Homeschooling in Deutschland – Pro und Contra
Homeschooling im Sinne eines dauerhaften Schulunterrichts durch die Eltern ist in Deutschland verboten, in vielen anderen Länder aber erlaubt. Auch hierzulande möchten einige Eltern ihre Kinder selbst unterrichten. Welche Argumente gibt es für und welche gegen Homeschooling in Deutschland?
- Definition: Was bedeutet Homeschooling?
- Ist Homeschooling in Deutschland erlaubt?
- Wie viel Bußgeld droht bei Homeschooling in Deutschland?
- Gründe für Homeschooling in Deutschland
- Ausnahmen: Wer darf Homeschooling machen?
- Gerichtliche Urteile zur Schulpflicht in Deutschland
- Homeschooling in Österreich und der Schweiz
- In welchen Ländern ist Homeschooling erlaubt?
- Welche Formen von Unterricht zu Hause oder außerhalb der Schule gibt es?
- Pro und Contra: Was sagen Experten zum Homeschooling in Deutschland?
Definition: Was bedeutet Homeschooling?
Seit Corona und dem ersten Lockdown wird der Begriff Homeschooling benutzt, um den temporären Unterricht zu Hause zu benennen. Eigentlich meint Homeschooling jedoch den dauerhaften Unterricht zu Hause: Statt von Lehrkräften in der Schule wird das Kind von den eigenen Eltern daheim unterrichtet.
Ist Homeschooling in Deutschland erlaubt?
Deutschland gehört in der Europäischen Union zu einem der wenigen Länder, in denen nicht nur eine allgemeine Bildungspflicht herrscht, sondern eine Schulpflicht. Seit 1919 müssen hierzulande alle gemeldeten Kinder eine Schule besuchen. Die Vollzeitschulpflicht ist Ländersache und dauert in Deutschland neun bzw. zehn Jahre. Im Anschluss besteht in Deutschland noch eine Berufsschulpflicht meist bis zum 18. Lebensjahr.
Wenn Eltern (und Kinder) gegen diese Schulpflicht verstoßen und Homeschooling in Deutschland praktizieren, begehen sie eine Schulverweigerung und müssen mit Konsequenzen rechnen. Ein Verstoß gegen die allgemeine Schulpflicht gilt als Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet. In manchen Bundesländern, wie z. B. Hessen, Hamburg oder dem Saarland, droht Eltern in solchen Fällen eine strafrechtliche Verfolgung mit Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten.
Wie viel Bußgeld droht bei Homeschooling in Deutschland?
Bundesland | Bußgeld |
---|---|
Baden-Württemberg | bis zu 1000 Euro |
Bayern | bis zu 1000 Euro |
Berlin | bis zu 2500 Euro |
Brandenburg | bis zu 2500 Euro |
Bremen | bis zu 1000 Euro |
Hamburg | bis zu 1000 Euro |
Hessen | bis zu 1000 Euro |
Mecklenburg-Vorpommern | bis zu 2500 Euro |
Niedersachsen | bis zu 1000 Euro |
Nordrhein-Westfalen | bis zu 1000 Euro |
Rheinland-Pfalz | bis zu 1500 Euro |
Saarland | bis zu 1000 Euro |
Sachsen | bis zu 1250 Euro |
Sachsen-Anhalt | bis zu 1000 Euro |
Schleswig-Holstein | bis zu 1000 Euro |
Thüringen | bis zu 1500 Euro |
Quelle: Bußgeldkatalog.org
Gründe für Homeschooling
Einige Eltern in Deutschland wehren sich gegen die Schulpflicht und die daraus resultierende Art der staatlichen Einflussnahme. Sie befürchten eine Einschränkung der freien Entwicklung und der Lernfreude ihres Kindes. Teilweise wünschen sich Eltern auch aus religiösen, ethischen und pädagogischen Gründen den Heimunterricht. Kritiker des Homeschoolings in Deutschland argumentieren, dass der Unterricht zu Hause die Entstehung einer Parallelgesellschaft fördere. Zudem werde dadurch der Austausch mit Andersdenkenden vermieden. Es gibt keine offiziellen Zahlen dazu, wie viele Kinder in Deutschland im Homeschooling unterrichtet werden, Schätzungen gehen von 500 bis 1000 Kindern aus.
