Schulausfall wegen Corona: Wie kann mein Kind zu Hause lernen?
Deutschland öffnet schrittweise die Schule. Welche Änderungen gelten jetzt und was ist mit den Kindern, die zu Hause bleiben müssen? Wir erklären, wie Kinder sinnvoll von zu Hause lernen können.
Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, waren wochenlang alle Schulen und Kitas geschlossen. Auch wenn sich dieser Zustand jetzt schrittweise ändert, gibt es nach wie vor viele Schülerinnen und Schüler, die weiter zu Hause bleiben und dort lernen sollen. Das stellt vor allem Sie als Eltern vor große Herausforderungen, denn das Lernen soll während dieser Zeit nicht auf der Strecke bleiben.
Was möchten Sie wissen?
- Bis wann bleiben die Schulen geschlossen?
- Was sollten Schulen in Zeiten des Shutdowns bereitstellen?
- Welche Kinder betrifft die Notbetreuung?
- Wie sieht die Notbetreuung der Kinder aus?
- Was passiert mit den Prüfungen, MSA, Abi usw.?
- Welche Rechte und Pflichten haben Eltern während der Schulschließung?
- Homeschooling: Wie kann mein Kind trotz Schulausfall etwas lernen?
- Wie eignet sich sofatutor für das Lernen zu Hause?
- Wie lange sollte mein Kind am Stück lernen?
- Erfahrungsberichte: Das halten Eltern von sofatutor
- So lernte ein Schüler ein halbes Jahr lang von zu Hause
Bis wann bleiben die Schulen geschlossen?
Seit dem 20. April dürfen die Schulen in Deutschland schrittweise wieder öffnen. Dabei gehen die Länder unterschiedlich vor. Allen gemeinsam ist, dass zuerst die jetzigen Abschlussklassen der weiterführenden Schulen und Berufsschulen sowie die Grundschulkinder am Übertritt, also in der vierten bzw. sechsten Klasse, wieder in die Schulen gehen sollten. Die Abschlussprüfungen für den Schulabschluss, also Abitur, MSA ,Hauptschulabschluss sowie Berufsschulabschluss, sollen trotz Protesten auf Schüler- und Eltern-Seite wie geplant stattfinden.
Übersicht:
Baden-Württemberg öffnet am 4. Mai die Schulen für die Abschlussklassen.
Bayern wird am 11. Mai die Schulen öffnen. Prüfungen sollen ab dem 27. April stattfinden können.
Berlin startet ab 20. April in die Prüfungsphase für die Abiturprüfungen. Ab 27. April sollen die Schulen nach Berlins Senatorin Scheeres Wunsch schrittweise geöffnet werden. Weitere Beschlüsse folgen demnächst.
Brandenburg will die Abschlussjahrgänge ab dem 4. Mai wieder in die Schulen zurückkehren lassen.
Bremen startet ebenfalls frühestens am 4. Mai wieder mit dem Schulbetrieb.
Hamburg will die Abschlussklassen ab dem 27. April in die Schulen lassen. Ab dem 4. Mai sollen dann auch die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe Vier und diejenigen, die nächstes Jahr ihr Abitur ablegen sollen, folgen. Der notwendige Abstand im Klassenzimmer soll eingehalten werden, indem die Klassen in zwei Gruppen – präsenz und online – geteilt werden und die Schülerinnen und Schüler vor Ort die Räume während des Unterrichts nicht wechseln sollen. Der Unterricht soll auch nachmittags möglich sein.
In Mecklenburg-Vorpommern kehren die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 10, 11 und 12 ab dem 27. April wieder zum Unterricht an der Schule zurück. Später sollen weitere Klassen hinzukommen.
Niedersachsen lässt am 27. April die Jahrgänge zehn und 13 wieder in die Schulen. Die vierten Klassen folgten am 4. Mai, die 12. Klassen am 11. Mai. Wiederum eine Woche später folgen die dritten, neunten und zehnten Klassen. Ab Ende Mai sollen die übrigen Klassen folgen.
Nordrhein-Westfalen will es den Abschlussjahrgängen ab dem 20. April ermöglichen, ihre Prüfungen abzulegen und den dafür notwendigen Unterricht zu besuchen. Ab dem 4. Mai sollen die Schülerinnen und Schüler am Übertritt und der vorletzten Jahrgänge hinzukommen.
