Grundschule: So läuft die Schulanmeldung problemlos

Die Einschulung steht bevor und aus Ihrem Kita- oder Kindergarten-Kind wird bald ein Schulkind. Dabei treten viele Fragen für Eltern auf: Wann sind die Fristen, um mein Kind in der Grundschule anzumelden? Welche Unterlagen sind für die Schulanmeldung notwendig? Wie kann mein Kind vorzeitig eingeschult werden? Wir klären auf.

So klappt's mit dem Lernen – jetzt im Video anschauen!

Wann beginnt die Schulpflicht für mein Kind?

In Deutschland werden die meisten Kinder im Alter von sechs Jahren eingeschult. Wann genau die Schulpflicht für Ihr Kind beginnt, regelt jedes Bundesland und zwar mit Hilfe eines Stichtages. Hat das Kind an diesem Tag sein sechstes Lebensjahr vollendet, wird es im kommenden Schuljahr eingeschult. Vollendet Ihr Kind erst nach dem Stichtag sein sechstes Lebensjahr, wird es im darauffolgenden Schuljahr eingeschult.


Beispiele

Beispiel 1: Ihr Kind feiert am 1. Oktober 2021 seinen sechsten Geburtstag und Sie leben mit Ihrer Familie in Thüringen. Dann wird Ihr Kind 2021 eingeschult, denn das Kind hat am Stichtag, den 30. September 2021, sein sechstes Lebensjahr vollendet. Ein Kind, das am 2. Oktober 2021 sechs Jahre alt wird, wird 2022 eingeschult.

Beispiel 2: Ihr Kind feiert am 25. September 2021 seinen sechsten Geburtstag und Ihre Familie wohnt in Sachsen. Dann liegt der Geburtstag nach dem Stichtag am 30. Juni 2021 und Ihr Kind wird nach den Sommerferien 2022 eingeschult. Allerdings liegt der Geburtstag in einem Zeitfenster eines Kann-Kindes. Möchten Sie, dass Ihr Kind schon 2021 eingeschult wird, dann genügt eine Anmeldung bei der zuständigen Schule.

Liste mit Stichtagen für die Einschulung 2021 für alle Bundesländer

Die Stichtage für die Einschulung 2021 im jeweiligen Bundesland finden Sie in der nachfolgenden Tabelle. Genaue Informationen erhalten Sie von Ihrem Schulträger oder vom Schulverwaltungsamt.

Bundesland Stichtag für Vollendung des 6. Lebensjahres Kann-Kinder / vorzeitige Einschulung
Baden-Württemberg 30.06.2022 01.07.2021–30.06.2022
Bayern 30.09.2022 01.07.–30.09.2022
Berlin 30.09.2022 01.10.–31.03.2022
Brandenburg 30.09.2022 01.10.–31.12.2021 Kann-Kind
01.01.–31.07.2022 in Ausnahmefällen
Bremen 30.06.2022 30.07.–31.12.2021
Hamburg 01.07.2022 Kinder, die nach dem 1.07.2021 sechs Jahre werden, auf Antrag
Hessen 30.06.2022 Kinder, die nach dem 1.07.2021 sechs Jahre werden, auf Antrag
Mecklenburg-Vorpommern 30.06.2022 Auf Antrag auch Kinder, die später sechs Jahre alt werden
Niedersachsen 30.09.2022 Jüngere Kinder auf Antrag
Nordrhein-Westfalen 30.09.2022 Jüngere Kinder auf Antrag
Rheinland-Pfalz 31.08.2022 Jüngere Kinder auf Antrag
Saarland 30.06.2022 Jüngere Kinder auf Antrag
Sachsen 30.06.2022 1.07.–30.09.2021 durch Anmeldung der Eltern
Sachsen-Anhalt 30.06.2022 Jüngere Kinder auf Antrag
Schleswig-Holstein 30.06.2022 Jüngere Kinder auf Antrag
Thüringen 01.08.2022 Jüngere Kinder auf Antrag

Quelle: www.bildungsserver.de

Damit es von Anfang an mit der Schule klappt

Mit der Online-Lernplattform sofatutor kann Ihr Kind mit kurzen, altersgerechten Lernvideos und interaktiven Übungen in wenigen Minuten Unterrichtsthemen wiederholen und festigen. Das macht nicht nur Spaß, sondern ist auch effektiv. Ihr Kind bekommt in den Online-Übungen auf sofatutor ein direktes Feedback, ob es alles richtig gelöst hat. Außerdem erhält es konkrete Tipps, falls es noch Hilfe braucht.