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Ausnahmen: Wer darf Homeschooling machen?
Immer wieder kommt es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Homeschooling in Deutschland. Eine Entbindung von der Schulpflicht ist nur in streng geregelten Sonderfällen möglich, z. B.
- bei einer Krankheit, die den Schulbesuch unmöglich macht
- bei Kindern von Diplomat/-innen
- bei Kindern von Schausteller/-innen
Gerichtliche Urteile zur Schulpflicht in Deutschland
Eltern, die ihre Kinder in Deutschland zu Hause unterrichten möchten, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Ziehen sie vor Gericht und klagen gegen die verhängten Bußgelder, haben sie kaum eine Chance darauf, diese zu umgehen oder eine Ausnahme von der Schulpflicht zu erwirken.
So mussten Eltern im Jahr 2009 in Bremen dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts folgen. Zuvor hatten die Eltern ihre beiden Söhne zu Hause unterrichtet, weil diese sich in der Schule nicht wohl gefühlt hätten. Dies sei jedoch keine Argumentation oder eine begründete Ausnahme, um von der allgemeinen Schulpflicht befreit zu werden, argumentierten die Richter.
2011 wies der Europäische Gerichtshof die gemeinschaftliche Klage von fünf deutschen Baptisten-Familien ab. Sie wollten ihre Kinder nicht zum Sexualkunde-Unterricht in die Schule schicken, worauf ein Bußgeld gegen sie verhängt wurde. Die Familien waren der Meinung, dass der Unterricht mit ihren religiösen Wertvorstellungen nicht übereinstimmen würde und damit das Recht auf freie Religionsausübung eingeschränkt sei.
Weitere Urteile zu Homeschooling in Deutschland
Mitglieder der christlichen Sekte „Zwölf Stämme“ erhielten 2006 die Zustimmung zur Errichtung einer privaten Ergänzungsschule, die unter strengen Auflagen und nach Lehrplan 32 Kinder unterrichten durfte. Davon ausgenommen waren die Fächer Religion und Sexualkunde. 2013 wurde die Genehmigung entzogen, da die Behörden feststellten, dass es keine geeigneten Lehrer/-innen mehr für die Schule gab. Es wurde berichtet, dass die Eltern ihre Kinder nun selbst unterrichteten. Im September 2013 wurden dann 40 Kinder aus den Familien geholt und dem Jugendamt übergeben. Unter anderem gab es Vorwürfe, die Eltern hätten ihre Kinder geschlagen. Nach einem Bericht Ende April 2015 erhielten ehemalige Mitglieder ihre Kinder wieder, nachdem sie aus der Sekte ausgestiegen waren.
Homeschooling in Österreich und der Schweiz
In Österreich gibt es eine Unterrichtspflicht aber keine Schulpflicht. Homeschooling in Österreich ist also möglich, wenn die Kinder offiziell dafür angemeldet sind. Es gibt jedoch Regeln: Zum Ende des Schuljahres legen die Schulkinder, die zu Hause unterrichtet werden, externe Prüfungen (Externistenprüfungen) ab. Tun sie das nicht oder bestehen die Prüfung nicht (Wiederholungen sind zulässig), müssen sie im kommenden Schuljahr eine Schule besuchen. Bestehen begründete Zweifel daran, dass der häusliche Unterricht gleichwertig mit dem schulischen Unterricht ist, kann das Homeschooling untersagt werden.
In der Schweiz ist das Thema Homeschooling von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. In manchen Kantonen können Eltern völlig problemlos ihre Kinder zu Hause unterrichten und dies lediglich melden müssen, verbieten andere Kantone das Homeschooling.
In welchen Ländern ist Homeschooling erlaubt?
Die Übersicht der europäischen Länder mit Homeschooling können Sie auch als PDF herunterladen.