Rheinland-Pfalz lässt zunächst die Abiturientinnen und Abiturienten sowie Berufschülerinnen und -schüler vor den Prüfungen ab dem 27. April wieder mit dem Unterricht starten. Ab dem 4. Mai folgen die Viertklässlerinnen und -klässler sowie die Jugendlichen, die im folgenden Jahr ihren Abschluss ablegen. Klassen und Kurse sollen dazu in zwei Gruppen geteilt werden, die sich im Wochenrhythmus abwechseln.
Sachsen öffnet ab 20. April die Schulen für das Personal und anschließend die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen. Sie sollen sich auf ihre Prüfungen vorbereiten können. Regulärer Unterricht soll nicht stattfinden.
Sachsen-Anhalt ermöglicht ab dem 23. April einen prüfungsvorbereitenden Unterricht. Ab dem 4. Mai sollen dann die Abiturprüfungen stattfinden. Die Klassen, die im nächsten Jahr ihren Abschluss anstreben, sollen ebenfalls am 4. Mai wieder unterrichtet werden.
Schleswig-Holstein will ab 21. April mit den Abiturprüfungen starten. Die Schulen und Kitas bleiben ansonsten bis zum 4. Mai geschlossen.
Thüringen öffnet ab dem 27. April die Schulen für die Abiturientinnen und Abiturienten. Ab dem 4. Mai sollen andere Schülerinnen und Schüler, die in diesem Jahr ihren Abschluss erwerben, folgen können.
(Die Liste wurde mithilfe der Informationen des Deutschlandfunks vervollständigt.)
Was sollten Schulen in Zeiten des Shutdowns bereitstellen?
Die Schulen sind dazu angehalten, Materialien bereitzustellen, die die Kinder selbstständig bearbeiten können. Die Bundesländer haben dazu Informationen an die allgemeinbildenden Schulen rausgeschickt, welche Lernmanagementsysteme, z. B. mebis oder moodle, und welche Online-Lernhilfen, z. B. sofatutor, für die Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stehen. Zum Beginn der Woche haben daraufhin viele Lehrkräfte ihre Schülerinnen und Schülern mit Aufgaben und Arbeitsblättern versorgt, oft auch analog. Sie stehen entweder über WhatsApp-Gruppen, in der Schulcloud, per E-Mail oder telefonisch für Rückfragen bereit. Das gilt jedoch nicht für alle Lehrkräfte. Da es teilweise auch keine oder nur wenige Aufgaben gab, suchen Eltern nun nach weiteren Lernmöglichkeiten, damit ihre Kinder nicht vollkommen ohne Struktur und Anleitung lernen müssen.
Welche Kinder betrifft die Notbetreuung?
Nicht alle Eltern können ihre Kinder während des Schulausfalls zu Hause betreuen. Vor allem jene Mütter und Väter, die sogenannte „systemrelevante Berufe“ ausüben, sind auf eine Notbetreuung der Kinder in Schulen und Kitas angewiesen. Laut Aussage des Hamurger Schulsenators Ties Rabe betrifft dies zehn bis 20 Prozent aller Eltern.
Die Notbetreuung wird für Kinder der Klassenstufen eins bis sechs angeboten, wenn beide Eltern in Berufen arbeiten, die vom Senat als essenziell eingestuft wurden und die keine andere Unterbringung organisieren können. Beide Bedingungen müssen zutreffen. Die Eltern müssen dann gegenüber der Schule eine Selbsterklärung abgeben, dass die Angaben zutreffen oder eine Arbeitgeberbescheinigung vorlegen.
