Sonderpädagogisches Gutachten – was Eltern wissen müssen
Was ist, wenn mein Kind Unterstützung beim Lernen benötigt, z. B. aufgrund körperlicher oder kognitiver Einschränkungen? Dann muss ein Gutachten über einen sonderpädagogischen Förderbedarf her. Alles, was Eltern darüber wissen müssen.
Ãœbersicht: Welche Frage interessiert Sie?
- Was ist ein sonderpädagogisches Gutachten?
- Das sind die Förderschwerpunkte
- Was ist der Unterschied zwischen einem Förderbedarf und einem Förderschwerpunkt?
- Wie bekommt man ein sonderpädagogisches Gutachten?
- Welche Schritte gibt es beim sonderpädagogischen Gutachten?
- Widerspruch: Kann man das sonderpädagogische Gutachten anfechten?
Es kann einschüchternd für Eltern sein, wenn sie den Verdacht hegen, dass ihr Kind einen Förderbedarf hat, weil es z. B. langsamer lernt oder körperlich eingeschränkt ist. Aber ein sonderpädagogisches Gutachten hilft Ihrem Kind, die Unterstützung zu bekommen, die es braucht, um den Lernalltag gut und so selbstständig wie möglich zu meistern. Die Schule und das Schulamt helfen bei der Festlegung der nötigen Unterstützungsmaßnahmen.
Was ist ein sonderpädagogisches Gutachten?
© fizkes/shutterstock.com
Mit dem sonderpädagogischen Gutachten wird festgestellt, ob bei einem Schulkind ein Förderbedarf besteht. Dem Gutachten geht ein ausführliches Feststellungsverfahren voraus, in dem das Kind in verschiedenen Situationen beobachtet, untersucht bzw. befragt wird und Gespräche mit den Eltern geführt werden. Steht dem Kind laut Gutachten eine sonderpädagogische Förderung zu, bekommt es entweder integrative Unterstützung an einer Regelschule oder wird einer Förderschule bzw. einem sonderpädagogischen Bildungsangebot (Baden-Württemberg) zugewiesen.
Im sonderpädagogischen Gutachten werden u. a. folgende Informationen abgefragt:
- vorschulische Bildung
- Lernentwicklung
- Leistungsstand
- Arbeits- und Sozialverhalten
- Ergebnisse der Test- und Lernprozessdiagnostik
- Inhalte der Elterngespräche
- Wunsch der Eltern zum Förderort
- der genaue Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung
Das sind die Förderschwerpunkte
Die Kultusministerkonferenz (KMK) legt folgende Förderschwerpunkte für Schüler/-innen fest. Davon abzugrenzen sind Teilleistungsstörungen, wie etwa Legasthenie oder Dyskalkulie:
- Lernen
- Körperliche und motorische Entwicklung
- Geistige Entwicklung
- Emotionale und soziale Entwicklung
- Hören
- Sprache
- Sehen
- Andauernde Erkrankung
Was ist der Unterschied zwischen einem Förderbedarf und einem Förderschwerpunkt?
Je nachdem, welcher Förderschwerpunkt (s. Infokasten) festgestellt wird, kann die Schule zusätzliche schülerbezogene Ressourcen beantragen, also einen Förderbedarf benennen. Bei den Förderschwerpunkten „Lernen“, „Emotionale und soziale Entwicklung“ sowie „Sprache“ werden seit dem Schuljahr 2017/2018 keine zusätzlichen Ressourcen mehr zur Verfügung gestellt. Diese seien bereits vorhanden, wie z. B. die Senatsverwaltung Berlin mitteilt. Wenn also festgestellt wird, dass in einem der Schwerpunkte ein Förderbedarf für Ihr Kind entsteht, hat es individuelle Rechte, die einzeln evaluiert werden müssen:
Mögliche Förderbedarfe sind:
- Anspruch auf individuelle Förderung
- Empfehlung für den Nachteilsausgleich
- ggf. Absenkung der Anforderungen
- vorgezogene Aufnahme in die Sekundarstufe
Wie bekommt man ein sonderpädagogisches Gutachten?
