Das Startchancen-Programm

Alles, was Sie wissen müssen auf einen Blick!
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Bundesländer haben im Februar 2024 gemeinsam das Startchancen-Programm beschlossen und ins Leben gerufen, worüber in den nächsten 10 Jahre insgesamt 4.000 Schulen gezielt unterstützen werden.

Hinweis:

Der Artikel wird laufend aktualisiert und fortgeführt. Sobald weitere Informationen zur Auswahl der Schulen und zur Beantragung der Fördermitteln zur Verfügung stehen, finden Sie diese hier länderspezifisch aufbereitet.

Ziel des Startchancen-Programms

Das Startchancen-Programm zielt allgemein darauf ab, die Bildungschancen unabhängig von der sozialen Herkunft zu verbessern und mehr Chancengerechtigkeit im Bildungssystem zu erreichen. Es konzentriert sich dabei insbesondere auf Schulen, die einen hohen Anteil an sozial benachteiligten Schüler*innen in der Zusammensetzung ihrer Schülerschaft haben (BMBF, 2023). Das ein solcher Fokus für die Schaffung von mehr Chancengerechtigkeit im deutschen Bildungssystem sinnvoll ist, zeigen unter anderem die Ergebnisse des OECD-Berichts Bildung auf einen Blick 2023 (OECD, 2023) sowie des ifo-„Ein Herz für Kinder“- Chancenmonitors“. Im letzteren wird „ein frappierendes Ausmaß der Ungleichheit der Bildungschancen in Deutschland je nachdem, aus welchem familiären Hintergrund ein Kind stammt [festgestellt]“ (Wößmann et al., 2023, S. 35). Im Speziellen liegt der Schwerpunkt des Programms dabei „auf der Stärkung der Basiskompetenzen. Das heißt auf den Grundkompetenzen in Deutsch und Mathematik. Ziel ist, die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die Mindeststandards in Mathematik und Deutsch verfehlen, bis zum Ende der Programmlaufzeit an den Startchancen-Schulen zu halbieren“  (BMBF, 2024, o. S.). In den nächsten zehn Jahren werden Bund und Länder dafür gemeinsam etwa 20 Milliarden Euro in dieses Programm investieren, das damit das umfangreichste Bildungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist. Die Länder haben dabei die Möglichkeit, bereits laufende Programme, die auf die Ziele des Startchancen-Programms einwirken, an ihren Eigenanteil anzurechnen.

Auswahl der Startchancen-Schulen

Zum Beginn des Schuljahres 2024/25 soll das Programm mit zunächst rund 1.000 Schulen starten. Bis zum Schuljahr 2026/27 ist geplant, dass insgesamt 4.000 Schulen in Deutschland, darunter 60% Grundschulen und 40% weiterführende Schulen, zu sogenannten Startchancen-Schulen werden. Diese Schulen erhalten zusätzliche Mittel, von denen schätzungsweise 1,1 Millionen Schüler*innen profitieren werden. Die Auswahl der geförderten Schulen erfolgt dabei durch die jeweiligen Bundesländer über einen Sozialindex, der nach geeigneten, wissenschaftsgeleiteten und transparent dargestellten Kriterien eine Auswahl erlaubt, die unter anderem den  Anteil der Schüler*innen, die von Armut betroffen sind oder eine Migrationsgeschichte haben, berücksichtigt (BMBF, 2023). Eine Bewerbung durch die Schulen für die Teilnahme am Startchancen-Programm ist nicht möglich. Sobald weiterführende Informationen zu der Auswahl der Startchancen-Schulen in den Bundesländern verfügbar sind, finden Sie diese hier im Magazin auf jeweils länderspezifischen Seiten genauer dargestellt und erläutert.

ungefähre Verteilung der Startchancen-Schulen je Bundesland
Ungefähre Anzahl an Startchancen-Schulen je Bundesland

