Abschluss ganz ohne Schule? – Ja, mit der Nichtschülerprüfung!

Den Schulabschluss erwerben, ohne davor in die Schule zu gehen – geht nicht? Eben doch! Alle Informationen und Voraussetzungen, um eine sogenannte Nichtschülerprüfung abzulegen, findest du hier.

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Was möchtest du wissen?

Was ist eine Nichtschülerprüfung?

Die Nichtschülerprüfung bezeichnet eine Prüfung zum Erwerb eines staatlich anerkannten Schulabschlusses, ohne vorher die entsprechende staatlich anerkannte weiterführende Schule besucht zu haben. Diese Prüfung legen z. B. viele Schülerinnen und Schüler von Waldorfgymnasien ab, deren Abschlüsse in den jeweiligen Bundesländern nicht anerkannt werden. Die Nichtschülerprüfungen sind in allen Bundesländern möglich. Die Bezeichnungen für diese Form der Abschlussprüfung können in den Bundesländern variieren. Sie heißen Nichtschülerprüfung, Externenprüfung oder auch Schulfremdenprüfung.

Welche Abschlüsse sind möglich?

Es können alle Schulabschlüsse weiterführender Schulen durch die Nichtschülerprüfung erlangt werden: das Abitur bzw. die allgemeine Hochschulreife, der mittlere Schulabschluss (MSA), der Hauptschulabschluss sowie die Fachholschulreife.

Vorbereitung für die Nichtschülerprüfung

Die Prüfungsvorbereitung findet autodidaktisch statt, das heißt, du musst dich selbstständig darauf vorbereiten. Es gibt aber auch externe Anbieter, z. B. Fernschulen, Volkshochschulen (VHS) oder private Bildungseinrichtungen.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Prüfung?

Um an einer Nichtschülerprüfung teilzunehmen, musst du den Nachweis erbringen, dass du dich ordnungsgemäß auf die Prüfung vorbereitet hast. In welcher Form der Nachweis erbracht werden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Diese Regeln gelten jedoch in der Regel immer:

  1. Meist reicht die Bestätigung der externen Bildungseinrichtung, die du besucht hast.
  2. Wenn du durch eine Nichtschülerprüfung dein Abitur machen möchtest, wird vorausgesetzt, dass du im vergangenen Schuljahr keine gymnasiale Oberstufe, kein Abendgymnasium oder kein Kolleg besucht hast.
  3. Solltest du die Abiturprüfung bereits zweimal nicht bestanden haben, hast du keine Möglichkeit, an der Nichtschülerprüfung teilzunehmen.
  4. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt anschließend durch das Kultusministerium des jeweiligen Bundeslandes, in dem du die Prüfung schreiben willst. Für die Abnahme der Prüfungen zum Erreichen von Schulabschlüssen werden meist allgemeinbildende Schulen beauftragt.

Wie ist der Ablauf einer Nichtschülerprüfung?

Es gibt in jedem Bundesland einen vom zuständigen Kultusministerium festgelegten Termin für alle Nichtschülerprüfungen je nach Schulart. Diese wird meist an örtlichen Schulen durchgeführt und besteht, etwa bei der Abiturprüfung, aus schriftlichen Prüfungen in den üblichen Pflichtfächern (z. B. Deutsch, Englisch und Mathematik) sowie einer mündlichen Prüfung.

Kannst du die Nichtschülerprüfung wiederholen?

Bei Nichtbestehen kannst du die Nichtschülerprüfung in den meisten Bundesländern einmal wiederholen, jedoch erst im darauffolgenden Jahr.

Weiterführende Infos zur Nichtschülerprüfung in den Bundesländern

Bildung ist in Deutschland Ländersache. Daher hat jedes Bundesland eigene, spezifische Regelungen für die Nichtschülerprüfungen. Hier findest du weitere Links für mehr Informationen zu deinem Bundesland.

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Titelbild: ©fotoinfot/shutterstock.com

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