Hier finden Sie eine Liste der systemrelevanten Berufsgruppen. Diese umfasst Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter …
- der Polizei
- der Feuerwehr
- im Gesundheitsbereich (Personal in Apotheken, Laboren, Arztpraxen und Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen)
- in Hilfsorganisationen
- im Justizvollzug
- des Krisenstabs
- der BVG, S-Bahn, BSR, BWB und des ÖPNV (die für den täglichen Betrieb essentiell sind)
- die die kritische Infrastruktur und die allgemeine Grundversorgung sichern
- im Bereich Energieversorgung (Strom und Gas)
- in Schlüsselpositionen von Behörden, öffentlichen Einrichtungen, Bezirks- und Landesämtern, Jobcentern sowie von Notdiensten
- die für die Notversorgung in Schulen und Kitas zuständig sind
Update vom 20. April:
Neu hinzugekommen sind nach Berichten des WDR folgende Berufsgruppen:
- Beschäftigte in Wach- und Sicherheitsdiensten,
- Hausmeisterinnen und Hausmeister (in systemrelevanten Gebäuden),
- Gebäudereinigerinnen und Gebäudereiniger (in systemrelevanten Gebäuden),
- Beschäftigte der Textilindustrie (in versorgungsrelevanten Bereichen),
- (weitere) Bankangestellte und Steuerberater,
- Notarinnen und Notare sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von versorgungsrelevanten Dünge- und chemischen Rohstoffherstellern. Auch erwerbstätige Alleinerziehende sollen ihre Kinder in eine Notbetreuung bringen können.
Es sei weiterhin nachzuweisen, dass ein Elternteil im systemrelevanten Bereich arbeitet, nicht im Homeoffice oder flexibel arbeiten kann und „unabkömmlich“ sei. Das müsste über einen Nachweis vom Arbeitgeber nachzuweisen sein bzw. über eine Eigenerklärung bei Selbstständigen. Außerdem muss gesichert sein, dass es keine anderweitige private Betreuung für die Kinder geben kann, die den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts entspricht.
Wie sieht die Notbetreuung der Kinder aus?
Damit die Kinder sich nicht gegenseitig anstecken, wird vorausgesetzt, dass sie keine Krankheitssymptome aufweisen und auch nicht in Kontakt mit infizierten Personen stehen. Falls es Kontakt mit infizierten Personen gab, sollte dieser mindestens 14 Tage her sein.
Alle Informationen zur Ausgestaltung der Notbetreuung stammen vom Schulministerium Nordrhein-Westfalens. Änderungen und Anpassungen können also je nach Situation und Anordnung in anderen Bundesländern anders geregelt werden.
Welche Kinder kommen in eine Betreuungsgruppe?
Die Zusammensetzung der Betreuungsgruppen richtet sich nach den bisherigen Klassenverbänden, um eine Durchmischung zu verhindern. Die Gruppen dürfen laut Schulministerium NRW eine Größe von fünf Kindern nicht überschreiten.
Wie sieht das Betreuungsangebot aus?
Die genaue Ausgestaltung des Angebots wird vor Ort geregelt. Es findet aber kein regulärer Unterricht statt. Der zeitliche Umfang richtet sich danach, wie die Schülerinnen und Schüler im Normalbetrieb die Schule besucht hätten. Das schließt auch die Angebot des Offenen oder Gebundenen Ganztags und andere Betreuungsangebote mit ein, sofern sie vorher an der Schule vorhanden waren.
Wer betreut die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Notbetreuung?
Die Schulleitung teilt die betreuenden Lehrkräfte zu. Das sonstige Betreuungspersonal (z. B. Hortnerinnen und Hortner) teilen die jeweiligen Anstellungsträger zu. Lehr- und Betreuungskräfte, die 60 Jahre oder älter sind oder aber in Bezug auf das Coronavirus ein erhöhtes Risiko (z. B. relevante Vorerkrankungen) haben, dürfen nicht für die Notbetreuung eingesetzt werden. Schwangere sowie Lehrerinnen und sonstige Mitarbeiterinnen, die sich nach der Entbindung noch im Mutterschutz befinden, dürfen gleichfalls nicht zur Notbetreuung eingesetzt werden. Alle betreuenden Personen dürfen nicht ihre eigenen Kinder mit in das Angebot nehmen, um kein neues Kontaktnetzwerk aufzumachen.
In welchen Räumen findet die Notbetreuung statt?
Die Notbetreuungsangebote finden am jeweiligen Schulstandort statt. Bis auf Weiteres sind Ausflüge, Unternehmungen, Fahrten u. ä. nicht gestattet. Auch externe Räumlichkeiten dürfen nicht genutzt werden.