© Rawpixel.com/shutterstock.com
Hegen Eltern den Verdacht, dass ihr Kind besondere Unterstützung beim Lernen bzw. in der Schule benötigt, z. B. aufgrund von körperlicher oder sozial-emotionaler Beeinträchtigung oder Behinderung, können sie in der Regel jederzeit einen Antrag auf ein Feststellungsverfahren für ein sonderpädagogisches Gutachten bei der Schulaufsichtsbehörde stellen. In Ausnahmefällen wird ein Antrag auch von der Schule gestellt. Nämlich dann, wenn Lehrkräfte den Verdacht haben, dass bei einem Schüler oder einer Schülerin ein besonderer Bedarf besteht. Im Förderschwerpunkt „Lernen“ kann dies erst ab dem dritten Jahr der Schuleingangsphase erfolgen. Die Schule muss außerdem nachweisen, dass sie alle anderen Fördermöglichkeiten bereits ausgeschöpft hat.
So kann Ihr Kind entspannt lernen
Mit der Online-Lernplattform sofatutor kann Ihr Kind mit kurzen, lustigen Lernvideos und interaktiven Übungen in wenigen Minuten Unterrichtsthemen wiederholen und festigen. Das macht nicht nur Spaß, sondern ist auch effektiv. Ihr Kind bekommt in den Online-Übungen auf sofatutor ein direktes Feedback, ob es alles richtig gelöst hat. Außerdem erhält es konkrete Tipps, falls es noch Hilfe braucht.
So kann Ihr Kind ohne Stress und Leistungsdruck aktuelle Schulthemen vertiefen, alte Themen wiederholen oder sein Wissen nach Belieben erweitern. Probieren Sie es gemeinsam und testen Sie sofatutor 30 Tage lang kostenlos!
Wer stellt das Gutachten aus?
Das sonderpädagogische Gutachten wird meist von einer Lehrkraft der Schule, auf die das Kind bereits geht oder nach der Einschulung gehen soll, und einer sonderpädagogischen Lehrkraft erstellt. Die führen mit dem Kind eine Test- und Lernprozessdiagnostik durch und sprechen mit den Eltern. Falls es nötig ist, kann die Schulaufsichtsbehörde weitere Fachkräfte oder Institutionen für das Gutachten hinzuziehen. Beispielsweise kann sie eine schulärztliche Untersuchung durch das Gesundheitsamt veranlassen. Hier werden u. a. die Sinnesorgane untersucht und geschaut, ob bei dem Kind aus medizinischer Sicht eine Beeinträchtigung besteht. Auch eine schulpsychologische Stellungnahme kann für das sonderpädagogische Gutachten eingeholt werden.
Welche Schritte gibt es beim sonderpädagogischen Gutachten? – Beispiel Berlin
Schritt | Beteiligte | Was wird untersucht / entschieden? |
---|---|---|
1 | alle Lehrkräfte |
|
2 | einige Lehrkräfte |
|
3 | Klassenlehrer/-in |
|
4 | Sonderpädagogin/-pädagoge der Schule (in der Regel) |
|
5 | Schule oder Erziehungsberechtigte |
|
6 | Koordinierungsstelle Sonderpädagogik der Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ) |
|
7 | Schulleitung mit Diagnostik- und Beratungslehrkraft des SIBUZ |
|
8 | Koordinierungsstelle Sonderpädagogik des SIBUZ |
|
9 | Leitung des SIBUZ (in der Regel Fachbereichsleitung Inklusionspädagogik) |
|
10 | Koordinierungsstelle Sonderpädagogik des SIBUZ |
|
11 | unterrichtendes Team der Schule mit Sonderpädagog/-innen der Schule |
|
Widerspruch: Kann man das sonderpädagogische Gutachten anfechten?
© hurricanehank/shutterstock.com
Ist der Antrag zum Feststellungsverfahren für den sonderpädagogischen Förderbedarf von den Eltern erst unterzeichnet, ist es aufwändig, Widerspruch gegen das Urteil einzulegen. Nachdem das sonderpädagogische Gutachten erstellt wurde, entscheidet die Schulaufsichtsbehörde als nächstes über die Förderschwerpunkte und die Form der Unterstützung, z. B. einen Schulwechsel. Darüber werden die Eltern dann in einem Gespräch informiert. Diese haben auch das Recht, das Gutachten und die dazugehörigen Dokumente einzusehen. Sind Eltern mit der Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde nicht einverstanden, bleibt ihnen meist nur die Option, Widerspruch beim zuständigen Verwaltungsgericht einzulegen. Um den Wechsel auf eine Förderschule zu verhindern, werden dann Eilanträge gestellt. Eltern sollten sich hierzu mit einer Anwältin bzw. einem Anwalt für Schulrecht in Verbindung setzen.
