Schulpraktikum – das muss beachtet werden
Mindestens einmal in der Schulzeit darf jeder Schüler und jede Schülerin ein Schulpraktikum machen. In unserer Infografik erfahren Sie, auf was dabei beachtet werden muss.
Wer darf wie viel arbeiten?
Unter 13 Jahren
- Jugendschutz: Kinder unter 13 dürfen kein Praktikum machen.
Unter 15 Jahren
- Maximal 7 Stunden pro Tag
- Maximal 5 Tage pro Woche
- Jugendschutz: keine Akkord-, Wochenend*-, Nachtarbeiten, keine gefährlichen Aufgaben
Unter 18 Jahren
- Maximal 8 Stunden pro Tag
- Maximal 5 Tage pro Woche
- Jugendschutz: keine Akkord-, Wochenendarbeit*, keine gefährlichen Aufgaben
Weitere wichtige Regeln
Schule
- Die Schule hat die Aufsicht über die Schulpraktikantinnen und -praktikanten.
- Sie bestimmt die Dauer und die Art des Praktikums.
- Sie ist für die Versicherungen der Schülerinnen und Schüler verantwortlich.
Pause
- Nach 4,5 Stunden: mindestens 15 Minuten
- Nach 6 Stunden: mindestens 30 Minuten
- Bei mehr als 6 Stunden: Anspruch auf 60 Minuten
Freizeit
- Anspruch auf mindestens 12 Stunden nach getaner Arbeit
Nachtruhe
- ab 20 Uhr bis 6 Uhr
- Ausnahmen bei Schülerinnen und Schülern über 16 Jahren:
-
- in Gaststätten: ab 22 Uhr
- bei mehrschichtigen Betrieben: ab 23 Uhr
- in der Landwirtschaft: bis 5 Uhr und ab 21 Uhr
- in Bäckereien: bis 5 Uhr
Wochenenden & Feiertagen
- An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist das Arbeiten für Schulpraktikantinnen und -praktikanten verboten!
- *Ausnahme: Freistellung an einem Werktag, aber mindestens 2 Samstage und Sonntage im Monat müssen frei sein.
Titelbild und Infografik: © sofatutor
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