Abschluss ganz ohne Schule? – Ja, mit der Nichtschülerprüfung!
Den Schulabschluss erwerben, ohne davor in die Schule zu gehen – geht nicht? Eben doch! Alle Informationen und Voraussetzungen, um eine sogenannte Nichtschülerprüfung abzulegen, findest du hier.
Was möchtest du wissen?
- Was ist eine Nichtschülerprüfung?
- Welche Abschlüsse sind möglich?
- Vorbereitung für die Nichtschülerprüfung
- Welche Voraussetzungen gibt es für die Prüfung?
- Wie ist der Ablauf einer Nichtschülerprüfung?
- Kannst du die Nichtschülerprüfung wiederholen?
- Weiterführende Infos nach Bundesländern sortiert
Was ist eine Nichtschülerprüfung?
Die Nichtschülerprüfung bezeichnet eine Prüfung zum Erwerb eines staatlich anerkannten Schulabschlusses, ohne vorher die entsprechende staatlich anerkannte weiterführende Schule besucht zu haben. Diese Prüfung legen z. B. viele Schülerinnen und Schüler von Waldorfgymnasien ab, deren Abschlüsse in den jeweiligen Bundesländern nicht anerkannt werden. Die Nichtschülerprüfungen sind in allen Bundesländern möglich. Die Bezeichnungen für diese Form der Abschlussprüfung können in den Bundesländern variieren. Sie heißen Nichtschülerprüfung, Externenprüfung oder auch Schulfremdenprüfung.
Welche Abschlüsse sind möglich?
Es können alle Schulabschlüsse weiterführender Schulen durch die Nichtschülerprüfung erlangt werden: das Abitur bzw. die allgemeine Hochschulreife, der mittlere Schulabschluss (MSA), der Hauptschulabschluss sowie die Fachholschulreife.
Vorbereitung für die Nichtschülerprüfung
Die Prüfungsvorbereitung findet autodidaktisch statt, das heißt, du musst dich selbstständig darauf vorbereiten. Es gibt aber auch externe Anbieter, z. B. Fernschulen, Volkshochschulen (VHS) oder private Bildungseinrichtungen.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Prüfung?
Um an einer Nichtschülerprüfung teilzunehmen, musst du den Nachweis erbringen, dass du dich ordnungsgemäß auf die Prüfung vorbereitet hast. In welcher Form der Nachweis erbracht werden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Diese Regeln gelten jedoch in der Regel immer:
- Meist reicht die Bestätigung der externen Bildungseinrichtung, die du besucht hast.
- Wenn du durch eine Nichtschülerprüfung dein Abitur machen möchtest, wird vorausgesetzt, dass du im vergangenen Schuljahr keine gymnasiale Oberstufe, kein Abendgymnasium oder kein Kolleg besucht hast.
- Solltest du die Abiturprüfung bereits zweimal nicht bestanden haben, hast du keine Möglichkeit, an der Nichtschülerprüfung teilzunehmen.
- Die Zulassung zur Prüfung erfolgt anschließend durch das Kultusministerium des jeweiligen Bundeslandes, in dem du die Prüfung schreiben willst. Für die Abnahme der Prüfungen zum Erreichen von Schulabschlüssen werden meist allgemeinbildende Schulen beauftragt.
Wie ist der Ablauf einer Nichtschülerprüfung?
Es gibt in jedem Bundesland einen vom zuständigen Kultusministerium festgelegten Termin für alle Nichtschülerprüfungen je nach Schulart. Diese wird meist an örtlichen Schulen durchgeführt und besteht, etwa bei der Abiturprüfung, aus schriftlichen Prüfungen in den üblichen Pflichtfächern (z. B. Deutsch, Englisch und Mathematik) sowie einer mündlichen Prüfung.
Kannst du die Nichtschülerprüfung wiederholen?
Bei Nichtbestehen kannst du die Nichtschülerprüfung in den meisten Bundesländern einmal wiederholen, jedoch erst im darauffolgenden Jahr.
Weiterführende Infos zur Nichtschülerprüfung in den Bundesländern
Bildung ist in Deutschland Ländersache. Daher hat jedes Bundesland eigene, spezifische Regelungen für die Nichtschülerprüfungen. Hier findest du weitere Links für mehr Informationen zu deinem Bundesland.
Baden-Württemberg
- Informationen für die Abiturprüfung für Schulfremde bis Abitur 2020 in Baden-Württemberg
- Informationen für die Abiturprüfung für Schulfremde ab dem Schuljahr 2020/2021 in Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
- Informationen zum Fernunterricht in Brandenburg
- Verordnung über Prüfungen zum nachträglichen Erwerb von Abschlüssen der Sekundarstufe I und der allgemeinen Hochschulreife für Nichtschülerinnen und Nichtschüler im Land Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Titelbild: ©fotoinfot/shutterstock.com
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Your comment
Hallo,
Danke für den sehr informativen Text!
Jetzt fehlt aber leider noch wie man denn ein nicht Schule Schüler sein kann?
Home education ist weltweit verbreitet und erlaubt bis auf Deutschland. Wir sind immer home educated gewesen und wollen es auch bleiben, fühlen uns eigentlich in Deutschland wohl dürfen hier aber nicht leben.
Gibt es auf Grund der guten Erfahrungen jetzt schon Neuigkeiten wie man zu Hause bleiben kann ohne wieder in das Schulgebäude zu müssen?
Vielen Dank
Was kann man dann weiter studieren an der Universität?
Hallo,
Sie schreiben:
„Welche Voraussetzungen gibt es für die Prüfung?
Um an einer Nichtschülerprüfung teilzunehmen, musst du den Nachweis erbringen, dass du dich ordnungsgemäß auf die Prüfung vorbereitet hast. In welcher Form der Nachweis erbracht werden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Diese Regeln gelten jedoch in der Regel immer:
Meist reicht die Bestätigung der externen Bildungseinrichtung, die du besucht hast. “
Können Sie bei Buchung eines 12-Monats Premium-Abos eine solche Bestätigung ausstellen, die dann auch in Bayern anerkannt wird?
freundliche Grüße
Volker Peter
Hallo Volker Peter,
danke für Ihre Nachricht. Leider können wir Ihnen dafür keine allgemeingültige Antwort geben. Am besten fragen Sie mal in Ihrem zuständigen Kultusministerium / Schulministerium nach.
Viele Grüße
die Redaktion der sofatutor-Magazine