Die deutsche Schulpflicht ist eine Ausnahme. In vielen Ländern dürfen Eltern ihre Kinder zu Hause unterrichten. Lesen Sie hier, in welchen englischsprachigen Ländern Homeschooling erlaubt ist:
- Australien
- Großbritannien
- Kanada
- Neuseeland
- Südafrika
- USA
Europäische Länder mit der Erlaubnis für Homeschooling
- Belgien
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Italien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg (für Grundschüler)
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Serbien
- Slowakei
- Slowenien
- Tschechien
- Ungarn
Welche Formen von Unterricht zu Hause oder außerhalb der Schule gibt es?
Wer sich mit dem Thema Homeschooling oder alternativen Bildungsformen beschäftigt, begegnet mitunter folgenden Begrifflichkeiten:
Begriff | Erklärung |
---|---|
Homeschooling | Auf Wunsch der Eltern wird das Kind zu Hause von den Erziehungsberechtigten selbst unterrichtet. |
Hausunterricht | Der klassische Hausunterricht meint die pädagogische Betreuung der Kinder durch Lehrerinnen und Lehrer, die ins Haus kommen oder pädagogisch gebildete Eltern |
Freilernen | Freilerner/-innen verfolgen einen eher philosophischen Ansatz, nachdem Kinder nicht zum Lernen eines bestimmten Stoffes gezwungen und nicht von Erwachsenen beurteilt werden sollten. Stattdessen wollen die Eltern ihre Kinder beim Lernen begleiten und unterstützen. |
Unschooling | Unschooling entspricht dem Prinzip des Freilernens weitestgehend und ist die englische Bezeichnung dafür. |
Deschooling | Deschooling beschreibt eine Bewegung, deren Anhänger die klassischen Strukturen und Mechanismen der Schule ablehnen. |
Pro und Contra: Was sagen Experten zum Homeschooling in Deutschland?
Herr Prof. Volker Ladenthin, Professor für Bildungswissenschaften der Universität Bonn und Ulrich Pfaff, Berichterstatter der Kultusministerkonferenz für Schulrecht, haben die Frage beantwortet:
„Ist Homeschooling eine sinnvolle Alternative zum klassischen Schulunterricht?“
Prof. Volker Ladenthin, Professor für Historische und Systematische Erziehungswissenschaft der Universität Bonn:
„Was geschieht mit Eltern, die ihren Kindern mit eigener Hilfe eine optimale, passende Bildung zukommen lassen möchten? Müsste der Staat diese Eltern nicht unterstützen, weil diese Eltern den Staat entlasten? Das häufigste Argument ist, dass Kinder frühzeitig Gemeinschafts- erfahrungen machen müssten: Was wohl die 500.000 schulischen Mobbingopfer zu diesem Argument sagen? Ein selbstsicherer Staat braucht seine Bürger nicht zum Glück zwingen. Er stellt Möglichkeiten bereit, hilft denen, die sich allein nicht helfen können und vertraut jenen, die nachweisen, dass sie etwas gut können oder gar besser als er.“
Ulrich Pfaff, Berichterstatter der Kultusministerkonferenz (KMK) für Schulrecht:
„Ein Kind kann vielleicht auch durch Homeschooling schulisches Wissen erwerben. Was ihm aber entgeht, sind eine qualifizierte Schulbildung und soziale Koedukation (Gemeinschaftserziehung) in der Schule, wie sie in einem Land wie unserem unverzichtbar sind. Eltern, die ihr Kind zuhause unterrichten wollen, gehören meist kleinen religiösen oder weltanschaulichen Gruppen an. Der Staat schützt solche Lebensweisen auch bis zu einem gewissen Maße. Er darf aber verlangen, dass die Kinder in der Schule jungen Menschen anderer Prägung begegnen. Nur so kann gegenseitiger Respekt wachsen.“
Was halten Sie vom Homeschooling? Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Titelbild: ©antoniodiaz/shutterstock
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Ich war, während eines Auslandsaufenthaltes in USA bei einer texanischen Familie, die ihre beiden Kinder (10 und 13) zu Hause unterrichtet haben. In regelmäßigen Abständen mussten die beiden externe Prüfungen bestehen. Das Mädchen war sehr wißbegierig, schrieb zum Deutsch lernen Zettelchen an fast alle Dinge im Haus, war sehr eigeninitiativ. Sie hat mittlerweile ein abgeschlossenes Studium und eine gute Arbeitsstelle. Beim Sohn hat dasHometeaching nicht funktioniert, weil er einfach lieber draußen rum lief als mit der Mutter zu lernen… er kam in eine staatliche Schule. Ich habe mittlerweile 4 eigene Kinder und fände die Idee vom Hometeaching sehr gut! Was verliert denn der Staat? Im Zweifelsfall, also wenn die jeweiligen externen Prüfungen nicht bestanden werden, kann man das Kind immer noch auf eine staatliche Schule schicken!
