Umfrage: Dürfen Lehrer ihre politische Meinung äußern?

Es ist normal, dass Lehrerinnen und Lehrer in ihrem Berufsalltag mit Fragen konfrontiert werden. Aber wie soll man reagieren, wenn die Schüler wissen wollen, wie man persönlich zu einer aktuellen Debatte steht?

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Klar ist: Die Schule und Lehrkräfte unterstützen die Schülerinnen und Schüler in ihrer freien Meinungsbildung und -äußerung. Dazu haben diese nach Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes das Recht. Zu diesem Zweck lernen die Schülerinnen und Schüler im Laufe ihrer Schulausbildung, wie sie Standpunkte erarbeiten, vertreten oder gegen andere Argumente abwägen. So sollen kritisch denkende, aufgeklärte Erwachsene heranwachsen, die Quellen und Meinungen zu analysieren wissen. Wie steht es aber um die Lehrkräfte selbst? Ist es für Lehrerinnen und Lehrer möglich und sinnvoll, ihre persönliche politische Meinung im Unterricht zu äußern? Schließlich fragen Schülerinnen und Schüler häufig danach. In aktuellen Debatten wie der Flüchtlings- und Asylpolitik in Deutschland und Europa zeigt sich die Relevanz und Brisanz dieser Problematik.

Schüler äußern sich unreflektiert

In einem Beitrag von Spiegel Online äußern sich Lehrerinnen und Lehrer besorgt, dass ihre Schützlinge Meinungen und teilweise reißerische Kommentare unreflektiert übernehmen und in der Schule verbreiten. Das können aktuell Äußerungen sein wie „Alle Flüchtlinge bekommen Handys geschenkt“, „Die sind alle gefährlich“ oder „Sie nehmen uns die Arbeit und die Frauen weg“. Wie gehen Lehrerinnen und Lehrer mit dieser Situation um? Und wie reagieren sie, wenn sie in der Klasse oder in der Schule gefragt werden, wie sie zu dem Thema stehen?

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Lehrer sollen sich zurückhaltend äußern

Als Lehrerin oder Lehrer ist der Bildungsauftrag das oberste Gebot während der Ausübung der Tätigkeit. Zudem soll der Schulfrieden nicht gestört werden. Daher sollen sich verbeamtete Lehrkräfte sehr zurückhaltend über ihre politische Betätigung äußern. Dieses Mäßigungsgebot gilt nicht für angestellte Lehrerinnen und Lehrer. In allererster Position sind jedoch auch sie Erzieherinnen und Erzieher und beachten ihre Sorgfalts- und Wahrheitspflicht.

Sie dürfen beispielsweise keine Werbung für irgendeine Partei machen. Lehrkräfte sind weiterhin dazu angehalten, in Schule und Unterricht eine politische, religiöse und weltanschauliche Neutralität sicherzustellen. Das betrifft bei ihnen insbesondere sichtbare Merkmale der Kleidung oder Symbole, die diese Neutralität anzweifeln lassen.

In der Öffentlichkeit dürfen sich Lehrkräfte jedoch auch zu Themen äußern, die in der Schule diskutiert werden. Außerdem dürfen sie zu bildungspolitischen Debatten Stellung beziehen.

Klare Vorgaben – unklare Handhabung

Die Schulgesetze der Bundesländer regeln konkret die Pflichte und Rechte von Lehrpersonen und Schulleitung. Dazu gehört das Recht auf Meinungsäußerung. Für das Bundesland Berlin gilt etwa, dass Schülerinnen und Schülern durch entsprechende Wissens- und Kompetenzvermittlung Ansichten vertreten, „[…] die bestimmt werden von der Anerkennung der Gleichberechtigung aller Menschen, von der Achtung vor jeder ehrlichen Überzeugung und von der Anerkennung der Notwendigkeit einer fortschrittlichen Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse sowie einer friedlichen Verständigung der Völker.“

Lehrerinnen und Lehrer haben das Recht auf eine freie Meinungsäußerung im Unterricht. Sie seien aber dazu angehalten, andere Meinungen zur Geltung kommen zu lassen, um dem Bildungauftrag nachzukommen. Eine einseitige Meinungsbeeinflussung ist nicht zulässig. Verbeamtete sowie nach Tarifvertrag beschäftigte Lehrkräfte müssen die freiheitliche demokratische Ordnung sowie das Grundgesetz achten. Verbeamtete Lehrkräfte dienen dem gesamten Volk, nicht einer einzelnen Partei.

Klare Vorgaben gibt es beim Umgang mit Parteien und Werbung: In der Schule und im Unterricht dürfen keine Werbung oder Propaganda „für und durch Parteien, andere politische oder parteigebundene bzw. -nahe Organisationen, Bürgerinitiativen, vergleichbare Einrichtungen, politisch agierende Einzelpersonen und deren Veranstaltungen betrieben werden. Dies betrifft insbesondere den Verkauf, die Verteilung, Anbringung oder Auslage von Werbe- und Informationsmaterial sowie die Plakatierung von Druck- oder handschriftlichen Erzeugnissen“, heißt es im Schulgesetz des Landes Berlin. Oftmals sind die Fragen jedoch nicht an parteipolitische Ideologien gebunden, sondern entstehen aus einem politischen Alltag bzw. durch Hörensagen. Wie soll man damit umgehen, wenn man in der Schule von Schülerinnen und Schülern zur politischen Meinung angesprochen wird? Wir fragen Sie: Darf eine Lehrkraft die eigene politische Meinung äußern?

[Update 08.04.2016] Vielen Dank für Ihre Teilnahme an der Umfrage! Sie ist nun geschlossen.


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