Gibt es ein Mittagessen bzw. weitere Verpflegung?
Dies ist vor Ort gemeinsam mit dem Schulträger zu klären. Bei einer sehr geringen Anzahl benötigter Mahlzeiten und/oder anderer Herausforderungen bei der vorhandenen Catering-Infrastruktur sollen pragmatische Lösungen entwickelt werden.
Dürfen externe Partner weiterhin in Schule mitarbeiten bzw. externe Angebote genutzt werden?
Nein, weiteres Personal externer Partner (z. B. Sportvereine, Kultureinrichtungen, Musikschulen, freiwillige/ehrenamtliche Helferinnen und Helfer wie Lesepatinnen und -paten) darf in der Notbetreuung nicht eingesetzt werden.
Welcher Versicherungsschutz gilt für das Notbetreuungsangebot?
Das Notbetreuungsangebot ist eine schulische Veranstaltung. Versicherungsschutz besteht.
Was passiert mit den Prüfungen, MSA, Abi usw.?
Bislang sollen die Abiturprüfungen in den meisten Bundesländern wie geplant stattfinden. Die Schülerinnen und Schüler sollen dann auf mehrere Räume verteilt werden, sodass sie während der Prüfungen genug Abstand zueinander haben. Ob der Plan einzuhalten ist, wird sich zeigen. In Hessen starten die ersten Abi-Prüfungen bereits am Donnerstag, dem 19. März. Das Schulamt hält an diesen Plänen nach wie vor fest.
Bayern hat allerdings bereits die Verschiebung der Abiturtermine vom 30. April auf den 20. Mai angekündigt.
Auch für den mittleren Schulabschluss (MSA) gibt es bereits einige Ankündigungen: Berlin verschiebt die zentralen Prüfungen für Deutsch, Mathe und die erste Fremdsprache vom 21. April auf Anfang Mai. Damit will die Berliner Bildungssenatorin Sandra Scheeres den Schülerinnen und Schülern, denen durch das Coronavirus zwei Wochen Unterricht zur Vorbereitung fehlt, die Chance geben, den Stoff nach den Osterferien noch aufzuholen.
Laut dem Hamburger Bildungssenator Ties Rabe seien unterschiedliche Termine für die Zentralprüfungen kein Problem, da der Pool der zur Verfügung stehenden Fragen in den zentralen Prüfungsfächern Deutsch, Mathe und Englisch groß genug sei, um verschiedene Prüfungen zu erstellen.
Welche Rechte und Pflichten haben Eltern während der Schulschließung?
Eltern haben die Aufsichtspflicht für ihre minderjährigen Kinder. Das gilt besonders bis zum Alter der Kinder von sieben Jahren. Die Eigenverantwortung der Kinder steigt dann mit zunehmenden Alter, kann jedoch nicht eindeutig vom Gesetz festgelegt werden. Wenn Ihr Kind jetzt wegen der Schulschließungen zu Hause bleiben muss, gibt das Bundesamt für Arbeit und Soziales (BAMS) die Auskunft, dass Eltern nur dann ihre Arbeit oder „Leistungspflicht“ verweigern dürfen, wenn ihr Kind a) aufgrund des Alters betreut werden muss und b) trotz aller Anstrengungen keine andere Betreuung gefunden werden konnte. In diesem Fall müssen Eltern auch nicht zwingend Urlaub nehmen. Überschaubar lange Phasen des Aussetzens der Leistungserbringung seien laut §275 BGB vertretbar. Ein weiteres Problem besteht für arbeitstätige Eltern darin, dass der Anspruch auf Lohnfortzahlung nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen gegeben ist und eventuell durch Arbeits- oder Tarifverträge ausgeschlossen wurde. Wer Urlaub nimmt, erhält das Urlaubsentgelt.
Das BAMS appelliert an Arbeitgeber, gemeinsam mit den betroffenen Eltern eine Lösung zu finden, z. B. über Home-Office, Nutzung von Urlaub oder Arbeitszeitkonten oder kreative Arbeitszeitmodelle.
Homeschooling: Wie kann mein Kind trotz Schulausfall etwas lernen?