Wie kann ein Widerspruch gegen einen Beschluss auf Grundlage des sonderpädagogischen Gutachtens aussehen?
In einem von der Kanzlei Bobach, Borsbach & Herz beschriebenen Fall legte eine Familie Einspruch ein, da ihr Sohn nach dem Ende der vierten Klasse auf eine Förderschule wechseln sollte. Zuvor war er auf einer Regelschule beschult worden. Es war zum zweiten Mal ein Förderbedarf im Schwerpunkt „Lernen“ festgestellt worden. Dem vorherigen Antrag der Mutter, den Sohn entsprechend integrativ zu fördern, war zunächst nicht nachgekommen worden. Die Mutter legte Widerspruch gegen den Wechsel ihres Sohnes an eine Förderschule ein, damit er die vierte Klasse an der Regelschule wiederholen zu lassen. Sie bekam recht. Die Kanzlei begründet, dass „eine Benachteiligung dann vor[liegt], wenn die Überweisung erfolgt, obwohl die Unterrichtung an einer allgemeinen Schule (Regelschule) möglich ist, der dafür nötige Aufwand mit den vorhandenen Mitteln bestritten werden kann und organisatorische Schwierigkeiten und schutzwürdige Belange Dritter dem nicht entgegenstehen.“ Dass die zuständigen Sächsische Bildungsagentur vorab nicht alle Schritte zum Unterrichten an der Regelschule unternommen hatte, gab genug Anlass, die Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde zu widerrufen. Das Kind konnte an der Regelschule bleiben.
Kritik am Feststellungsverfahren für den sonderpädagogischen Förderbedarf
Zwei schwedische Forscher fanden in einer Studie am Beispiel von Nordrhein-Westfalen heraus, dass die Sicht von betroffenen Eltern und Schülerinnen bzw. Schülern bei der Erstellung des sonderpädagogischen Gutachtens zu kurz kommt. 2019 wurden dazu vierzehn sonderpädagogische Lehrkräfte und fünf Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamte befragt. Die Bildungsforscher Barow und Östlund kamen zu dem Schluss, dass „[d]as Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und des Förderschwerpunktes unvereinbar mit der UN-BRK[, dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,] und dem Recht des Kindes auf inklusive Bildung [ist]“. Sie problematisieren außerdem, dass nach wie vor in den meisten Feststellungsverfahren Intelligenztests angewendet würden und dass die Meinung der Förderpädagoginnen und -pädagogen überdurchschnittlich stark gewichtet würde.
Sie haben Erfahrung mit einem solchen Gutachten und möchten diese teilen? Dann schreiben Sie einfach einen Kommentar!
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:
- Was ist bei einem Schulwechsel zu beachten?
- Wie lernt ein Autist? – Benjamins Mutter über kleine Schritte und große Erfolge
- „Schulangst“ ist nicht immer Angst vor der Schule
Titelbild: © Romrodphoto/shutterstock.com
- Motivation beim Lernen ist der Schlüssel zum Lernerfolg Ihres Kindes. Zugriff auf über 10.000 Lernvideos und über 44.000 Übungen für alle Klassenstufen gibt's auf sofatutor
- Gehen Sie auf Entdeckungsreise und schauen Sie sich an, was sofatutor für Sie und Ihr Kind anbietet.
- Ãœberzeugen Sie sich selbst und testen Sie sofatutor 30 Tage lang kostenlos.
Weitere Verwandte Artikel
Kommentieren
Ich habe mit so einem Gutachten sehr schlecht Erfahrungen gemacht. Es war innerhalb von 2 Wochen erstellt und danach ging es direkt auf die Förderschule ohne meine wünsche in Betracht zu ziehen geschweige den die meines Sohnes. Es ging einfach nur darum ein Kind das etwas schwieriger ist als andere loszuwerden!!
