Wenn Eltern Schulen verklagen

Benotungen werden angezweifelt, Klausuren auf Fehler durchforstet und Lehrer als unfähig dargestellt. Immer mehr Eltern ziehen gegen die Schulen ihrer Kinder vor Gericht. Woran liegt das? Wir haben den Präsidenten vom Deutschen Lehrerverband Josef Kraus gefragt.

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„Wir haben heute bei einem Teil der Eltern eine völlig andere Einstellung zu ihren Kindern und zur Schule. Der Anteil der Eltern, die immer nur die Schule für das Fehlverhalten ihrer Kinder verantwortlich macht, ist deutlich gestiegen,” sagt Kraus. Noch dazu käme der Glaube, ja sogar Wahn, laut Kraus, dass Kinder nur mit Abitur und Studium später eine Chance auf dem Arbeitsmarkt hätten.

Deswegen klagten Eltern am häufigsten gegen das Übertrittszeugnis der vierten Klasse und versuchten so ihre Kinder per Gerichtsbeschluss aufs Gymnasium zu bringen. Wie zum Beispiel ein Ehepaar, das zwei Jahre lang im Rechtsstreit mit einer Schule lag, weil ihre Tochter im Übertrittszeugnis nicht den benötigten Notendurchschnitt von 2,33 hatte, um aufs Gymnasium zu gehen. Eltern und Anwalt durchsuchten sämtliche Klassenarbeiten auf Fehler, die das Kind in der vierten Klasse geschrieben hatte, berichteten Medien. In einer 40-Seiten langen Klageschrift wurde der Schule vorgeworfen, die Klassenlehrerin hätte fehlerhaft gearbeitet und ihr Unterricht wäre nicht kindgerecht. Zwei Jahre später gab ein Richter den Eltern Recht und das Mädchen durfte in der siebten Klasse von der Realschule auf die höhere Schule wechseln.

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Dass die Eltern mit ihrer Klage durchkamen, sei aber ein Einzelfall. Denn „in 90% der Fälle haben die Klagen keinen Erfolg,” fand der Deutsche Lehrerverband (DL) nach einer repräsentativen Erhebung an Verwaltungsgerichten in ganz Deutschland heraus. Wie viele Schulen von Eltern verklagt werden, konnte der DL nicht mitteilen. “Man kann keine Statistik daraus machen. Aber wir verzeichnen eine deutliche Zunahme,” sagt Kraus. Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) teilte kürzlich mit, dass sich die Zahl der Rechtsfälle in Bayern in den letzten 20 Jahren vervierfacht hätte. Die Rechtsabteilung von BLLV wurde von einem Mitarbeiter auf sechs Personen aufgestockt, denn jeden Tag melden sich mehrere Pädagogen, die eine Rechtsberatung brauchen.

Was können Lehrer tun, wenn Eltern ihnen mit einer Klage drohen? Erst einmal ist es wichtig zu wissen, dass einzelne Pädagogen nicht verklagt werden können. Nur wenn sich eine Lehrkraft straf- oder zivilrechtlich etwas zu Schulden kommen hat lassen, z. B. wenn er oder sie ein Kind beschimpft oder tätlich angegriffen hat, kann ein Lehrer oder eine Lehrerin als Individuum angeklagt werden. „Wenn es aber um Noten, Zeugnisse oder Disziplinarmaßnahmen geht, wird die Schule als Institut verklagt, nicht der Lehrer. Der Schulleiter muss sich mit der Klage auseinander setzen und gegebenenfalls eine Überprüfung oder eine Nachkorrektur veranlassen,” erklärt Kraus. Pädagogen und Schulleiter können sich bei den jeweiligen Lehrerverbänden der Länder oder beim Deutschen Lehrerverband rechtlich beraten lassen.

Kraus betont, dass das Schulwesen in einem Rechtsstaat verankert sei. Jede schulische Entscheidung müsse deswegen transparent und hinterfragbar sein. Allerdings appelliert er an alle Eltern, Probleme im Gespräch mit Lehrern und Schulleitern zu klären, ohne gleich vor Gericht zu gehen.

Titelbild: ©iStock.com/liveostockimages