… und wegen der fehlenden „sozialen Koedukation“: meine Kinder besuchen Turnverreine, Voltigruppen, Kick-Box-Verein und Musikschule…. und sie spielen mit sich und den Freunden. Sie sind sehr aufgeweckt und wißbegierig, also keinerlei Defizite…
…. und wegen „andere soziale Prägungen“: wir haben Freunde aus Afrika, aus den Vereinsgruppen lernen sie Kinder aus Albanien, Türkei, …. der „deutsche Staat“ m e i n t nur, er wäre für die Hochheit über den Kinderbetten zuständig – ich fühle mich auch ohne dass ich einer kleinen religiösen Minderheit angehöre oft zu sehr vom Staat bevormundet.
Guten Morgen….
Erwacht und gleich vom Regen in die Traufe gekommen… Geht es Euch auch so?
Deutsch- Schweizer Familie sucht Freilerner:
Wir werden in den nächsten Wochen Deutschland verlassen, weil am 15.9.2015 wieder die Schule in Bayern beginnt und wir nicht der Behördenwillkür ausgesetzt werden wollen.
Da gab es schon einige Fälle die mir als Mutter Angst machen….
Wir suchen nun nach einigen Problemen mit den Schulen unserer 2.schulpflichtigen Kinder einen Neustart in einem anderen Land.
Trotzdem werden wir dieses Thema Schüler- Lehrermobbing nicht unter den Tisch Fallen lassen.
“Wo Unrecht zu Recht wird, wird Wiederstand zur Pflicht” (Bertold Brecht)
Auch muss ich als Mutter von 3.betroffenen Kindern nicht das Rad neu Erfinden….
Ich möchte nicht die Schule angreifen oder Öffentlich in eine Diskussion über den Sinn und nutzen gehen.
Es geht um eine Sammelklage über das RECHT AUF FREILERNEN in der EU.
Dieses Recht würden vielleicht nur 1.% der Schüler davon gebrauch machen.
Aber für diese 1.% Bedeutet es Freiheit = 100% Freiheit!
Ende eines Menschenunwürdigen Schul- Zwanges.
Eltern mit Geldstrafen & Gefängnis zu bedrohen wenn sie ihre Kinder nicht in die Schule schicken, welche Mobbing belächelt und als Fantasie Gebilde eines Kindes ab tut mit den Worten,
das ein solcher Fall nicht existiert = DAS ist das aller letzte.
Meine Tochter wurde im Gymnasium gemoppt, geschlagen von Mitschülerinnen ( Mädchen Gruppe) ohne das die Verantwortliche Lehrerin dies gemerkt hat. Ausgelacht wegen fehlenden Markenklamotten.
Wir können uns sehr wohl solche Marken leisten, nur sind wir(Eltern) der Meinung das dies nur ein Etikett an einem Stück Stoff ist = mehr nicht.
Der Spießrutenlaufen begann beim Klingeln der Schulglocke und Endete nach unbeschreiblichen 4.-5.Stunden für meine Tochter.
JEDEN Tag hatte sie Kopfschmerzen, ihr aggressives Verhalten mir gegenüber war neu und beängstigend.
Mein Geistig- waches Sensibles Kind wurde zu einem Tyrannisierenden Wesen in unserem TV freien Zuhause.
Wir nehmen unsere Elternschaft mit Liebe, Verständnis wahr und doch kann ich das was auf die Kinder an Gewalt in der Schule einprasselt
so nicht verhindern.