Folgende Schritte können helfen, damit Ihr Kind optimal von zu Hause lernen kann:
- Zweck des Lernens vermitteln: Wichtig ist, dass Sie Ihrem Kind vermitteln, wie und vor allem warum es jetzt von zu Hause lernen sollte. Erklären Sie, dass es trotz Schulausfall wichtig ist, dass das Lernen nicht ganz auf der Strecke bleibt.
- Arbeitsplatz einrichten: Damit Ihr Kind konzentriert und mit Spaß lernen kann, sollten Sie gemeinsam einen ruhigen und ordentlichen Ort zum Arbeiten einrichten. Ob der im Kinderzimmer, in der Küche oder am Esstisch im Wohnzimmer ist, bleibt Ihnen und vor allem Ihrem Kind überlassen.
- sofatutor-Account einrichten: Am besten richten Sie den sofatutor-Zugang gemeinsam mit Ihrem Kind ein. Schauen Sie sich gemeinsam an, was die Lernplattform zu bieten hat und wie alles funktioniert. Übrigens: Sie können im eingeloggten Zustand einstellen, dass Sie die Seite als Elternteil benutzen. Dann können Sie sehen, woran Ihr Kind zuletzt gearbeitet hat und welche Erfolge es schon sichern konnte. Das können Sie als Grundlage für eine kleine Belohnung nutzen.
- Struktur reinbringen: Um ohne Präsenzunterricht effektiv lernen zu können, sollten Sie mit Ihrem Kind einen Lernplan entwickeln. Eine Vorlage finden Sie weiter unten. Dabei sollten Sie zunächst überlegen, in welchen Fächern oder Themenbereichen Ihr Kind nur Schwierigkeiten hat. Dazu können Sie sich gemeinsam mit Ihrem Kind passende Videos und Übungen heraussuchen. Planen Sie grob, in welcher Zeit Ihr Kind die jeweiligen Themenbereiche abschließen sollte.
- Absprache mit der Lehrkraft: Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, in welchen Fächern Ihr Kind Wissenslücken schließen sollte, fragen Sie bei der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer nach. Die Person kann ggf. Übungen und Videos bei sofatutor empfehlen und per Link an Sie weiterleiten. So kann der Lernplan noch besser auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Kindes abgestimmt werden.
- Zum Lernen motivieren: Damit Ihr Kind nicht die Lust am Lernen verliert, sollten Sie es regelmäßig motivieren. Es kann helfen, kurze Lernpausen einzulegen, einige Entspannungs- oder Dehnungsübungen zu machen oder sich gemeinsam den Lernfortschritt Ihres Kindes bei sofatutor anzusehen.
- Gemeinschaftsgefühl vermitteln: Fragen Sie bei den anderen Eltern der Klasse nach, ob deren Kinder auch mit sofatutor lernen. Wenn Ihr Kind hört, dass auch seine Freundinnen und Freunde die Lernplattform nutzen, fühlt es sich motiviert. Ermutigen Sie Ihr Kind, sich über das Lernen mit den anderen über die verschiedenen Kommunikationsmittel auszutauschen. So fühlt es sich als Teil einer Gemeinschaft, auch wenn die sozialen Kontakte derzeit fehlen.
- Hausaufgaben-Chat nutzen: Falls Ihr Kind Fragen zu den unterschiedlichen Übungen bei sofatutor hat, zeigen Sie ihm, wie der Hausaufgaben-Chat funktioniert. Dort erhält es Unterstützung und Antworten auf alle Fragen rund ums Lernen mit sofatutor.
Hier finden Sie eine Vorlage für einen Lernplan, in dem Sie wochenweise die Lernziele eintragen können:
Download
Motivationsplan.pdf (Dateigröße: 1MB)
Um den Download zu starten, geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein. Klicken Sie anschließend auf „Jetzt herunterladen“.
Danke! Der Download wurde automatisch gestartet.
Wie eignet sich sofatutor für das Lernen zu Hause?
Mit einem sofatutor-Abo bekommen Sie ein Komplettpaket, das Sie als Eltern entlastet und Ihr Kind optimal beim Lernen unterstützt:
- Ihr Kind lernt mit über 10.000 Lernvideos, 40.000 Online-Übungen und 36.000 ausdruckbare Arbeitsblätter – passend zum Schulstoff.