Aufteilung der Fördermittel

Wie bereits am Anfang des Artikels erwähnt, ist das Startchancen-Programm das umfangreichste Bildungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Wie viel davon jährlich anteilig in die einzelnen Bundesländer fließt, unterscheidet sich dabei von Bundesland zu Bundesland. Die Verteilung für die Mittel aus Säule 1 erfolgt dabei erstmals nicht ausschließlich über  den sogenannten Königsteiner Schlüssel, sondern über einen eigens dafür entwickelten programmspezifischen Verteilungsschlüssel. „Die Säulen II und III werden bundessseitig über eine Neuverteilung der Umsatzsteuer finanziert. Hierzu gewährt der Bund den Ländern zusätzliche Umsatzsteuerfestbeträge. Der hier zur Anwendung gebrachte Verteilschlüssel ist im Finanzausgleichsgesetz (FAG) festgeschrieben und kann nicht programmspezifisch modifiziert werden“  (BMBF, 2024, o. S.).

Daraus ergibt sich die folgende jährliche Verteilung der Fördermittel je Bundesland:

Bundesland Fördermittel pro Jahr von Bund und Land
Baden-Württemberg 268.000.000,00 €
Bayern 286.000.000,00 €
Berlin 46.000.000,00 €
Brandenburg 54.000.000,00 €
Bremen 20.000.000,00 €
Hamburg 43.000.000,00 €
Hessen 176.600.000,00 €
Mecklenburg-Vorpommern 34.000.000,00 €
Niedersachsen 196.000.000,00 €
Nordrhein-Westfalen 460.000.000,00 €
Rheinland-Pfalz 100.000.000,00 €
Saarland 24.000.000,00 €
Sachsen 86.800.000,00 €
Sachsen-Anhalt 47.600.000,00 €
Schleswig-Holstein 64.000.000,00 €
Thüringen 46.000.000,00 €

Aufbau des Startchancen-Programms

Das Startchancen-Programm besteht dabei aus den drei folgenden Programmsäulen (Die Bundesregierung, 2024). Diese stellen den Kern des Startchancen-Programms dar und geben gleichzeitig vor, wie viel Prozent der vorhandenen Mittel anteilig für welche Bereiche zur Verfügung stehen.

  1. Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung
    40% der zur Verfügung stehenden Fördermittel sollen für den Ausbau und die Ausstattung von zeitgemäßen und lernförderlichen Lernumgebungen in Schulen genutzt werden. Ziel ist es, eine hochwertige, moderne, klimagerechte und barrierefreie Ausstattung und Infrastruktur zu schaffen.
  2. Chancenbudgets für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung
    30% der gesamten Fördermittel stehen den Schulen als sogenanntes Chancenbudget zur Verfügung. Das Chancenbudget soll dabei größere Handlungsspielräume für diejenigen schaffen, die vor Ort an den Schulen Verantwortung tragen und Schule gestalten, um bedarfsgerechte Lösungen zum Beispiel zur gezielten Lernförderung in den Kernfächern Deutsch und Mathematik zu finanzieren.
  3. Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams
    30% der Fördermittel sollen in die Stärkung und den personellen Ausbau multiprofessioneller Teams an Schulen genutzt werden. Der Fokus liegt hierbei insbesondere auf der Finanzierung von zusätzlichem Personal, unter anderem zur Beratung und Unterstützung der Lernenden sowie zur Stärkung Betroffener bei der Inanspruchnahme staatlicher Leistungen.

40%
Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung

  • Investitionen in eine hochwertige Ausstattung und moderne Infrastruktur.
  • Es geht nicht darum, ohnehin notwendige Instandsetzungs- oder Sanierungsmaßnahmen zu finanzieren.

30%
Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams an Schulen

  • Der Fokus liegt auf Personal insbesondere Sozialarbeiter*innen.
  • Pädagogisches Fachpersonal zur Beratung und Unterstützung der Lernenden.

30%
Chancenbudgets für bedarfsgerechte Lösungen an Schulen

  • Bedarfsgerechte Lösungen ermöglichen und finanzieren.
  • Mehr Schulautonomie.