Ich und meine tochter 6 jahre alt gingen einige zeit vor der einschulung zum termin in die schule. Bevor die schule began bekamen wir post dass meine tochter in so eine sonderschule gehen muss. Ich war sehr verwundert über die entscheidung dass das kind lernbehindert oder sonst wie behindert sein soll und fragte warum denn das kind in eine sonderschule gehen muss? Man sagte mir kurz am telefon sie würde sich zu kindisch verhalten wobei mir das verhalten einer sechsjährigen beschrieben wurde. Meine tochter war von 2014 november bis sommer 2018 im kindergarten und dort war man sehr überrascht über die entscheidung der schule dass meine tochter in eine sonderschule muss.
Jetzt weiß ich nicht wie ich meine tochter dort raus bekommen damit sie in eine normale schule geht. Weitere Details möchte ich nicht nennen. Meine tochter ist ganz normal, also überhaupt garnicht negativ auffällig. Ich hab keine ahnung wie die lage rechtlich für meine tochter und uns eltern ist, also wie weit wir eltern überhaupt die möglichkeit haben unser kind auf eine normale schule zu schicken.
Meine tochter konnte schon bevor sie in die schule gegangen ist einfache wörter schreiben und lesen. Rechnen konnte meine tochter auch schon im kindergarten locker bis zwanzig sowohl addieren als auch subtrahieren.
Soweit ich verstanden habe ist die lage so, wenn die verantwortliche schule sagt das kind ist behindert müssen erstmal die eltern das gegenteil beweisen?
Bitte informieren sie mich was wir machen können damit meine tochter normalen unterricht besucht. Ich habe zwei weiter kinder die ebenfalls total normal sind. Daher habe ich enorme angst dass auch meine zwei anderen kinder genauso in diese förderklasse kommen. Würde mein kind besonders hilfe brauchen wäre ich dafür aber meine kinder haben keine behinderung.
Danke schonmal und liebe grüsse
Hallo,
als Eltern-Magazin können wir Ihnen keine verbindliche Aussage geben und sind auch nicht zur Beratung berechtigt. Am besten informieren Sie sich im Zweifel bei einem Anwalt bzw. einer Anwälting für Schulrecht.
Viele Grüße
Virginia
aus der Redaktion der sofatutor-Magazine
Das Gutachten muss man nicht folgen. Mein Sohn bekam auch eins und soll angeblich eine Lernbehinderung haben. Wobei mein Soh sich einfach quer stellt, wenn er kein Bock hat. Zudem hatte das Gutachten nur Rechtschreibfehler. Aktuell klaere ich ab, ob ich verhindern kann, dass die Schule dem Schulamt irgendwelche Info gib bezueglich Entwicklungsstand.
haben wir als Eltern das Recht das Gutachten zu Bekommen? Ich meine das wir das Recht haben, wenn z.B . eine Behörde oder ein Arzt danach verlangt wie ein Psychologe! der Eine Therapie anstrebt. Hier im Falle Frühkindlicher Autismus- Spektrum.
Ich halte von diesen ganzen IQ Tests und Gutachten überhaupt nichts, sie sind in keinem Fall aussagekräftig, da es Momentaufnahmen sind und in keinster Weise etwas über die Intelligenz aussagen. Es gibt so viele Faktoren die so einen Test beeinflussen können. Wir sehen von aussen alle unterschiedlich aus, warum sollen wir alle gleich ticken ? Und genau deshalb gibt es auch 3 verschiedene Lernkanäle (visuell, auditiv und kinesthetisch). Jeder hat einen bevorzugten Kanal mit dem man tolle Lernstrategien machen kann. Es gibt Kinder die langsamer sind als andere, ruhige und laute Kinder usw. und gleich werden Diagnosen gestellt ! Jedes Kind lernt anders und mit seinem bevorzugten Kanal. Man kann nicht davon ausgehen, dass wir alle gleich lernen. Es gibt keine Norm-Kinder !
Hallo zusammen.. ich stehe gerade auch vor so einem Antrag den mir die Schule empfohlen hat.. allerdings war alles mit meiner Tochter in Ordnung bis sie auf diese Schule kam..schon nach den ersten 4 Wochen wurde mir empfohlen die klasse zu wiederholen und das sie glauben mein kind benötigt sonderpädagogischen Förderung!
Sie haben meinem kind den Stempel aufgedrückt nur weil sie nicht so schnell ist wie ihre Klassenkameraden..
