Einsatz für die Schule: Elternbeirat oder Elternsprecher werden
Für eine gute Schulkultur ist das Engagement von Eltern unabdingbar. Schon mit geringem Zeitaufwand lässt sich der Schulbetrieb vielfältig unterstützen. Wir klären über die Optionen auf.
Aktiv mitgestalten
Eltern können die Schulkultur so mitgestalten, dass ein offenes und produktives Klima für Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte entsteht. Abhängig von der eigenen Zeit und den Interessen können Aufgaben sporadisch oder regelmäßig übernommen werden, z. B. als Betreuung auf der Klassenfahrt oder bei einer Sammelaktion für die Klassenkasse. Aber auch in der Elternvertretung, z. B. als Elternsprecherin bzw. Elternsprecher oder im Elternbeirat können sie regelmäßig aktiv werden.
Der Elternabend
Den Grundstein bildet die Teilnahme am Elternabend. Natürlich muss man nicht zu jedem Termin erscheinen. Aber es hilft, um die Probleme und Herausforderungen des Schulalltags besser zu verstehen. Hier lernen Eltern ihre Miteltern kennen, können ihre Anliegen direkt mit dem Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin besprechen und bei der Wahl des Elternvertreters bzw. der -vertreterin abstimmen. Diese Wahl findet meist wenige Wochen nach Schuljahresbeginn statt. Dabei werden in der Regel zwei Elternsprecher bzw. Elternsprecherinnen gewählt.
Der Elternsprecher bzw. die Elternsprecherin
Vorerfahrung: nicht notwendig
Zeitaufwand pro Woche: 1 bis 2 Stunden
Aufgaben:
- … ist Ansprechpartnerin bzw. -partner für Eltern und Lehrkräfte der Klasse.
- … leitet den Elternabend und bereitet ihn vor.
- … stimmt sich mit dem Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin über wichtige Themen der Klasse ab.
- … nimmt an den Sitzungen des Elternbeirats, der Elterngremien oder der Schulkonferenz teil – je nach Wahl.
- … vermittelt in Problemfällen, die die ganze Klasse oder einen Großteil betreffen.
- … unterstützt bei der Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen der Schule mit, z. B. Sommerfeste, Ausflüge oder Klassenfahrten.
- … informiert Eltern über schulische Angelegenheiten und aus den Gremien.
Rechte:
- … hat Einblick in den Entwicklungsstand der Klasse.
- … kann die Neu-Anschaffung von Unterrichtsmaterialien mitdiskutieren.
- … wird über wesentliche Änderungen im Lehrplan / Unterrichtsablauf informiert.
- … kann beim Elternbeirat angehört werden.
Der Elternbeirat
Vorerfahrung: (nicht zwangsläufig) Elternsprecher bzw. Elternsprecherin
Zeitaufwand pro Woche: 2 bis 3 Stunden
Aufgaben:
- … vertritt die Interessen der Eltern im Gesamtschulverbund.
- … setzt sich für Wünsche und Anregungen der Eltern und Schülerinnen und Schüler gegenüber der Schule, der Schulleitung und dem Schulministerium ein.
- … fördert die Anteilnahme der Eltern am Leben und der Arbeit der Schule.
- … beseitigt Mängel an der Schule, z. B. am Gebäude oder bei den Lehrmitteln.
- … wirkt bei Maßnahmen des Jugendschutzes mit, soweit sie den Wirkungsbereich der Schule betreffen.
Rechte:
- … kann Einfluss auf die Schulordnung nehmen.
- … kann die Maßnahmen bei Ordnungswidrigkeiten mitbestimmen.
- … kann die Ausstattung der Schule sowie die Organisation, z. beim Schulessen, mitgestalten.
Höhere Ämter
Alle diese Formen der Elternarbeit sind ehrenamtlich. Ein höheres Amt bei der Elternbeteiligung ist der Vorstand des Elternbeirats. Dieser arbeitet bei der Schulkonferenz mit Lehrkräften, Lernenden und der Schulleitung zusammen.
Schließlich gibt es noch den Gesamtelternbeirat bzw. den Landeselternausschuss, in dem die Interessen der Schule auf Bezirks- oder Landesebene vertreten werden.
Verpflichtende Elternarbeit
Je nach Schulform, Schulkonzept und finanzieller Ausstattung kann es für Eltern auch vorgegeben sein, sich einzubringen. Häufig ist dies bei reformpädagogischen Schulkonzepten der Fall, z. B. Montessori- oder Waldorfschulen. Dann übernehmen sie die Pflege des Schulgebäudes und Schulhofs, die Gestaltung der Klassenzimmer oder leiten AGs. Häufig wird diese Arbeit in Arbeitskreisen organisiert.
Titelbild: © Rawpixel.com/shutterstock.com
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