Was dürfen Lehrer wirklich? Und was nicht?

Handys einkassieren, den Klassenraum verlassen, Strafen verhängen – viele Lehrerinnen und Lehrer machen es einfach. Aber dürfen sie das?

So klappt's mit dem Lernen – jetzt im Video anschauen!

Dürfen Lehrer Smartphones wegnehmen?

Ja, Lehrer und Lehrerinnen dürfen störende Gegenstände, z. B. das Smartphone, zeitweilig einsammeln und verwahren.

Dürfen Lehrer Inhalte auf dem Smartphone ansehen?

Nein. Selbst wenn ein Verdacht auf einen Straftatbestand besteht, darf der Inhalt eines Schülerhandys nicht angesehen werden. Es muss die Polizei informiert und das Handy übergeben werden.

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Dürfen Lehrer den Klassenraum aufräumen lassen?

Ja, Lehrerinnen und Lehrer dürfen den Klassenraum von den Schülerinnen und Schülern als erzieherische Maßnahme aufräumen lassen, die ihn unordentlich gemacht haben. Jedoch dürfen nicht Schülerinnen und Schüler in die Pflicht genommen werden, die mit der Unordnung nichts zu tun haben (s. nächsten Punkt zu Kollektivstrafen).

Dürfen Lehrer Kollektivstrafen verhängen?

Nein, Lehrerinnen und Lehrer dürfen keine Kollektivstrafen verhängen, da damit auch Unschuldige bestraft werden. Hier gilt die Unschuldsvermutung, solange die Schuld nicht bewiesen ist. Die erzieherischen Maßnahmen dürfen sich nur an störende Schülerinnen oder Schüler richten.

Dürfen Lehrer Noten laut vorlesen?

Nein, die Lehrkraft darf keine personalisierten Noten vorlesen. Das ist ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und gegen den Datenschutz.

Dürfen Lehrer private Nachrichten wegnehmen, lesen oder vorlesen?

Wenn Zettel oder Briefe durch den Klassenraum gereicht werden und den Unterricht stören, darf der Lehrer oder die Lehrerin diese einsammeln, muss sie jedoch am Ende der Stunde zurückgegeben. Die Nachrichten dürfen nicht gelesen werden, da hier das Briefgeheimnis verletzt wird. Ebenfalls ist es der Lehrerin und dem Lehrer verboten, die Nachricht laut vorzulesen, da das eine Demütigung der Schülerinnen und Schüler darstellt. Das Gleiche gilt für SMS, E-Mails und andere elektronische Nachrichten.

Dürfen Lehrer Schüler vor die Tür schicken?

Das „Rausschmeißen“ wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt: In einigen ist es verboten, da die Aufsichtspflicht verletzt wird. In anderen ist es in Ordnung, solange Schülerinnen und Schüler vor der Tür bleiben und in anderen wiederum uneingeschränkt erlaubt. Hier sollten sich Lehrerinnen und Lehrer über die jeweiligen Regelung ihres Bundeslandes informieren.

Dürfen Lehrer nachsitzen lassen?

Auch das Nachsitzen ist in jedem Bundesland anders geregelt und kann auch in einigen Bundesländern von Schule zu Schule unterschiedlich gehandhabt werden. Deshalb sollten sich Lehrerinnen und Lehrer mithilfe des Schulgesetzes ihres Bundeslandes und der Schulordnung darüber informieren.

Dürfen Lehrer Strafarbeiten erteilen?

Solange sie pädagogisch sinnvoll ist, dürfen Lehrerinnen und Lehrer bei Fehlverhalten einem Schüler oder einer Schülerin eine zusätzliche Aufgabe erteilen. Das Abschreiben der Hausordnung bzw. anderer Texte oder das mehrfache Schreiben eines Satzes als Strafe ist nicht zulässig, wenn es einen entwürdigen Charakter hat (z. B. öffentlich geschieht) und kein pädagogischer Nutzen feststellbar ist. In der Regel wird im Maßnahmenkatalog der Schule beschrieben, welche Erziehungsmaßnahmen zulässig sind und in welchem Umfang dies geschehen sollte. Lehrerinnen und Lehrer sollten die Eltern außerdem über das Verhalten des jeweiligen Schülers oder der jeweiligen Schülerin informieren.

Dürfen Lehrer die Klasse während der Stunde alleine lassen?

Nein, Lehrerinnen und Lehrer dürfen die Klasse grundsätzlich während des Unterrichts nicht alleine lassen. Sollte es aus unumgänglichen Gründen nötig sein, muss die Lehrkraft für eine vorübergehende Aufsicht sorgen, z. B. auf den Kollegen oder die Kollegin im Nachbarraum zurückgreifen. Auch darf sie einen zuverlässigen Schüler oder eine zuverlässige Schülerin bitten, für Ruhe zu sorgen. In jedem Fall sollte die Klasse während der Abwesenheit mit Aufgaben beschäftigt sein. Unbekannte Klassen, deren Verhalten bei Abwesenheit nicht eingeschätzt werden kann, sollten nicht alleine gelassen werden.
Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserem Artikel Aufsicht in der Schule – worauf Sie achten sollten.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass sich die Schulgesetze von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.



Titelbild: © DarkBird/shutterstock.com