An wen wende ich mich bei bedenklichen Inhalten im Netz?

Sie haben auf Foren oder Webseiten, die Ihre Kinder benutzen, etwas entdeckt, das Ihnen Sorgen bereitet? Hier finden Sie Hilfe.

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Auf einer Webseite oder in einem Online-Spiel, das Ihr Kind gern frequentiert, tummeln sich kuriose Gestalten. Im Chat schicken sich vermeintliche Kinder Texte, Bilder, Dateien und Links zu. Dabei hat Sie Ihr Kind auf etwas aufmerksam gemacht, dass Sie als problematisch bzw. gefährlich empfinden.

Jugendgefährdende und entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte erkennen

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag gibt Auskunft darüber, welche Inhalte für Kinder und Jugendliche unzugänglich sein sollten. Verantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen ist die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Landesmedienanstalten.

Beispiele für jugendgefährdende Inhalte sind u. a.:

  • Verwendung von Kennzeichen oder Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
  • Aufstachelung zum Rassenhass
  • Darstellung von Kindern und Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung (gilt auch für virtuelle Darstellungen)
  • Verletzung der Menschenwürde, insbesondere durch die Darstellung von Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind
  • Gewaltverherrlichung bzw. -verharmlosung
  • Anleitung zu rechtswidrigen Taten wie z. B. Mord, Totschlag, Völkermord und andere (vgl. § 126 StGB) indizierte Internetangebote, z. B. Filme, Videos oder Musik

Die Form der Inhalte ist dabei egal: Es können Bilder, Texte, Videos, Chats oder Foreneinträge sein. Dabei kann es sich um ungewollte Kontaktaufnahme, also Spam, um jugendgefährdende Darstellungen wie Pornografie oder Sexting, Aufruf zur (rechtsextremistischen) Hetze, Gewaltdarstellung oder ähnliches handeln. Bei der Bewertung der Inhalte sollten Sie den Kontext beachten. Journalistische Inhalte und künstlerische Produkte können im jeweils eindeutig gekennzeichneten Format verbreitet werden.
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag gilt nur für Betreiber von Internetseiten, die in Deutschland sitzen. Das sind aber nur etwa zehn Prozent der in Deutschland zugänglichen Webseiten. Entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte unterliegen der Sorgfaltspflicht des Providers.

Gegen bedenkliche Inhalte vorgehen

Daher sollten Sie zuerst den jeweiligen Provider per E-Mail oder Kontaktformular informieren. Dieser nimmt im Idealfall die Seite vom Netz. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) kann Internetseiten indizieren. Diese dürfen dann in deutschen Suchmaschinen nicht mehr angezeigt werden. Wenn Inhalte, die nicht für Kinder und Jugendliche zugänglich sein sollten, angeboten werden, muss der Provider eine Form der Altersverifikation anbieten, um den Inhalt anschauen zu können. So macht es z. B. YouTube mit Videos, die erst ab 18 Jahren gesehen werden dürfen.

Auch die KJM kann Inhalte beanstanden. Dem Anbieter der Seite wird von dieser Stelle gesagt, welche Inhalte problematisch sind. Entfernt der Provider den Inhalt nicht von seinen Webseiten, kann die KJM Verbote aussprechen und in schweren Fällen Geldbußen bis zu 500.000 Euro verhängen. Bei möglichen Straftaten leitet die KJM den Fall an die Staatsanwaltschaft weiter.

Inhalte auf jugendschutz.net melden

Es gibt Informationsstellen, die sich bedenklicher Inhalte annehmen, sie bewerten und ggf. dem Bundeskriminalamt weitergeben. Die Plattform jugendschutz.net ist eine gemeinsame Zentralstelle der Jugendministerien der Länder und unterstützt die Kommission für Jugendmedienschutz bei der Überprüfung deutscher Webseiten. Über ein Online-Formular können problematische Inhalte gemeldet werden, die im Anschluss überprüft werden. Wenn jugendschutz.net einen Verstoß gegen den Jugendmedien-Staatsvertrag feststellt, kontaktiert es den Anbieter und informiert die KJM.

Internet-Beschwerdestelle

Sie können Auffälligkeiten auch bei der Internet-Beschwerdestelle einreichen. Diese Internetseite wird von dem Verband der Internetwirtschaft (eco) und dem Verein Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) geführt, der sich aus Kommunikationsanbietern, Onlineanbietern und Providern zusammensetzt. So zählen u. a. die Deutsche Telekom AG, Microsoft Deutschland GmbH oder Telefonica Germany GmbH & Co. OHG zu den Vereinsmitgliedern. Sie verpflichten sich als Mitglieder einer Selbstkontrolle, um eine Verbreitung jugendgefährdender Inhalte zu erreichen. In der Internet-Beschwerdestelle können Eltern verdächtige Inhalte melden, deren Server in Deutschland sind. Für internationale Fälle ist der INHOPE-Dachverband zuständig, dem auch die FSM mit der Internet-Beschwerdestelle angehört. Dort werden alle eingehenden Anfragen auf die jeweils zuständigen nationalen Melde-Hotlines weitergeleitet.

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Titelbild: © La India Piaroa/shutterstock.com

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