Chancenbudget zur Finanzierung bedarfsgerechter Lösungen an Schulen

Aus den Chancenbudgets stehen den Schulen jeweils Ressourcen zur Verfügung, die ihre selbstverantworteten Handlungsspielräume erweitern und passgenaue Lösungen vor Ort ermöglichen. „Es geht [dabei somit insbesondere] um eine deutliche Stärkung der Schulautonomie“ (BMBF, 2023, o. S.) und  demzufolge auch dem Rechenschaft zu tragen, dass die Schulleitungen und Lehrkräfte vor Ort an den Schulen die besten Expert*innen zu den Bedürfnissen ihrer Schüler*innen sind.  Die Maßnahmen sollen dabei stets den Lehr-Lern-Prozess der Schülerinnen und Schülern erreichen, ihre Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik stärken und ihre sozio-emotionalen Kompetenzen und ihre Persönlichkeitsentwicklung fördern (BMBF, 2023). Das Orientierungspapier zur Verwendung des Chancenbudgets aus der Bund-Länder-Vereinbarung weist dabei die Rahmenbedingungen aus, unter denen die Chancenbudgets zur Anwendung kommen und zeigt anhand von zentralen Maßnahmen und Beispielen auf, wie die Startchancen-Schulen jeweils von ihrem Chancenbudget profitieren können. Das Orientierungspapier richtet sich vor allem an die Kultusministerien der Bundesländer und dient diesen bei der länderspezifischen Ausgestaltung von Leitfäden zur Nutzung des Chancenbudgets als Orientierung.

Was jedoch durch das Orientierungspapier bereits jetzt feststeht ist, dass zwei Drittel des Chancenbudgets für die Umsetzung von Maßnahmen aus Bereichen des Orientierungspapiers bzw. der jeweiligen Leitfäden der Länder genutzt werden müssen. Ziel ist es, beispielsweise Schüler*innen auf der individuellen Ebene durch systematische Potenzialförderung und individuelle Förderung zu stärken und Chancengleichheit zu ermöglichen. Hierfür können Sie als Schule zum Beispiel über digitale Lehr- und Lernplattformen wie sofatutor nachdenken, um den individuellen Lernstandsverlauf von Schüler*innen besser erfassen und nachverfolgen zu können oder diese beim Aufbau von Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik binnendifferenziert und individuell zu unterstützen. Die restlichen ein Drittel des Chancenbudgets stehen den den jeweiligen Startchancen-Schulen frei zur Verfügung. Somit können Sie als Schule, Schulleitung oder Lehrkraft auch hier über die Finanzierung von Plattformen wie sofatutor für die gesamte Schule nachdenken, um mit den digitalen Lehr- und Lernmaterialien alle Schüler*innen individuell im Lehr-Lern-Prozess zu unterstützen.

Kritikpunkte am Startchancen-Programm

Das Startchancen-Programm des BMBF hat trotz seiner ambitionierten Zielsetzungen auch einige Punkte, die kritisch beleuchtet werden müssen. Einer dieser Punkte ist zum Beispiel, dass lediglich die Mittel aus Säule 1, also jene für das Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung, nach sozialen Indikatoren verteilt werden. Die restlichen Mittel für die Säulen 2 und 3 werden hingegen weiterhin nach Umsatzsteuerpunkten zugewiesen. So sagt die GEW Vorsitzende Maike Finnern: „Wir hätten uns gewünscht, dass die Verteilung der Mittel in Richtung bedarfsgerechter Verteilung noch mehr ausgebaut und das Gießkannenprinzip beendet worden wäre“ (GEW, 2024, o. S.). Des Weiteren gibt es Bedenken hinsichtlich der Nachhaltigkeit des Programms. Das Programm hat zwar mit einer Laufzeit von zehn Jahren eine vergleichsweise lange Laufzeit für ein Förderprogramm, aber es gibt auch Bedenken, dass die Verbesserungen, die durch das Programm angestoßenen werden, nach Ablauf dieser Zeit nicht aufrechterhalten werden können. Auch das stellt die GEW eindeutig heraus:

