Familienauszeit: Wie funktioniert eine Mutter-Kind-Kur?
Wenn das Familienleben zur Belastung wird – Krankenkassen finanzieren Mutter-Kind-Kuren, um körperlichen und psychischen Erkrankungen vorzubeugen. Doch eine Kur ist kein bezahlter Urlaub … Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.
Ungefähr 110.000 Mütter machen jährlich eine Mutter-Kind-Kur. Doch um diese Leistung der Krankenkassen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie vorweg einige Formalitäten erledigen. Wir führen Sie schrittweise durch den Antragsprozess und klären wichtige Fragen.
Alle Fragen in der Schnellübersicht
- Was ist eine Mutter-Kind-Kur?
- Wie beantrage ich eine Mutter-Kind-Kur?
- Gibt es auch Vater-Kind-Kuren?
- Wie finde ich eine geeignete Kurklinik?
- Muss ich mir Urlaub für die Mutter-Kind-Kur nehmen?
- Wie oft kann man eine Mutter-Kind-Kur machen?
- Muss ich bei einer Mutter-Kind-Kur etwas bezahlen?
- Wie kann mein Kind den Schulstoff nachholen?
Was ist eine Mutter-Kind-Kur?
Bei einer Mutter-Kind-Kur handelt es sich um eine Gesundheitsmaßnahme in einer anerkannten Kurklinik. Dabei steht die Gesundheit von Mutter und Kind im Vordergrund. Die Teilnehmenden bleiben ca. drei Wochen rund um die Uhr in der Kurklinik und erhalten dort Beratung zu Themen, wie Entspannung, Ernährung, Stressbewältigung im Alltag. Zusätzlich findet eine medizinische Betreuung statt, die körperliche und psychologische Untersuchungen und Therapiemaßnahmen beinhaltet. Auch auf sportliche und kreative Tätigkeiten wird in den Kurkliniken viel Wert gelegt. Am Ende des Aufenthalts sollen Mütter und Kinder gelernt haben, besser mit den Belastungen ihres Alltags zurechtzukommen.
Wie beantrage ich eine Mutter-Kind-Kur?
Den Antrag für eine Mutter-Kind-Kur reichen Sie bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse ein. Wie sie dabei vorgehen sollten, erfahren Sie hier:
Lassen Sie sich beraten
Um sich einen Überblick zu verschaffen, welche Kurmaßnahmen es gibt und in welchen Einrichtungen diese stattfinden können, sollten Sie mit speziellen Beratungsstellen in Kontakt treten. Diese helfen Ihnen später auch beim Ausfüllen des Kurantrags. Anlaufstellen können das Müttergenesungswerk, die AWO, das Deutsche Rote Kreuz oder die Caritas sein.
Ärztliches Attest besorgen
Bevor Sie eine Mutter-Kind-Kur antreten können, muss Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt schriftlich bestätigen, dass eine Kurmaßnahme bei Ihnen und Ihrem Kind notwendig ist. Dies ist der Fall, wenn folgende Dinge auf Sie zutreffen:
- Sie leiden an stressbedingter Erschöpfung.
- Sie haben psychische/gesundheitliche Probleme.
- Sie haben Probleme bei der Erziehung des Kindes.
- Sie leiden unter einer Trennungssituation.
- Sie versorgen ein pflegebedürftiges oder chronisch krankes Kind.
Kinder können an der Mutter-Kind-Kur teilnehmen, wenn …
- sie ebenfalls gesundheitlich/psychisch beeinträchtigt sind.
- eine Trennung von dem jeweiligen Elternteil zu psychischen Problemen führen würde.
- sie während der Kur nicht anderweitig betreut werden können.
- die Eltern-Kind-Beziehung bereits belastet ist.
Diese Einschätzungen trifft die Ärztin bzw. der Arzt. Das Verordnungsformular für die Mutter-Kind-Kur haben Ärzt*innen meist vorliegen. Bitten Sie darum, dass sie oder er das Attest möglichst ausführlich und präzise ausfüllt. So können Sie verhindern, dass die Krankenkasse Ihren Antrag ablehnt, weil die Rehabilitationsgründe nicht ausreichend beschrieben wurden.
Antrag ausfüllen
Ob Sie zusätzlich zur ärztlichen Verordnung noch einen Kurantrag ausfüllen müssen, erfahren Sie meist auf der Webseite Ihrer jeweiligen Krankenkasse. Mit dem Antrag können Sie zu einer Beratungsstelle gehen. Dort wird Ihnen beim richtigen Ausfüllen geholfen. Wenn Sie spezielle Wünsche oder Anforderungen an die Kurklinik haben, besprechen Sie das am besten persönlich mit Ihrer Krankenkasse.
