Was Lehrer leisten müssen – und was nicht

Lehrkräfte haben eine große Verantwortung: In ihrer Hand liegt nicht nur die Bildung von Kindern und Jugendlichen. Auch müssen sie oft Erziehungsaufgaben übernehmen. Aber was fällt wirklich in den Aufgabenbereich einer Lehrkraft?

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Das sollen Lehrerinnen und Lehrer leisten

Die Aufgaben, die ein Lehrer oder eine Lehrerin in ihrem bzw. seinem Berufsalltag zu erledigen hat, sind im Schulgesetz bzw. in der Allgemeinen Dienstverordnung für Lehrerinnen und Lehrer des jeweiligen Bundeslandes (z. B. NRW) festgehalten. So kann man als Elternteil von einer Lehrkraft Folgendes erwarten:

  • Der Beruf des Lehrer bzw. der Lehrerin beinhaltet, die Schülerinnen und Schüler eigenverantwortlich zu erziehen, zu unterrichten, zu beurteilen und zu beraten. Dabei genießen sie pädagogische Freiheit.
  • Die Lehrkraft ist dazu verpflichtet, den Unterricht sorgfältig zu planen, vor- und nachzuarbeiten. Dabei muss sie sich an den Richtlinien der Schule und Lehrplänen der Bundesländer orientieren.
  • Lehrerinnen und Lehrer sollen ihre Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts umfassend fördern. Dazu gehört insbesondere auch, sie zur Selbstständigkeit zu erziehen.
  • Im Unterricht sollen sie die Lernvoraussetzung, Lernschwierigkeiten, besonderen Fähigkeiten, Neigungen und Interessen sowie die persönliche Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen.
  • Darüber hinaus ist es ihre Aufgabe, Schülerinnen und Schüler sowie ihre Erziehungsberechtigten zu informieren und beraten.
  • Lehrerinnen und Lehrer sollen die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Unterricht überwachen. Sie beaufsichtigen diese und korrigieren ihre Arbeiten.
  • Des Weiteren müssen sie darauf achten, dass die Schüler ihre Hausaufgaben erledigen.
  • Sie sind dazu verpflichtet, ihre Schülerinnen und Schüler zu benoten, Zeugnisse anzufertigen und Unterrichtsnachweise in Klassenbüchern bzw. Kursheften zu führen.
  • Neben der Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen und Konferenzen sind sie auch für die Organisation von Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts (z. B. Klassenfahrten, Schulausflüge) verantwortlich.
  • Klassenlehrerinnen und -lehrer sind darüber hinaus dafür verantwortlich, dass der Umfang der Hausaufgaben ihrer Klasse angemessen und das Schreiben der Klassenarbeiten ausgewogen verteilt sind.
  • Außerdem informiert und berät er bzw. sie seine Klasse in allen schulischen Angelegenheiten, z. B. Fragen zur Schullaufbahn.

Was Lehrerinnen und Lehrer nicht leisten müssen

Alles, was über die oben aufgeführten Punkte hinausgeht, ist eigentlich nicht die Aufgabe des Lehrers bzw. der Lehrerin. Hier sind die Eltern gefragt. Denn zwar sind Lehrerinnen und Lehrer auch für die Erziehung zur Selbstständigkeit verantwortlich. Dafür müssen Eltern jedoch die Grundlage schaffen und die Schule unterstützen. Laut Grundgesetz ist es das Recht und die Pflicht der Eltern, ihre Kinder zu erziehen. Während also die Lehrkraft im Unterricht für das schulische Lernen die Verantwortung trägt, sind die Eltern für das Sozialverhalten ihrer Kinder verantwortlich. Dazu zählen auch Pünktlichkeit, Verlässlichkeit und Ordnung. Auch müssen Eltern dafür sorgen, dass ihre Kinder ein Frühstück bzw. Mittagessen bekommen und mit allen nötigen Lernmitteln ausgestatten sind. Eltern schaffen somit die besten Voraussetzungen für das Lernen.

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Titelbild: © wavebreakmedia/shutterstock.com

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