Zudem beträgt allein der Sanierungsstau an Schulen rund 45 Milliarden Euro. Um diesen ernsthaft anzugehen, brauchen wir einen eigenständigen Finanzierungstopf. Das Startchancenprogramm kann nur ein Einstieg in eine dauerhafte, solide Finanzierung benachteiligter Schulen sein. Es muss über die zehnjährige Laufzeit hinaus verstetigt und besser ausfinanziert werden.

GEW, 2024, o. S.

Zu gleich wird als Kritik genannt, dass neben der wieder nur begrenzten Laufzeit insgesamt zu wenige Schulen und Schüler*innen davon profitieren. „Das Startchancenprogramm erreicht nur rund zehn Prozent aller Schülerinnen und Schüler. Gut 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen sind jedoch arm beziehungsweise armutsgefährdet“ (GEW, 2024, o. S.). Daran knüpft auch die Parteivorsitzende der SPD Saskia Esken mit ihrer Forderung nach einer Ausweitung des Programms an:

Es wäre notwendig, das Programm auf zumindest die Hälfte der Schulen auszuweiten […]. Die Finanzierung wäre zweifellos ein Kraftakt, von dem aber unsere Volkswirtschaft als Ganzes profitieren würde.

Gillmann & Neuerer, 2024, o. S.

Diese Kritikpunkte zeigen, dass trotz der positiven Ziele des Startchancen-Programms, es immer noch Herausforderungen gibt, die angegangen werden müssen, um seine Ziele zu erreichen und auch eine nachhaltige Verbesserung der Bildungschancen für alle Schüler*innen in Deutschland zu gewährleisten.

Digitale Bildung und Chancengerechtigkeit?

Auch wenn es selbstredend Kritikpunkte am Startchancen-Programm gibt, so ist der Kerngedanke dahinter gleiche Chancen für alle Schüler*inne zu schaffen, eine richtige und wichtige Zielsetzung. Hierfür können digitale Bildungsangebote eine entscheidende Rolle einnehmen. Die digitale Transformation hat nämlich längst Einzug in unsere Gesellschaft gehalten – und das Bildungssystem bildet hier keine Ausnahme. In Zeiten des technologischen Wandels ist es unerlässlich, dass Schulen und Lehrkräfte digitale Medien gezielt einsetzen, um Möglichkeiten zu schaffen, die Bildungschancen aller Schüler*innen zu verbessern und soziale Ungleichheiten abzubauen.

Warum aber der Einsatz von digitalen Medien?

  • Individualisierung und Differenzierung: Digitale Lernplattformen ermöglichen es Lehrkräften, den Unterricht einfach und individuell auf die Bedürfnisse aller Schüler*innen anzupassen. Ob Förderung oder Forderung – digitale Tools bieten vielfältige Möglichkeiten, den Lernprozess zu personalisieren.
  • Motivation und Engagement: Interaktive Lerninhalte, Gamification und multimediale Elemente wecken das Interesse der Schüler*innen. Wer Spaß am Lernen hat, ist motivierter und erfolgreicher.
  • Flexibilität: Digitale Medien ermöglichen es, unabhängig von Ort und Zeit zu lernen. Schüler*innen können auf vielfältige Ressourcen zugreifen, ihren individuellen und für ihren Lerntyp besten Lernweg gemeinsam mit ihren Lehrkräften gestalten.