Alle nötigen Unterlagen an die Krankenkasse schicken
Prüfen Sie, ob alle von der Krankenkasse geforderten Unterlagen vorhanden sind und schicken Sie diese frühzeitig ab. Die Bearbeitung kann einige Wochen dauern.
Der Antrag wurde bewilligt – was nun?
Wenn Ihr Antrag auf eine Mutter-Kind-Kur bewilligt wurde, sollten Sie Ihren Arbeitgeber und auch die Schule bzw. die Kita Ihres Kindes in Kenntnis setzen. Dazu sollten Sie die Bewilligungsbescheinigung der Krankenkasse vorlegen.
Antrag abgelehnt – was nun?
Falls Ihre Krankenkasse Ihren Antrag auf eine Mutter-Kind-Kur ablehnt, können Sie innerhalb von vier Wochen nach der Ablehnung Widerspruch bei dieser einlegen. Dabei kann Sie eine Beratungsstelle unterstützen. Dort können Sie außerdem Ihre Unterlagen erneut überprüfen lassen.
Gibt es auch Vater-Kind-Kuren?
Natürlich können auch Väter eine Eltern-Kind-Kur beantragen. Es gibt sogar reine Vater-Kind-Kurkliniken, in denen ausschließlich Männer mit ihren Töchtern oder Söhnen untergebracht sind. Jährlich nehmen aktuell nur ca. 2 Prozent der Väter in Deutschland eine Vater-Kind-Kur in Anspruch.
Wie finde ich eine geeignete Kurklinik?
Meist wählt Ihre jeweilige Krankenkasse eine passende Einrichtung für Ihre Mutter-Kind-Kur aus. Dabei wird versucht, Rücksicht auf besondere Bedürfnisse, Krankheiten oder Wünsche zu nehmen. Diesbezüglich sollten Sie mit einem*r zuständigen Mitarbeiter*in bei Ihrer Krankenkasse sprechen. Wenn Sie oder Ihr Kind z. B. an Haut- oder Lungenerkrankungen leiden und deshalb lieber in einer Kurklinik am Meer untergebracht werden wollen, kann dies in die Entscheidung einfließen.
Muss ich mir Urlaub für die Mutter-Kind-Kur nehmen?
Für eine von der Krankenkasse bewilligte Mutter-Kind-Kur müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber keinen Urlaub einreichen. Ihr Unternehmen ist verpflichtet, Sie in der Zeit freizustellen und Ihnen weiterhin das volle Gehalt zu zahlen. Auch Ihr Kind muss jederzeit von der Schule freigestellt werden, um an einer Mutter-Kind-Kur teilzunehmen.
Tipp: Die Termine innerhalb der Schulferien sind meist für Eltern von schulpflichtigen Kindern reserviert. Daher sollten Sie sich bei der Kurklinik bzw. Ihrer Krankenkasse erkundigen, ob Plätze in diesem Zeitraum frei sind. So verpasst Ihr Kind nichts in der Schule.
Wie oft kann man eine Mutter-Kind-Kur machen?
In der Regel kann eine Mutter-Kind-Kur nach einem Zeitraum von vier Jahren wiederholt werden. Jedoch sollten Sie bei Ihrer Planung bedenken, dass ausschließlich Kinder unter 12 Jahren mit zur Mutter-Kind-Kur fahren dürfen. Die zeitliche Begrenzung gilt nicht für Kinder mit Behinderungen. Dazu finden Sie im Wegweiser des Landesverbands für Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg e. V. nähere Informationen.
Muss ich bei einer Mutter-Kind-Kur etwas bezahlen?
Die Mutter-Kind-Kur wird größtenteils von der Krankenkasse finanziert. Sie müssen jedoch mit ca. zehn Euro Selbstbeteiligung pro Kalendertag und mit fünf bis zehn Euro für die Anreise rechnen. Kinder unter 18 Jahren sowie Versicherte, die von der Selbstbeteiligung befreit sind, zahlen nichts dazu.
Wie kann mein Kind den Schulstoff nachholen?
Schulpflichtige Kinder, die außerhalb der Schulferien an einer Mutter-Kind-Kur teilnehmen, erhalten in den Kurkliniken eine (Hausaufgaben-)Betreuung durch pädagogisches Fachpersonal. Die Schulmaterialien bekommt Ihr Kind entweder von seiner Schule oder der Kureinrichtung. So kann es den Anschluss halten. Sollte Ihr Kind nach der Kur im Unterricht nicht gut mitkommen, sprechen Sie mit der Lehrkraft darüber oder nutzen Sie das Lernangebot von sofatutor.
Titelbild: ©Simon Rae/unsplash.com
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