So kann es ganz leicht aktuelle Schulthemen vertiefen, alte Themen wiederholen oder sein Wissen nach Belieben erweitern. Probieren Sie es gemeinsam mit ihrem Kind aus und testen sofatutor 30 Tage lang kostenlos!

Muss-Kind, Darf-Kind, Kann-Kind – was ist der Unterschied?

Kinder rennen

 

© Monkey Business Images /shutterstock.com

Je nachdem, wie alt Ihr Kind zum Stichtag für die Einschulung ist, muss es in der Schule angemeldet werden, oder kann in der Schule angemeldet werden. Denn in manchen Bundesländern gibt es sogenannte Kann-Kinder bzw. Darf-Kinder. So können z. B. in Sachsen Kinder, die nach dem Stichtag am 30. Juni aber vor dem 1.10.2021 ihr sechstes Lebensjahr vollenden, problemlos zur Schule angemeldet werden. Hierfür ist nur die Anmeldung der Eltern notwendig. In Brandenburg können Kinder, die nach dem Stichtag aber vor dem Ende des Kalenderjahres ihr sechstes Lebensjahr vollenden eingeschult werden, wenn die Eltern einen Antrag stellen. Kinder, die noch jünger sind, werden nur in begründeten Ausnahmefällen und nur bei Vorlage von entsprechenden Nachweisen über den Entwicklungsstand des Kindes eingeschult.

Woher weiß ich, auf welche Grundschule mein Kind kommt?

Frau öffnet Brief

 

© Pixel-Shot /shutterstock.com

Das Ende der Kindergarten- bzw. Kitazeit ist vor allen Dingen für Eltern aufregend. Ungefähr 15 Monate vor der Einschulung werden Sie als Eltern zusammen mit Ihrem Kind an die zuständige Grundschule des Umkreises geladen. In der Einladung des Schulträgers stehen sowohl die genauen Termine für die Schulanmeldung sowie die Info, auf welche Schule Ihr Kind gehen soll.

Fristen für die Schulanmeldung der Bundesländer 2021

Bundesland Anmeldefrist für Einschulung 2021 Einschulung 2021
Baden-Württemberg 01.03.–30.04.2021 13.09.–24.09.2021
Bayern 01.04.–30.04.2021 14.09.2021
Berlin 28.09.–9.10.2020 14.08.2021
Brandenburg 01.02.–28.02.2021 07.08.2021
Bremen 01.10.2020–31.10.2020 04.09.2021
Hamburg 31.01.–31.01.2021 10.08.2021
Hessen 01.03.2020–30.04.2020 31.08.2021
Mecklenburg-Vorpommern 01.10.–31.10.2020 31.07.2021
Niedersachsen 01.04.–30.04.2020 04.09.2021
Nordrhein-Westfalen 01.10.–15.11.2020 18.08.–19.08.2021
Rheinland-Pfalz 16.02.–28.02.2020 30.08.2021
Saarland 01.11.–30.11.2020 30.08.2021
Sachsen 01.08.–15.09.2020 04.09.2021
Sachsen-Anhalt 01.02.–28.02.2021 04.09.2021
Schleswig-Holstein k. A. 04.08.2021
Thüringen 10.12.–20.12.2020 06.09.2021

Wie muss ich mein Kind in der Schule anmelden?

