Darum müssen Kinder im Haushalt helfen
Es wissen nur die Wenigsten: Kinder sind gesetzlich verpflichtet, im Haushalt zu helfen. Außerdem fühlen sie sich so nützlich und lernen, Verantwortung zu übernehmen. Aber wie sollten die Aufgaben aussehen und wie viel darf ein Kind mithelfen?
Kinder sind gesetzlich zur Mithilfe verpflichtet
Natürlich und zum Glück ist Kinderarbeit verboten. Aber tatsächlich wissen die Wenigsten, dass Kinder und Jugendliche verpflichtet sind, ihrem Alter und ihren Kräften entsprechend im Haushalt zu helfen. So ist es unter § 1619 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgeschrieben. Aber was heißt das nun konkret? Selbstverständlich sollen und dürfen Kinder und Jugendliche nicht den ganzen Haushalt schmeißen. Die Schule und die Freizeit müssen immer an erster Stelle stehen. Doch sollen sie durch die Hilfe im Haushalt ihren Beitrag zum Gemeinschaftsleben leisten. Und das hat langfristig positive Auswirkungen: Die Kinder und Jugendlichen fühlen sich nützlich und lernen früh, Verantwortung zu übernehmen. Grundschulkinder können schon kleine Aufgaben übernehmen, wie den Mülleimer leeren, den Tisch abräumen, Wäsche aufhängen, das Kinderzimmer aufräumen oder die Spülmaschine leeren. Sind die Kinder schon etwas älter, werden die Aufgaben etwas anspruchsvoller: Sie können einkaufen gehen, die Kleidung bügeln, das Bad putzen oder die Waschmaschine anstellen.
Gegenleistung ist nicht notwendig
Viele Eltern fragen sie nun sicherlich, ob sie ihr Kind für ihre Arbeit entlohnen müssen. Doch laut Bürgerliches Gesetzbuch gilt die Mithilfe bereits als Entlohnung der Kinder und Jugendlichen für die Erziehung und den Unterhalt ihrer Eltern. Das heißt also, eine Gegenleistung ist nicht nötig. Trotzdem kann natürlich über einen Anreiz nachgedacht werden. Etwa, wenn das Kind neben seinen eigentlichen Aufgaben noch Extraarbeiten übernimmt, z. B. das Unkraut im Garten zupft, um sein Taschengeld aufzubessern. Hier sollte jedoch immer beachtet werden, dass die Schule nicht unter der Arbeit leidet. Auch das Übernehmen von Aufgaben bzw. Arbeiten während der Schulzeit ist strengstens untersagt.
Die Aufgaben aufteilen
Bei aller Hausarbeit und zusätzlichen Aufgaben sollte immer berücksichtigt werden, dass es nicht zu viele Stunden in der Woche werden und dass die Eltern noch einen Großteil des Haushalts selbst übernehmen. Der Bundesgerichtshof erachtet sieben Stunden wöchentlich nach Vollendung des 14. Lebensjahres für angebracht. Und mehr als ein Drittel der Arbeiten im Haushalt sollte ein Kind nicht übernehmen müssen. Damit diese ohne großes Jammern und Maulen verrichtet werden, ist es am besten, wenn die Familie die Aufgaben gemeinsam aufgeteilt und den zeitlichen Rahmen festlegt. Dabei kann auf Vorlieben und Wünsche Rücksicht genommen werden. Niemandem sollten Arbeiten aufgedrückt werden, die er gar nicht mag: Die große Tochter bügelt gerne, weil sie dabei ihre Lieblingsserie gucken kann, und der kleine Sohn geht gerne in den Supermarkt. Perfekt!
Jeder im eigenen Tempo
Dass Grundschulkinder noch lieber im Haushalt helfen als Teenager, die sich für andere Dinge interessieren, ist klar. Der Machtkampf zwischen Eltern und Jugendlichen rund um die Mithilfe im Haushalt bleibt nie aus. Hier sollten Eltern jedoch konsequent bleiben und auf die Ausführung der Arbeiten bestehen. Schließlich würde das Gemaule nur belohnt werden, wenn Eltern hier einknicken. Und wurden die Kinder bereits früh mit kleinen Aufgaben im Haushalt eingebunden, wird es für sie auch im Teenageralter selbstverständlich sein, Arbeiten zu übernehmen. Aber: Eltern sollten nicht darauf bestehen, dass die Aufgaben der Kinder in einem bestimmten Tempo oder auf eine bestimmte Weise erledigt werden. Das bedeutet, dass auch Eltern lernen müssen, auszuhalten und nicht einzugreifen, auch wenn es mal wieder ein bisschen länger dauert.
Titelbild: © Annashou/shutterstock.com
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Dann kommt da ein MA von Jugendamt Zollernalbkreis und erzählt meiner Tochter (fast 30), sie könne von der fast achtjährigen Tochter nicht verlangen, ihre getragene Wäsche in den Wäschekorb/-trog zu räumen.
Wohlgemerkt lediglich in den Wäschekorb/-trog räumen – nicht sortieren.
Und das müssen die armen, jüngeren Geschwister (4 und 6) auch machen (Sarkasmus aus).
Mir ist erstmal die Kinnlade runtergeklappt 😉