen oder die letztmalige Unterhaltszahlung können Sie dann den Antrag einreichen. Fragen Sie jedoch sicherheitshalber noch einmal nach, welche Unterlagen zusätzlich benötigt werden. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre zum Unterhaltsvorschuss.

Weitere nützliche Hilfsmittel:

Titelbild: ©Szasz-Fabian Ilka Erika/Shutterstock.com

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