Was tun, wenn mein Kind eine Hauptschulempfehlung hat?

Für viele Eltern ist es eine Horrorvorstellung: Das eigene Kind soll auf die Hauptschule gehen. Was das bedeutet und wie Eltern reagieren können.

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Eltern glauben oft, nur ein Abitur würde die Karrierechancen ihres Kindes sichern. Wenn dann eine Empfehlung für die Hauptschule ausgestellt wird, sind viele erstmal enttäuscht. Dabei gibt es noch viel Spielraum für das Potenzial des Kindes in der weiteren Schulzeit.

Wie Eltern reagieren können

Es gibt verschiedene Wege, die Eltern gehen können, wenn sie mit der Empfehlung für die Hauptschule nicht einverstanden sind. Prinzipiell haben Eltern aber je nach Schulrecht des Bundeslandes das Recht, ihr Kind auf eine weiterführende Schule zu schicken, für die keine Empfehlung ausgestellt wurde. Häufig muss dann bei der Anmeldung zur Sekundarstufe I die Empfehlung der Grundschule abgegeben werden.

Da viele Eltern dann Angst haben, dass ihr Kind beim Aufnahmeverfahren benachteiligt werden könnte, drohen sie der Grundschule mit rechtlichen Schritten, um eine Empfehlung für die Realschule oder das Gymnasium zu erwirken. Das sollte jedoch nur der allerletzte Ausweg sein.

Probeunterricht oder Gespräch mit dem Klassenlehrer bzw. der -lehrerin

In einigen Bundesländern, z. B. Bayern oder Baden-Württemberg, können Schulkinder zu einem Probeunterricht geschickt werden, bei dem sie in einer Art Nachprüfung eine andere Empfehlung für die weiterführende Schule erarbeiten können.

Das geht jedoch nicht in Bundesländern, wie Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein, in denen die Lehrkraft bzw. die Schule die Empfehlung für das Kind ausspricht. Hier sollten Eltern das Gespräch mit dem Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin suchen und sich Tipps für mögliche weiterführende Schulen geben lassen. Wenn das Potenzial des Kindes darauf hindeutet, dass es einen höheren Schulabschluss erreichen kann, ist eine Gesamtschule oder eine bayerische Mittelschule eine gute Möglichkeit, etwas zeitversetzt auf eine andere Schulform zu wechseln oder auf derselben Schule einen höheren Abschluss zu erreichen.

Enttäuschung nicht aufs Kind projizieren

Kommt es zu einer Empfehlung für die Hauptschule, sollten Eltern sich zuerst beruhigen. Wahrscheinlich hat sich diese Entwicklung bereits angedeutet. Es bringt nichts, dem Kind ein schlechtes Gewissen zu machen und die eigenen Erwartungen auf das Kind zu übertragen. Vielmehr ist es ratsam, darauf zu vertrauen, dass das Kind in seiner Entwicklung reifen wird und eine spätere Aus- bzw. Weiterbildung als Qualifizierung infrage kommt.

Wunsch des Kindes in die Entscheidung einbeziehen

Wenn das Kind selbst über die ausgesprochene Empfehlung – notenabhängig oder nicht – enttäuscht ist, können Eltern erwägen, ob sie den Übertritt auf die Real- bzw. Gesamtschule ermöglichen. Hier kann das Kind seine Leistungen stabilisieren, ein persönliches Leistungsprofil entwickeln und ist nicht dem Stress des Gymnasiums ausgesetzt. Es kann einen mittleren Abschluss anstreben, mit dem es später entweder in eine Ausbildung, in die Fachhochschulreife oder ins Abitur gehen kann.

Sollten die Stärken des Kindes nicht in den theoretischen Leistungen liegen, kann ein Hauptschulabschluss sinnvoll sein. Dadurch hat es die Möglichkeit, sich früh für die Berufsschule zu qualifizieren. Viele Berufsabschlüsse beinhalten die Mittlere Reife und ermöglichen dank der Fachkenntnisse auch den Zugang zum Fachstudium. So können Eltern den Druck aus dem Übertritt rausnehmen und ihr Kind ermuntern, seine Karrierechancen auf dem zweiten Bildungsweg, z. B. Abendschule oder Kolleg, zu verbessern.

Fazit: Eltern sollten ihre mögliche Enttäuschung über eine Hauptschulempfehlung nicht auf ihr Kind projizieren. Im Zweifel können sie sich bei der Wahl der weiterführenden Schule von den Lehrerinnen und -lehrern ihres Kindes beraten lassen. Um den Druck rauszunehmen, sollten Eltern ihr Kind auf eine Schule schicken, die dem aktuellen Leistungsanspruch ihres Kindes gerecht wird. Ein Wechsel bzw. eine Weiterqualifikation ist auch später möglich.

Titelbild: © Alena Ozerova/shutterstock.com

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