Zur eigentlichen Anmeldung an der Schule besuchen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind im vorgegebenen Anmeldezeitraum die Grundschule, auf die Ihr Kind gehen soll. Dabei lernen Sie die Schulleitung kennen und umgekehrt. Der Schulleiter oder die Schulleiterin stellt während des persönlichen Gesprächs auch fest, wie gut ihr Kind u. a. sprachlich entwickelt ist und spricht ggf. Empfehlungen aus. Das ist wichtig, wenn Sie Ihr Kind vorzeitig einschulen lassen möchten oder die Schulpflicht um ein Jahr zurückstellen möchten.

Wie kann ich mein Kind für eine Schule anmelden, die mir nicht zugeteilt wurde?

Sie müssen sich in jedem Fall zunächst bei der vorgegebenen Schule melden, um die Schulpflicht nicht zu verletzen. Das gilt auch für Eltern, die ihr Kind auf einer privaten bzw. freien Schule anmelden möchten. Der Schulwechsel kann erst im Anschluss beantragt werden. Dafür Sie füllen Sie danach einen „Umschulungsantrag“ aus.

Wenn Sie Ihr Kind nicht in eine gebundene Ganztagsschulform geben möchten, müssen Sie sich auch zunächst an der vorgegebenen Schule melden und werden anschließend einer offenen Ganztagsschulform zugewiesen.

Nur wenn an der Wunschschule freie Plätze vorhanden sind, kann ihr Kind wechseln. In einigen Bundesländern, z. B. Hamburg, werden Sie daher gebeten, bis zu drei Wunschschulen anzugeben.

Welche Unterlagen brauche ich für die Schulanmeldung?

Frau öffnet Brief

 

© LStockStudio /shutterstock.com

Grundlegend brauchen Sie zur Anmeldung:

  • Das ausgefüllte Anmeldeformular aus der Einladung
  • Ihre eigenen Personalpapiere
  • Die Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalpapiere Ihres Kindes (z. B. Ausweis)
  • Einen Nachweis über die Schuleingangsuntersuchung (kann auch bis zum Schulstart nachgereicht werden)
  • Sorgerechtsbeschluss oder Vollmacht des Partners bzw. der Partnerin samt Ausweiskopie

Wenn Sie Ihr Kind für ein Jahr von der Schulpflicht zurückstellen möchten, brauchen Sie zusätzlich:

  • Eine Stellungnahme der Kita, dass Ihr Kind dort gezielt gefördert bzw. unterstützt wird
  • Ein Gutachten des Schularztes/der Schulärztin oder des Schulpsychologischen Dienstes

Wie kann ich mein Kind später einschulen lassen?

Frau öffnet Brief

© Monkey Business Images /shutterstock.com

Wenn Ihr Kind bis zum Stichtag für die Anmeldung zur Grundschule sein sechstes Lebensjahr vollendet hat, gilt es in der Regel als Muss-Kind. Das heißt, die Schulpflicht beginnt. Haben Sie Zweifel daran, dass Ihr Kind bereit für die Einschulung ist, dann können Sie eine Rückstellung beantragen. In Hamburg z. B. ist das für Kinder möglich, die zwischen dem 1. Januar und 30. Juni 2021 sechs Jahre alt werden.

Oft haben Eltern von jüngeren Kindern Bedenken, ob ihr Kind sich bereits über längere Zeit konzentrieren kann oder ob der geistige, emotionale und soziale Entwicklungsstand des Kindes zum Schulalltag passt. Auch das Ergebnis der Schuluntersuchung kann diesen Eindruck bestärken. Sollte der Arzt bzw. die Ärztin hier einen besonderen Förderbedarf feststellen, können Eltern eine Ergotherapie oder Logopädie in Anspruch nehmen. So werden die Beweglichkeit, Geschicklichkeit und das Sprachvermögen des Kindes gezielt gefördert.

Die Kita- und Kindergarten-Erzieher*innen Ihres Kindes können in einem Entwicklungsbericht festhalten, ob das Kind ihrer Meinung nach schulreif ist oder nicht. Ist es dies nicht, dann verbleibt Ihr Kind ein weiteres Jahr zur gezielten Förderung im Kindergarten.