Es ist eine 1 und 2 klasse zusammen.. sie ist eine der jüngsten und die meisten von ihnen sind über durchschnittlich.. da fällt halt ein kind wo vielleicht eine Erklärung mehr benötigt schnell aus dem Rahmen..
Bin so schockiert und fühle mich auf dieser Schule null aufgehoben..
Jetzt drängen sie das ich diesen Antrag unterschrieb.. sie meine es geht erst um eine reine Beobachtung.. aber was ich jetzt hier lese macht mir Angst..
Stimmt es das wenn das Gutachten dementsprechend ausfällt das kind aus dem normalen regelschulsystem heraus fällt und es von oben entschieden wird das sie auf eine Sonderschule kommt?
Es kann halt nicht sein das ich meinem kind durch sowas den Weg verbau nur weil manche Lehrer es zu unangenehm empfinden wenn ein kind etwas langsamer ist. Zumal es komischer Weise keinerlei förderstd gibt auf der schule???
Würde mich über Erfahrungen aktuell freuen zu lesen..
Hallo zusammen!
Bitte unterschreibt niemals so einen Antrag auf sonderpädagogische Förderung!
Wir wurden vor zwei Jahren von unserer früheren Schulleiterin auf massivste Weise dazu gedrängt. Wir hatten Gott sei Dank die Psychologin unseres Sohnes mit im Gespräch, die der Schulleiterin mehrfach klargemacht hat, das es gesetzeswidrig ist, was sie da vor hat. Unser Sohn hat eine Lese-Rechtschreibschwäche. Das schließt eine Lernbehinderung aus.
Die Schulleiterin hat es zwar nicht wirklich eingesehen. Zitat von ihr: „Das machen doch alle Schulen so“.
Dieses Verfahren kann meines Erachtens gar nicht mit rechten Dingen vor sich gehen, wenn es die Regel ist, das aus normal oder überdurchschnittlich begabten Kindern durch das Verfahren lernbehinderte Kinder werden. Ich verstehe nicht, warum das nicht gesetzlich verboten ist.
Liebe Grüße und wehrt Euch!
Hallo,
Also bei uns in Sachsen Anhalt haben die Eltern das Recht die Schule ihres Kindes selbst zu wählen. Die Anträge auf sonderpädagogischen Förderbedarf gehen bei uns nicht automatisch mit einem Schulwechsel einher. Das sieht bei uns so aus das wenn ein Förderbedarf festgestellt wird eine entsprechende Sonderpädagogin an die Schule geschickt wird die dem Kind entsprechende förderstunden gibt. Bei uns waren das früher zwei Stunden pro Woche, wenn man über einen gewissen Zeitraum hinweg feststellt das das nicht ausreicht, dann würde ich darüber nachdenken ob man einen Schulwechsel vornimmt. Generell davon abzuraten die Anträge zu unterschreiben halte ich für übertrieben, es ist ein gute Unterstützung für die Kinder. Wenn ich mit der Einschätzung der Schule nicht einverstanden wäre würde ich eine Entwicklungsdiagnostik/ IQ test machen lassen. Ein Kind mit einem IQ um die 90 hat nichts an einer lernbehindertenschule zu suchen. Sucht euch dafür keinen Wald und Wiesen Psychologen. Geht ruhig in eine große Klinik (kinder und Jugend Psychiatrie oder so) die haben viel Erfahrung und splitten diese Tests auf verschiedene Tage und verschiedene Uhrzeiten. Ist zwar umständlicher, gibt aber ein realistisches Bild über den Leistungsstand des Kindes. Dieser Test ist dann ein schlagkräftige Argument was niemand in Zweifel ziehen kann. Aber auch vor lernbehindertenschulen braucht man keine Angst haben. Die Kinder fühlen sich dort wohl und entwickeln keine lernverweigerung, was für lernbehinderte Kinder richtig blöd ist wenn sie sich dann noch verweigern. Bei uns können Sie von dort aus auch nahtlos weitermachen und ihren Hauptschulabschluss erwerben bei entsprechenden Leistungen, sprich ein erweiterter förderschulabschluss wird dafür benötigt. Also ist auch dort noch Platz nach oben.
Hallo,
Mir wurde gesagt ich könne keine Kopie des Gutachtens bekommen, ich dürfe Dieses nur einsehen. Ist das richtig?
Wir sind in Baden Württemberg.
