Das „Fischstäbchen-Bild“: Über das Posten von Kinderfotos im Netz

Es gibt ein Thema, das ich gedanklich vorsichtig umschiffe, da es mich immer ein bisschen mit einem schlechten Gewissen dastehen lässt: Das Posten von Kinderbildern im Netz. Denn es gibt ein paar Dinge, die Eltern beachten müssen.

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Wir sind eine „halböffentliche“ Familie. Das Kind meint, dass klinge so, als ob wir Sprechzeiten hätten – Montag bis Freitag 9 bis 17 Uhr dürft ihr alles über uns wissen, was danach kommt, ist privat.

Eine halböffentliche Familie

Nein, was ich meine, hat einen anderen Hintergrund: Der Liebste, bekannt auch als „Popstar“, ist ein Mensch des öffentlichen Musiklebens. Da postet man mehr oder minder sinnvolle Bilder, um die Fans bei Laune zu halten. Auf der Bühne, hinter der Bühne, unter der Bühne, ab und an ein Bildchen mit mir (um die weiblichen Fans daran zu erinnern, dass er nicht mehr zu haben ist) und selten mit dem hübschen Tochterkind.

Ich blogge. Und das nicht erst seit gestern. Mit und ohne Bildern. Und hin und wieder mit dem Kind auf dem Foto. Als sie noch niedlich und klein war, stand sie für einen Katalog als Fischstäbchen essendes Lätzchenmodel vor der Kamera. Jetzt macht sie Werbung im Internet für ihren Pfadfinderstamm.
Ich fasse zusammen: Das Kind ist mit Fotos im Internet. Auf Blogs, in sozialen Netzwerken und als „Model“. Und wer ist schuld? Ich. Meinereiner.

Wir achten darauf, dass sie bei privaten Bildern im Netz nicht zu erkennen ist – von ihr gibt es jede Menge Fotos von hinten, angeschnitten oder mit Haaren vor dem Gesicht. Sie findet das mittlerweile nicht mehr lustig, da sie als eitler Teenager gerne zeigt, was aus dem pummeligen Kind geworden ist.

Die Einsichtsfähigkeit eines Teenagers

Eigentlich muss das Kind selbst entscheiden, ob es mit der Verbreitung eines Fotos einverstanden ist. Zwar findet das Tochterkind ihr „Fischstäbchen-Bild“ süß, es könnte aber z. B. sein, dass der ein oder andere Klassenkamerad es für wenig nette Mobbingaktionen verwendet. Dazu kommt noch die kriminelle Komponente, bei der Kinder- und Teenagerbilder auf dubiosen Webseiten landen. Das ist ein ernstes Thema und ich möchte auf gar keinen Fall irgendjemanden glauben machen, dass man es auf die leichte Schulter nehmen sollte.

Auch Kinder haben Persönlichkeitsrechte. Wie bei Erwachsenen dürfen keine Bilder von ihnen veröffentlicht und verbreitet werden, für die keine Einwilligung vorliegt. Fotos von minderjährigen Kindern dürfen nur veröffentlicht werden, wenn eine Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern vorliegt. Soweit ganz einfach.

Aber was passiert, wenn das Töchterlein das „Fischstäbchenbild“ nun nie, nie, niemals posten möchte (wir schieben jetzt mal die Urheberrechte des Fotografen beiseite und all den anderen rechtlichen Schmodder) und ich das Foto in meinem Blog für 2016 eingeplant habe?
Der Gesetzgeber sieht vor, dass ab Einsichtsfähigkeit des abgebildeten Kindes, in der Regel spätestens mit der Vollendung des 14. Lebensjahres einwilligen muss (neben den Eltern).

„Ich habe heute leider kein Foto für dich!“

Das bedeutet für unseren Haushalt: Wir fragen das (einsichtsfähige) Kind, ob wir ein Foto von ihm machen dürfen. Dann legen wir es ihm vor, erläutern die Veröffentlichungsstrategie und holen uns die (schriftliche) Genehmigung ein, das Bild, auf dem sie rückwärts aus der Hängematte hängt und Haare vor dem Gesicht hat, zu posten.
Die Genehmigung bekommen wir nicht, da erstens die Haare nicht optimal liegen, zweitens die Füße nicht perfekt drapiert wurden und man drittens ihr Gesicht nicht erkennen kann. Außerdem passt das Shirt farblich nicht zur Hängematte.

Glücklicherweise ist das Kind gut erzogen und weiß, dass gute Gegenargumente zu einem Kompromiss führen können. So wird es uns ein wunderschönes Bild präsentieren, auf dem sie nicht nur einen perfekten Schmollmund hat (Duckface, you know), sondern auch das bauchfreie Top wunderbar mit der hautengen Jeans harmoniert. Da sähe sie nicht mehr so kindlich aus, sondern eher wie 16.

Genau das, was ich wollte.
Nicht.

Also bleibt der Beitrag ohne Bild. Es gibt ja Fotoagenturen. Da suche ich mir eine 13-Jährige aus, die klein und dunkelhaarig ist – also mir ähnelt. Nicht so wie mein blauäugiges, riesiges, blondgelocktes Tochterkind, das mir sowieso nie zugeordnet wird.

Privat ist alles erlaubt – im Netz nicht

Aber eins muss ich noch loswerden: Auf der Hochzeit meiner Süßen wird es jede Menge lustige Kinderbilder von ihr zu sehen geben – ich habe die peinlichsten gesammelt! Leider wird das mit einem gewissen Alter weniger werden, da sie ihre eigenen Fotos niemals ins Netz gestellt haben wird. Sie kennt ja die Gefahren. Ihre digitalen Bilder wird sie unter Verschluss halten und Fotos in Alben, die man heimlich stibitzen kann, gibt es auch keine mehr. Also doch nur das „Lätzchenbild“ zum panierten Fisch.


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Über die Autorin

Gastautorin Sabine

Sabine

Sabine (44) schreibt. Online könnt ihr ihrem Patchwork-Familienleben mit ihrer Teenie-Tochter „Pippi“ und dem „Popstar“ unter bebusybee folgen – oft chaotisch und manchmal ein bisschen bissig. Wer immer noch nicht genug zu lesen hat, der schaut bei Ordnungsliebe vorbei – noch so eine Leidenschaft von ihr: Das Organisieren.



Titelbild: © CroMary/shutterstock.com

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