Wir bei sofatutor sind davon überzeugt sind, dass die Zukunft der Bildung in der Digitalisierung der Schulen liegt. So wie sie als Lehrkraft täglich das Potenzial ihrer Schüler*innen erkennen und fördern, möchten auch wir unseren Beitrag leisten. So bietet sofatutor nicht nur qualitativ hochwertige an den Lehrplänen der Bundesländer orientierte digitale Lehr- und Lerninhalte, sondern auch Funktionen für Lehrkräfte, um den Unterricht digital zu unterstützen, differenzierte sowie individuelle Lernwege zu ermöglichen und sie als Lehrkraft im Arbeitsalltag zu entlasten. Nutzen sie als Schule die Möglichkeit von Schullizenzen, um allen Schüler*innen die gleichen Voraussetzungen und Chancen für das Lernen zu eröffnen und machen sie den schulischen Erfolg unabhängiger von der sozioökonomischen Herkunft ihrer Schüler*innen.

Sie haben Fragen zum Startchancen-Programm?

Team Schulkooperationen von sofatutor
Unsere Expertinnen aus dem Schul-Team

Wir helfen Ihnen gern weiter! Melden Sie sich jederzeit per E-Mail unter kooperationen@sofatutor.com an uns! Wir unterstützen Sie auch bei Interesse an den digitalen Lehr- und Lerninhalte von sofatutor für Ihre Schule.

FAQs zum Startchancen-Programm

Was genau beinhaltet das Startchancen-Programm?

Das Startchancen-Programm zielt darauf ab, Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher zu unterstützen, indem es finanzielle Mittel, Ressourcen und Fortbildungen bereitstellt.

Wie kann sich eine Schule für das Programm bewerben?

Schulen können sich nicht direkt bewerben. Die Auswahl der geförderten Schulen erfolgt dabei durch die jeweiligen Bundesländer über einen Sozialindex, der nach geeigneten, wissenschaftsgeleiteten und transparent dargestellten Kriterien eine Auswahl erlaubt, die unter anderem den Anteil der Schüler*innen, die von Armut betroffen sind oder eine Migrationsgeschichte haben, berücksichtigt.

Können sich Lehrkräfte und Schulpersonal über das Startchancen-Programm weiterbilden?

Über die Fördermittel des Startchancen-Programms können gezielt Fortbildung für Lehrkräfte finanziert werden.

Wie werden die finanziellen Mittel verteilt?

Die Mittel werden basierend auf einem festgelegten Schlüssel verteilt, der die sozioökonomische Lage der Schüler, die Größe der Schule und besondere Bedürfnisse berücksichtigt.

Kann das Programm bei der Modernisierung der Schulinfrastruktur helfen?

Ja, eines der Hauptziele des Programms ist es, in die Modernisierung der Schulinfrastruktur zu investieren, um eine förderlichere Lernumgebung zu schaffen.

Wie wird der Erfolg des Programms gemessen?

Der Programm wird wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Der Erfolg des Programms wird dabei anhand verschiedener Kriterien gemessen, darunter die Verbesserung der Bildungsergebnisse.

Wie wird sichergestellt, dass das Programm nachhaltige Veränderungen bewirkt?

Durch kontinuierliche Bewertung, Anpassung und die Einbindung von Feedback aller Beteiligten strebt das Programm langfristige und nachhaltige Verbesserungen im Bildungssystem an.

Was sind die größten Herausforderungen bei der Implementierung des Programms?

Zu den Herausforderungen gehören die Sicherstellung einer gerechten Verteilung der Mittel, die Anpassung an lokale Gegebenheiten und die Überwindung bürokratischer Hürden.

Welche Rolle spielen lokale Gemeinschaften oder Vereine im Startchancen-Programm?

Lokale Gemeinschaften sind entscheidend für den Erfolg des Programms, indem sie zusätzliche Unterstützung und Ressourcen bereitstellen und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Schulen fördern. Z.B. Kooperationen mit Sportvereinen, Förderwerken oder Bibliotheken.

Gibt es Pläne, das Programm auch nach der geplanten Laufzeit fortzusetzen?

Die Fortsetzung des Programms hängt von seiner Wirksamkeit und den verfügbaren Budgets ab. Eine Bewertung gegen Ende der Laufzeit wird über mögliche zukünftige Schritte entscheiden.

Quellenverzeichnis