Leitfaden OER: Wie fertigt man freie, digitale Unterrichtsmaterialien an?

Um selbst erstellte Lehrinhalte für andere frei verfügbar zu machen, sollten Sie ein paar Dinge beachten.

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Sie haben ein Erklär-Video, einen Podcast, ein Konzept, ein Arbeitsblatt, eine Software oder einen Unterrichtsentwurf erstellt, den Sie gern Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung stellen möchten? Dann stellen Sie diese doch als Open Educational Resources, kurz OER, ins Netz. So können andere Ihre digitalen Lehrmaterialien herunterladen, bearbeiten und an ihre Schülerinnen und Schüler weitergeben. Worauf Sie bei der Bereitstellung von OER-Materialien achten sollten, erfahren Sie hier.

Das Urheberrecht und fremde Inhalte

Wenn Sie eigene Inhalte erstellen, lassen Sie sich auch von anderen Quellen inspirieren, z. B. Bildern, Fotos, Tonaufnahmen oder Textauszügen aus Lehrbüchern. Während für Lehrerinnen und Lehrer Ausnahmen beim Urheberrecht für den Unterricht existieren, gelten diese Regelungen nicht für offene Bildungsinhalte, die über den Unterricht hinaus verbreitet werden. Um zu bewerten, ob ein Unterrichtsentwurf als OER geeignet ist, sollten Sie sich diese wichtigen Fragen stellen:

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  1. Unterscheiden sich die erstellten Aufgaben signifikant vom Originalwerk, z. B. vom Lehrbuch, das zur Inspiration diente? Sonst droht eine Urheberrechtsverletzung.
  2. Handelt es sich um eine Collage oder um einen Mix aus Originalteilen und abgewandelten Materialien? Das wäre nicht zulässig und sollte unbedingt vermieden werden.
  3. Hat der Dienstherr bzw. die Dienstherrin die Erlaubnis erteilt, die Unterrichtsmaterialien online zu verbreiten? Er bzw. sie hält in der Regel das volle Nutzungsrecht an den erstellten Unterlagen.
  4. Haben Sie Ihre Inhalte klar sichtbar unter eine offene Lizenz gestellt, damit andere sie verwenden und bearbeiten können? Hier sind CC-Lizenzen oft leicht für den Anwender oder die Anwenderin zu erkennen. Mehr dazu erfahren Sie unten.

Links und Screenshots

Wenn Sie Inhalte für die digitale Weitergabe vorbereiten wollen, sollten Sie auf korrekt gesetzte Links achten. Auch bei Screenshots gibt es Fallstricke.
Beachten Sie, dass Sie nicht aus Versehen auf unzulässige Inhalte verweisen. Bei Hyperlinks sollten Sie die Funktion des Links sichtbar machen: Ist dies der Verweis auf die Quelle? Gibt es hier weiterführende Informationen? Sie sollten darauf achten, dass nicht der Eindruck entsteht, Sie seien der Urheber bzw. die Urheberin der verwiesenen Webseite und würden dementsprechend die Haftung für diese Inhalte übernehmen. Wenn Sie fremde Inhalte, z. B. YouTube-Videos, auf Ihren Blog verlinken wollen, sollten Sie den Embedded Code verwenden. Damit wird das Video auf der Seite eingebettet, verbleibt jedoch am Ursprungsort und wird von dort gestreamt. So umgehen Sie eine Vervielfältigung.

Ähnliches gilt für Screenshots: Hier sollten Sie beachten, dass Sie kein urheberrechtlich geschütztes Material unerlaubterweise vervielfältigen, indem Sie einen Screenshot, also ein Bild, davon anfertigen. Um aber z. B. eine Anleitung zur Verwendung eines Programms zu erklären, ist es zulässig, Screenshots zu machen. Achten Sie in jedem Fall auf den Quellenhinweis und eventuelle Lizenzhinweise. Marken- und Persönlichkeitsrechte, wenn also z. B. ein Logo oder ein Porträt abgebildet ist, sollten immer beachtet werden. Der Autor bzw. die Autorin von OER-Materialien übernimmt die Verantwortung, dass die Verwendenden rechtlich zulässige Materialien bereitgestellt bekommen.

CC-Lizenzen

Um klarzumachen, dass es sich bei Ihren Materialien und Konzepten um OER-Inhalte handelt, ist es am einfachsten, sich an den Creative Commons-Lizenzverträgen zu orientieren. Dies sind Standard-Lizenzverträge, die mit Kürzeln bzw. Logos deutlich anzeigen, was bei der Verwendung der Inhalte zu beachten ist. Generell gilt: Inhalte sollten so bereitgestellt sein, dass andere Pädagogen und Pädagoginnen sie gut verwenden können. Ein Dokument im PDF-Format ist also ungeeignet. Neben exakten Lizenzangaben hilft ein kurzer, beschreibender Text, die Sichtbarkeit in Suchmaschinen zu erhöhen. Ein konkreter Hinweis zur freien Verbreitung, Verwendung und Bearbeitung reicht notfalls auch, bietet jedoch nicht die gleiche rechtliche Sicherheit wie eine CC-Angabe.

Übersicht CC-Lizenzen

  • Alle Inhalte dürfen nur mit exakter Lizenzverbreitung weiterverbreitet und -verwendet werden.
  • Außer bei CC0 müssen bei allen CC-Lizenzen Urheber bzw. Urheberin und Titel benannt werden.
  • Eine Bearbeitung des Originalmaterials muss kenntlich gemacht werden.
  • Mehrere Werke mit unterschiedlichen CC-Lizenzen sollten nicht vermischt werden.
  • Die Lizenz eines veröffentlichten Werks kann nachträglich nicht mehr ergänzt oder verändert werden.

Die geläufigen CC-Kürzel

  • CC0 – Abgabe sämtlicher Rechte, völlig freie Verwendung des Inhalts
  • CC-BY – Nennung des Autors bzw. der Autorin
  • CC-SA – Weitergabe unter gleichen Bedingungen
  • CC-ND – Keine Bearbeitung und anschließende Weitergabe
  • CC-NC – Keine kommerzielle Nutzung

Materialsammlungen und Koordinationsstellen

Eine der ältesten und größten Übersichtsseiten, die OER-Materialien und -Ideen unterschiedlicher Art bündeln, ist die Zentrale für Unterrichtsmedien im Internet, kurz ZUM. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert mit einem Millionenbetrag den Ausbau von zentral koordinierten Anlaufpunkten im Internet. Eine davon ist die Informationsstelle OER. Sie befindet sich im Umbau, soll aber zum Frühjahr 2017 einsatzbereit sein. Hier können Suchende Informationen zum Erstellen von OER, Materialsammlungen und Terminhinweise bekommen, um an einer Vernetzungsveranstaltung teilzunehmen. Jöran Muuß-Merholz ist einer der Gründer der Seite. Er hat eine Liste mit 15 Portalen erstellt, die zu unterschiedlichen Fächern Auskunft und Materialien zur Verfügung stellen. In einer Übersicht zu kostenlosen und freien Bilderdatenbanken finden Sie z. B. Pixabay oder Wikimedia Commons. Von der Bundeszentrale für politische Bildung gibt es dieses praktische Übersichtsvideo für freie Bildungsinhalte:

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Titelbild: © Africa Studio/shutterstock.com