Startchancen-Programm in NRW

Zustimmung vom Landeskabinett
Startchancen-Programm für Nordrhein-Westfalen: Das Bundesland wird über die kommenden zehn Jahre rund 2,3 Milliarden Euro vom Bund erhalten.

Hinweis:

Der Artikel wird laufend aktualisiert und fortgeführt. Sobald weitere Informationen zur Auswahl der Schulen und zur Beantragung der Fördermitteln zur Verfügung stehen, finden Sie diese hier länderspezifisch aufbereitet.
Stand: 15.05.24

Ziel des Startchancen-Programms

Das Startchancen-Programm zielt allgemein darauf ab, die Bildungschancen unabhängig von der sozialen Herkunft zu verbessern und mehr Chancengerechtigkeit im Bildungssystem zu erreichen. Es konzentriert sich dabei insbesondere auf Schulen, die einen hohen Anteil an sozial benachteiligten Schüler*innen in der Zusammensetzung ihrer Schülerschaft haben (BMBF, 2023). Hierzu haben wir Ihnen noch einmal alle Informationen zum Startchancen-Programm übersichtlich aufgearbeitet.

Startchancen-Programm in NRW: Wie Sie als Schule davon profitieren können

In Nordrhein-Westfalen wurde mit der Zustimmung des Landeskabinetts ein wichtiger Schritt zur weiteren Umsetzung des Startchancen-Programms vollzogen. Dieses Programm, das darauf abzielt, Schulen in herausfordernden Situationen zu unterstützen. Es findet seine rechtliche und politische Grundlage in der Verwaltungsvereinbarung und der Rahmenvereinbarung mit dem Bund. Über die kommenden zehn Jahre hinweg wird das Land rund 2,3 Milliarden Euro vom Bund erhalten, die es seinerseits in gleicher Höhe in das Programm investieren wird. Im Fokus des Programms stehen, die Vermittlung von Basiskompetenzen wie Lesen, Schreiben und Rechnen sowie die Stärkung der sozialen und emotionalen Kompetenzen der Schüler*innen. Dabei wird das Programm und dessen Umsetzung auf drei Säulen gestützt:

  1. Investitions-Budget
    Mit dem Investitions-Budget kann eine lernförderliche Ausstattung und Infrastruktur geschaffen werden, die auf den konkreten Bedarf vor Ort abgestimmt ist.
  2. Chancen-Budget
    Mit einem Chancen-Budget kann unter anderem eine pädagogische und systemische Beratung und Unterstützung für die Schulen finanziert werden, die nachhaltig zu einer Verbesserung von Schul- und Unterrichtsentwicklung beiträgt.
  3. Personal-Budget
    Mit einem zusätzlichen Personal-Budget können neben den Lehrkräften weitere Fachkräfte unterschiedlicher Professionen eingestellt werden, die das Lehren und Lernen unterstützen (insbesondere Schulsozialarbeiter*innen sowie multiprofessionelle Teams).

Startchancen-Schulen in NRW: Warum Ihre Schule ausgewählt wurde und was das bedeutet

Anzahl an Startchancen-Schulen in NRW
Anzahl an Startchancen-Schulen in NRW

Durch diese breite Basis sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, individuell auf die Bedürfnisse ihrer Schüler*innen einzugehen und effektive Unterstützung zu bieten. Insgesamt sollen hierbei mehr als 900 Schulen in NRW, die sich in schwierigen Lagen befinden, von den Fördermitteln aus dem Startchancen-Programm profitieren. Die Schulen, werden anhand von wissenschaftlich fundierten Kriterien ausgewählt, wobei dafür in NRW der Schulsozialindex vorrangig herangezogen wird. Dieser Index berücksichtigt insbesondere den Anteil von Schüler*innen mit Armutsgefährdung, Migrationshintergrund und Förderbedarf an einer Schule. Die gleichen Kriterien dienen auch als Grundlage für die Auswahl von Schulen, die in NRW nicht vom Schulsozialindex erfasst werden, wie zum Beispiel Förderschulen und Berufskollegs. Zum kommenden Schuljahr 2024/2025 startet in NRW die 1. Kohorte mit den ersten circa 400 Schulen in das Programm. Eine Übersicht zu den ausgewählten Schulen für das kommende Schuljahr finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen: Auswahl 1. Kohorte Startchancen-Schulen. Zum Schuljahr 2025/2026 sollen dann weitere rund 500 Schulen in das Programm eingegliedert werden.

Fördermittel für Ihre Schule: So nutzen Sie das Chancenbudget aus dem Startchancen-Programm in NRW

Die Fördermittel orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen jeder Schule und auf die Ziele des Programms. Die gezielte Verwendung der Fördermittel erfolgt in engem Austausch mit den Schulaufsichten, den Schulträgern und den Schulen selbst. Schulen, die am Startchancen-Programm teilnehmen, werden dazu Zielvereinbarungen mit der Schulaufsicht abschließen, regionale Netzwerke etablieren oder stärken und Zugang zu einer Vielzahl von Maßnahmen und Ressourcen im Rahmen der drei Finanzierungssäulen erhalten. Eine Möglichkeit ist es zum Beispiel auf der Ebene der Schüler*innen über Programme zur individuellen Förderung nachzudenken, um die Basiskompetenzen zu stärken. Sobald genauere Informationen zum Prozess der Beantragung der Fördermittel insbesondere für das Chancenbudget feststehen, finden Sie diese hier in diesem Artikel aufbereitet.

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