Grüsse
An alle, ich gebe euch einen Tipp, lasst es nicht zu das man über euer Kind was entscheidet. Wir wussten uns damals nicht anders zu helfen. Jetzt ist mein sohn Anfang 9 Klasse und wir bekommen den Förder Status nicht mehr aberkannt.
Alles wird einem schön geredet. Versprechungen gemacht die nicht eingehalten werden.
Wir sollen mit dem Antrag bis zur 9 warten, lassen wir ihm den Luxus noch usw……..
Jetzt lassen Sie uns und auch meinen Sohn Falken. Geben ihm nicht mal die Chance zu zeigen das er es auch ohne Förderung schaffen würde.
Unser Sohn hat auch das AOSF Lernen bekommen. Es liegt eine LRS (diagnostiziert) vor. Er kommt mit dem normalen Schulstoff kar und besucht die fünfte Klasse. Die Schule möchte aber auf keinem Fall das AOSF vor der 7. Klasse zurücknehmen. Alle Einwände, dass er den Lernstoff beherrscht und im Mittelfeld klarkommt, werden nicht beachtet. Ein Nachteilsausgleich wegen der LRS möchte man nicht machen. Wir haben das Gefühl, das die Schulen das AOSF ausnutzen, um zusätzliche Kräfte zu bekommen ( Sonderpädagogen). Die Kinder bekommen den Stempel „Lernbehindert“ nicht wieder weg
Ich mach das jetzt schon 9 Jahre mit das ich das tun soll was die Lehrer verlangen.
Aber ich fahre da stark dagegen.
was mich interessieren würde ist,ob die Beratungslehrerin ohne meine Einstimmung sich ein Gutachten snappte und Einschau hielt
Unsere Tochter darf auf keine freie Schule wegen dem Förderbedarf.
Ich kann nur jedem raten diesen Wisch nicht zu unterschreiben. Es fällt dann die freie Schulwahl weg, was nie erwähnt wird. Die freie Schule wäre genau das richtige für sie. Kleine Gruppen intensive Betreuung usw.
Ich bin echt stink sauer 😡 Sie hatte sich so auf die Schule gefreut
Unser Sohn geht seit 9 Wochen in den Kindergarten, er soll im 2024 eingeschult werden. Wir wurden von einer Lehrerin eingeladen zum Gespräch. Sie legte uns einen Antrag vor und meinte, wir sollen unseren Sohn in einer Sonderschule anmelden.
Die Unterlagen händigte sie uns aber nicht aus (die Einschätzung von ihr) und hat uns diese an einem Freitag über den Kindergarten geben lassen und wir sollten diesen bis Montag unterschreiben und auch seine Berichte die wir haben zB Logo mit abgeben. Auf mehrfacher Nachfrage ob das für die Schuluntersuchung sei reagierte sie ausweichend.
Der Antrag wurde zurückdatiert und inhaltlich war dieser schon mit einigen von uns gemachten Angaben nicht korrekt…. Wir wurden weder aufgeklärt warum, noch was das genau ist, was daraus resultiert und was überhaupt für Möglichkeiten bestehen sollte unser Sohn in einigen Dingen Unterstützung brauchen. Dies wurde aktuell aber noch gar nicht Ärztlich abgeklärt, wir sind jetzt dran. Da wir das Land gewechselt haben, sind wir aktuell auch völlig unwissend.
Hallo ich habe eine Frage meine tochter die sollte in Unterhaching schule kommen wo vorher war ist es üblich das man ein okytest machen muss das unsere tochter in der schule in Unterhaching tal kommt was kann mann als Eltern machen das jugendamt möchte das wir als Eltern ein okytest machen hat jemand ein erfahrung ich halte nichts von solche okytest nichts da ich schlechte Erfahrungen gesammelt habe als Mutter gibt es eine andere Möglichkeit
mein Sohn, geht jetzt in die 9 Klasse und weil er ein Gutachten hat soll er jetzt keinen Schulabschluss bekommen, wie soll er ohne einen Schulabschluss eine Berufliche Ausbildung machen, die er dringend für seinen Lebensweg braucht, was kann man da tun, es muss doch möglich sein dass mein Sohn eine Berufliche Ausbildung machen kann, er hat sogar ein gutes Zeugnis, ich bin sehr verzweifelt, es muss doch eine Möglichkeit auch für ihn gebeten