Wie kann ich mein Kind vorzeitig einschulen lassen?

Bereits im Alter von fünf Jahren kann Ihr Kind die Schule besuchen. Es wird dann vorzeitig eingeschult. Dazu entscheidet die Schulleitung der zugewiesenen Schule, ob Ihr Kind bereits die Fähigkeiten eines Schulkinds besitzt oder nicht. Wichtig für Sie ist, dass Sie sich klarmachen, dass Ihr Kind durch die vorzeitige Einschulung in die Schulpflicht eintritt und dieser Schritt nicht rückgängig gemacht werden kann. Sie sollten sich also sicher sein, dass Sie und Ihr Kind bereit dafür sind.

Fähigkeiten, die vor der Einschulung geprüft werden können:

Frau öffnet Brief

 

© Monkey Business Images /shutterstock.com

Hat Ihr Kind die nötigen kognitiven Fähigkeiten? Kann es Begriffspaare wie „schnell-langsam“ oder „groß-klein“ einander zuordnen? Kann es eine zusammenhängende Geschichte erzählen?

Hat Ihr Kind die nötigen motorischen Fähigkeiten? Kann es sich selbstständig durchs Haus bewegen, z. B. Treppen steigen? Kann es einen Stift halten und etwas schreiben? Kann es mit einem Ball spielen?

Hat Ihr Kind die nötigen sprachlichen Fähigkeiten? Kann es sich einer fremden erwachsenen Person gegenüber verständlich ausdrücken? Kann es verstehen, was gesagt wird? Spricht es in den meisten Fällen grammatikalisch korrekt und in ganzen Sätzen?

Besitzt Ihr Kind die nötigen sozialen Kompetenzen? Kann es sich mit anderen Kindern austauschen und respektiert, was Erwachsene sagen? Ist es empathisch, nimmt auf die Gefühle anderer Rücksicht? Macht es sich selbst bemerkbar, wenn es unsicher ist? Kann es längere Zeit ohne Sie als Eltern verbringen?

Kann Ihr Kind sich ausreichend konzentrieren? Schafft Ihr Kind es, 15 Minuten am Stück zuzuhören oder ein Bilderbuch zu betrachten?

Ist Ihr Kind körperlich weit genug entwickelt? Kann es den Schulranzen mit allen Büchern und Materialien tragen? Kann es am Sportunterricht teilnehmen?

Was ist die „flexible Schuleingangsphase“?

Bei der flexiblen Schuleingangsphase, kurz Flex, handelt es sich um einen Modellversuch, der aktuell in einigen Bundesländern, z. B. Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Thüringen, umgesetzt wird. Hierbei werden Kinder in jahrgangsübergreifenden Klassen unterrichtet. Die Kinder erlernen hier Fähigkeiten und Wissen der Klassenstufen Eins und Zwei und können zwischen einem und drei Jahre in dieser Phase verweilen. Sie lernen verstärkt in ihrem eigenen Tempo, sind aber dennoch in einer Klasse zusammengefasst.

Die flexible Schuleingangsphase wurde bereits Ende der 1990er Jahre diskutiert und getestet. Durch dieses Vorgehen sollen die Unterschiede im Vorwissen und den Fähigkeiten bei den ABC-Schütz*innen ausgeglichen werden. Das Gefühl der Über- bzw. Unterforderung soll so verringert werden.

Titelbild: © Kzenon/shutterstock.com

Was Sie jetzt tun sollten ...
  1. Motivation beim Lernen ist der Schlüssel zum Lernerfolg Ihres Kindes. Zugriff auf über 10.000 Lernvideos und über 44.000 Übungen für alle Klassenstufen gibt's auf sofatutor
  2. Gehen Sie auf Entdeckungsreise und schauen Sie sich an, was sofatutor für Sie und Ihr Kind anbietet.
  3. Überzeugen Sie sich selbst und testen Sie sofatutor 30 Tage lang kostenlos.