Nützliche Hilfsmittel: Kinderzuschlag

140 Euro monatlich können geringverdienende Eltern für jedes Kind mit dem Kinderzuschlag beantragen. Damit Sie sich einige Marathonläufe zu den verschiedenen Ämtern sparen, haben wir Ihnen alle Informationen zum Kinderzuschlag zusammengestellt.

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Was ist der Kinderzuschlag?

Erwerbstätige Eltern mit geringem Einkommen erhalten für jedes im Haushalt lebende Kind zusätzlich zum Kinder- und Wohngeld einen Kinderzuschlag von 140 Euro monatlich. So müssen diese zusätzlich zu ihrem Einkommen kein Arbeitslosengeld II beantragen, um ihre Kinder finanzieren zu können.

Wer kann den Kinderzuschlag beantragen?

Elternpaare, die ein Bruttoeinkommen von 900 Euro und Alleinerziehende, die ein Bruttoeinkommen von 600 Euro jeweils ohne Wohn- und Kindergeld erreichen, dürfen den Kinderzuschlag beantragen. Die Höchsteinkommensgrenze darf jedoch nicht überschritten werden. Diese setzt sich u. a. aus dem Eigenbedarf der Eltern, dem Bedarf für Lebenunterhalt, dem Bedarf für Wohnung und Heizung und dem Gesamtkinderzuschlag zusammen. Wie Sie die Höchsteinkommensgrenze berechnen, können Sie dem Merkblatt zum Kinderzuschlag von der Agentur für Arbeit entnehmen.

Darüber hinaus müssen die Eltern für jedes Kind Kindergeld beziehen und der finanzielle Bedarf mit dem Kinderzuschlag muss gesichert sein, damit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht. Das bedeutet auch, dass Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen, keinen Kinderzuschlag beantragen können.

Wo und wie kann der Kinderzuschlag beantragt werden?

Der Kinderzuschlag muss schriftlich beantragt werden. Die dafür auszufüllenden Antragsformulare finden Sie bei der örtlichen Familienkasse der Agentur für Arbeit oder Sie laden es sich direkt hier herunter. Zusätzlich müssen Einkommens- und Vermögensnachweise eingereicht werden – welche genau, entnehmen Sie dem Antragsformular. Geben Sie den aufgefüllten Antrag zusammen mit den Nachweisen dann bei der für Sie zuständigen Familienkasse der Agentur für Arbeit ab.

Zusätzliche Unterstützung

Eltern, die den Kinderzuschlag beziehen, können zusätzlich Bildungs- und Teilhabeleistungen, auch Bildungspaket genannt, in Anspruch nehmen.

Weitere nützliche Hilfsmittel:

Titelbild: ©newphotoservice/Shutterstock.com

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