Ich will auch nicht schlucken, das Raufereien einfach zum Leben gehören das Gesetz des Stärkeren kann ich so nicht akzeptieren.
Es folgten schlaflose Nächte, Kopfschmerzen, Trauer & Wut.
Als Mutter hatte ich versucht mein Kind immer und immer wieder aufzubauen zu unterstützen usw.
Nachdem sie nicht mehr in die Schule wollte und bei meinem 8.J Sohn übergriffen von überforderten Lehrer auf Kinder statt fanden zog ich die Notbremse.
Meine klein (5.J) nahm ich umgehend aus dem Kindergarten, auch sie wurde bereits in unserem örtlichen Kindergarten
aussortiert und in einen Förderkindergarten gesteckt weil sie eine sprach Verzögerung angeblich hat. Dabei ist doch jedes Kind ein UNIKAT,
ein unbeschreiblich spanendes Menschliches multidimensionales selbständiges Wesen.
Meine Große Tochter (11.j) meldete ich öfters Krank, bis ich sie 3.Wochen vor den Sommerferien im Juli 2015 gar nicht mehr zum Gymnasium schickte weil sie Angst hatte. Den Direktor habe ich dann mit diesen Misshandlungen und Demütigungen Konfrontiert.
ER hatte nur eine Info für mich = HIER herrscht Schulpflicht, Sie müssen das Kind in die schule schicken….
Seine einzige Aktivität war es uns beim Jugendamt / Schulamt zu melden. So ein humorloser Witz!
Bei meinem Sohn (8.j) war es einfacher,
aufgrund der Lehrerübergriffe (zum Glück nicht an meinem Sohn) habe ich Ihnen gedroht das Bekannt zu machen.
Und die Bitte angehängt sie mögen im Lehrerzimmer einen BOX Sack aufhängen.
Deutschland ist ein US besetztes Land das nicht nur die Menschenrechte meiner Kinder mit Füssen treten.
Sondern auch die OPPT Gesetzte ignorieren welche bereits seit 25.12.2012 in Kraft sind. (Info You Tube: OPPT Deutsch)
Seit wir an Ostern 2015 auf Vegane Ernährung umgestellt haben, ist so viel passiert.
Mit unserer Ernährung Umstellung hat sich viel verändert, das gibt es Energien die uns aus unsere Lethargischen Wachkoma WACH gerüttelt haben…
Da haben sich Infos überschlagen und ich denke das es ein Globales Erwachen gibt. Wir sind sehr dankbar,
durch diese Schrecklichen Erfahrungen und den MUT diesen Ausstieg zu wagen werden uns ungeahnte Möglichkeiten geboten.
Seit vielen Jahren, war es mein größter Wunsch am Meer zu wohnen. Wir würden gerne in Rügen wohnen…NUN gehen wir nach Spanien, Frankreich oder Italien, das Thema in Deutschland werden wir ganz klar nicht auf uns sitzen lassen.
Wir haben KEIN Verbrechen begannen unser Wunsch ist es nach Beendigung und öffentlichen Erfolgreichen Gerichtsurteil werden wir wieder nach Deutschland zurückkehren und HIER Freilernen.
Wegen Schulproblemen Gewalt unter Schüler (Mobbing) & Lehrer (Macht Missbrauch). Schulverweigerung ab Juli 2015. Schulabmeldung erfolgt.
Suchen Projekte Kontakte zu Gleichgesinnten für eine Sammelklage für EU-freilernen-erlaubt
per Sammelklage erreichen: Zusammen haben wir mehr POWER!
Gemobbt? Geschlagen ? WARUM sollten wir auch noch die andere Backe hinhalten…. Schulpsychologen = NEIN danke!
Info was ist FREILERNEN?
Findet Ihr auf You Tube von Andre Stern, der nie zur Schule gegangen ist.
Ich wünschte meinen Kindern wäre diese Leiden erspart geblieben!
Gründung Verein/Stiftung Themen: Freilerner, Exil-Hilfen für EU Freilerner.
Kontakt: eu-freilernen-erlaubt@gmx.de