Das Grundgesetz wird 65! Ein Grund, um unser wichtigstes Gesetz zu feiern
Das Grundgesetz wird am 23. Mai 65 Jahre alt! Herzlichen Glückwunsch! Zur Feier des Tages wollen wir ein Hoch auf unser wichtigstes Gesetz anstimmen und die letzten sechseinhalb Jahrzehnte Revue passieren lassen. Was kann es, was macht es und was haben wir eigentlich davon? Eine Fotostrecke über Couchsurfing, Schuluniformen und warum Bayern dem Grundgesetz nie zugestimmt hat.
Grundgesetz im Alltag
Das Grundgesetz ist vielleicht schon alt, aber immer noch brandaktuell. Ohne, dass du es merkst, begegnet es dir jeden Tag. Es besteht aus 146 Artikeln bzw. Gesetzen, die bestimmen, wie wir miteinander leben. Das Grundgesetz garantiert dir z. B. die Freiheit zu demonstrieren, wenn dir eine bestimmte Politik nicht gefällt. Du darfst deine Meinung sagen, ohne Konsequenzen erwarten zu müssen, du darfst glauben, an welchen Gott du willst und darfst weder wegen deiner Hautfarbe noch deines Geschlechtes benachteiligt werden.
„Grundgesetz‟ statt „Verfassung“
Jedes Land hat eine Verfassung, die die Organisation des Staates festlegt und grundlegende Menschen- und Bürgerrechte enthält. In Deutschland heißt die Verfassung „Grundgesetz‟. Du fragst dich jetzt bestimmt, warum die Verfassung bei uns anders heißt? Das hat mit der Geschichte zu tun. Denn das Grundgesetz war ursprünglich nur ein Provisorium, also eine Übergangslösung. 1949 hoffte man auf eine baldige Wiedervereinigung der Bundesrepublik und der DDR, um dann eine Verfassung für den gesamtdeutschen Staat zu erarbeiten. Als Deutschland 1990 wieder vereint war, wurde das Grundgesetz einfach übernommen, obwohl es nie vom Volk in einem Referendum beschlossen wurde, wie es bei einer Verfassung üblich ist.
Frauen für die Gleichberechtigung
Das Grundgesetz wurde von 65 Parlamentariern erarbeitet, die die Väter des Grundgesetzes genannt werden. Doch, halt! Waren es tatsächlich nur Männer? Nein, es gab auch vier Frauen unter den Mitgliedern, die sogenannten Mütter des Grundgesetzes. Sie traten gegen heftigen Widerstand für Gleichberechtigung ein. Dank Elisabeth Selbert von der SPD steht im Grundgesetz nun: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.”
Couchsurfing
Die Mütter und Väter des Grundgesetzes waren die Vorreiter des Couchsurfings, ein Netzwerk, über das man kostenlos bei Fremden übernachten kann und so Einheimische kennenlernt. Der Parlamentarische Rat kam 1948 in Bonn zusammen, um das Grundgesetz zu erarbeiten. Damit alle 65 Mitglieder irgendwo unterkommen konnten, fragte die Stadt Bonn bei ihren Bürgern und Bürgerinnen nach Schlafplätzen. Die Parlamentarier übernachteten dann neun Monate lang bei Fremden – so lange dauerte es, das Grundgesetz zu erstellen.
Bayern, die Eigenbrötler
Bayern hat dem Grundgesetz nie zugestimmt. Der Bayerische Landtag lehnte das Grundgesetz 1949 ab. Schuld daran war die CSU, die über eine Mehrheit im Landtag verfügte und nicht wollte, dass der Bund zu viel Einfluss auf Bayern hatte. Das Grundgesetz gilt aber dennoch auch in Bayern. Denn alle anderen Bundesländer stimmten für das Grundgesetz und damit es in Kraft treten konnte, brauchte der Bund nur die Zustimmung von zwei Drittel der Länder.
Schuluniformen
Immer wieder wird über Schuluniformen diskutiert. Doch keine Sorge! Die Einheitskleidung an staatlichen Schulen würde gegen das Grundgesetz verstoßen. Die Verfassung garantiert in Artikel 2 das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, darunter fällt auch die Individualität der Kleidung.
Umwelt- und Tierschutz
Das Grundgesetz schützt auch Tiere und Natur. Doch das war nicht immer so. Erst nach der Wiedervereinigung wurde Umweltschutz im Artikel 20a unseres Grundgesetzes erwähnt. Die Tiere mussten noch viel länger auf ihre Grundrechte warten. Bis 2002 dauerte es, bis die drei Wörter „und die Tiere‟ dem Artikel 20a hinzugefügt wurden: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung (…)“. Es ist nicht selten, dass dem Grundgesetz etwas hinzugefügt wird. Ganze 52 Mal wurde es bisher geändert. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit des Bundestages und des Bundesrates nötig.
Exportschlager
Zu guter Letzt: Nicht nur wir finden das deutsche Grundgesetz toll, sondern auch andere Länder. Es gilt weltweit als Vorbild und hat sich zu einem unserer Exportschlager entwickelt. Vor allem junge Demokratien, etwa in Osteuropa oder Südamerika, orientieren sich an unserer ursprünglichen Übergangslösung.
Titelbild: ©sofatutor
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Das Grundgesetz ist auch noch heute nur ein Provisorium, denn wir haben weder Frieden, mit den Länder, gegen die wir Krieg führten, noch ist bei Übergang der DDR eine Volksabstimmung erfolgt, wie es im Grundgesetz vereinbart war. Wobei dieses Gesetz auch keiner Partei das Vorrecht gibt sich als Ausübendes Organ, die Macht an sich zu reisen. Als neue Staatsform, von wo das Volk seine freie Entscheidungen treffen kann, wie z. B. in der Schweiz, ist nicht möglich und daher bedarf es einer neuen Form der Verwaltung des Staates, dass nicht von den Parteien geführt werden kann sondern nur als Beiwerk für Personalvorschläge genutzt werden. Das Volk hat die Freiheit zu entscheiden wer die einzelnen Führungsposten besetzen darf, ebenso bei Gesetzen und Entscheidungen die die Allgemeinheit betreffen. Auch sollte das Volk darüber entscheiden ob es eine Verfassung möchte und wenn ja, sollte die Neutralität vor Militärbündnisse festgeschrieben werden. Dann sind wir endlich als Volk vereint und können in Freiheit den Euro-Gedanke als Handelszone bejahen und auch zur Stärkung der Nachbarschaft beitragen. Solange dies nicht umgesetzt ist werden Parteien sich der Macht und ihren Programmen hin geben und können das Grundgesetz Missbrauchen. Das Verfassungsgericht als Hüter hat ja die Beweise schon erbracht und ist der Volksseele unklar was deren wahren Aufgabe ist. Wie so eine Verwaltung aussehen könnte habe schon kluge Köpfe aufgezeigt.