- sofatutor ist geeignet für alle Jahrgänge, Schultypen und Fächer.
- Alle Inhalte orientieren sich an den Lehrplänen der Bundesländer und wurden von Lehrerinnen und Lehrern erstellt.
- Ihr Kind lernt motivierter dank lustiger & altersgerechter Videos und Übungen. Dadurch bleiben Lerninhalte besser im Gedächtnis.
- Die Lernfortschritte Ihres Kindes können Sie als Eltern ganz einfach auf der Plattform nachvollziehen.
- Fehlerhafte Antworten werden markiert, sodass gleich erkennbar ist, wo Verbesserungsbedarf besteht.
- sofatutor kann per Computer, Tablet oder Smartphone – im Browser oder per App genutzt werden. Dadurch kann Ihr Kind überall und jederzeit lernen.
- Außerdem steht Ihrem Kind ein Chat mit ausgebildeten Lehrkräften zur Verfügung, in dem ihm bei Fragen weitergeholfen wird.
Wie lange sollte mein Kind am Stück lernen?
Hier erfahren Sie, wie lange sich Ihr Kind schon konzentrieren kann. Daran sollten Sie sich bezüglich der Lernzeit orientieren.
Übersicht über Alter und mögliche Konzentrationsdauer
Entwicklungsphase | Alter | Dauer der Konzentration |
---|---|---|
Grundschuleintritt | 5-7 Jahre | 15 Minuten |
Primarstufe | 7-10 Jahre | 20 Minuten |
Übertritt | 10-12 Jahre | 25 Minuten |
Adoleszenz | 12-16 Jahre | 30 Minuten |
Erfahrungsberichte: Das halten Eltern von sofatutor
Viele Eltern und Kinder haben sofatutor bereits im Lernalltag ausprobiert. Darunter ist auch Mama Bettina von Die Alltagsfeierin, deren Zwillinge die Lernplattform nutzen, um in den Fächern Mathematik, Englisch und Physik ihr Wissen zu festigen, zu vertiefen und so eine ideale Grundlage für Prüfungen zu schaffen. „sofatutor ist praxisnah, bietet visuelle Anker, ist nicht trocken und dadurch abwechslungsreich, anschaulich und motivierend“, findet Bettina.
Auch Mama Anja alias Castlemaker hat sofatutor mit ihren beiden Kindern, 12 und 17 Jahre alt, getestet. Aufgrund des Lehrermangels fiel für ihre beiden Töchter der Unterricht sehr oft aus. Da musste eine Alternative her, die ihnen das Lernen zu Hause ermöglicht. Die Lösung: sofatutor. Denn davon sind nicht nur die beiden Töchter begeistert, auch Mama Anja mag die Lernplattform: „Mir persönlich gefallen vor allem die Online-Aufgaben, mit denen man seinen Stand immer wieder kontrollieren kann und auch direkt Ergebnisse sieht. Eine Übersicht zeigt an, was das Kind schon alles erarbeitet hat und wie der Wissensstand ist. So habe ich einen tollen Überblick über das bereits Gelernte und sehe auch, wo man noch etwas nachhaken muss.“
So lernte ein Schüler ein halbes Jahr lang von zu Hause
Wie Kinder und Jugendliche mit sofatutor problemlos von zu Hause aus lernen können, beweist der 17-jährige Ben-Alex Jühne. Wegen Rückenproblemen konnte der Elftklässler sechs Monate lang die Schule nicht besuchen. Damit er den Anschluss nicht verliert, ermunterte ihn seine Lehrerin Alexandra Kück, den Schulstoff alleine zu Hause mit sofatutor aufzuarbeiten. Das Schuljahr musste er letztlich nicht wiederholen – und seinen Notenschnitt konnte er sogar noch verbessern.
Titelbild: ©spass/shutterstock.com
- Motivation beim Lernen ist der Schlüssel zum Lernerfolg Ihres Kindes. Zugriff auf über 10.000 Lernvideos und über 44.000 Übungen für alle Klassenstufen gibt's auf sofatutor
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