Welche Rechte hat ein Flüchtlingskind in Deutschland?

Die aktuelle Debatte über die Aufnahme und Verteilung von Flüchtlingen wirft Fragen auf: Wann ist man Flüchtling? Welche Rechte hat ein Flüchtlingskind? Wie sieht der Alltag aus?

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Wer ist ein Flüchtling?

Ein Flüchtling ist jemand, der zur Flucht aus seinem Land gezwungen wird, z.B. weil er in seiner Heimat verfolgt wird. Anders als ein Migrant, der seine Heimat freiwillig verlässt.
Wer in seinem Heimatland Angst um sein Leben und das seiner Familie hat, kann in einem anderen Land Asyl beantragen. Damit soll die Person vor der Bedrohung geschützt werden.
Menschen, die einen Asylantrag gestellt haben, werden als Asylsuchende bezeichnet. Dazu mussten sie im Vorfeld „geduldet“ werden. Erst danach wird über Asyl oder Abschiebung entschieden.

Was bedeutet eine Duldung für die Flüchtlingskinder?

Die Duldung bedeutet, dass Flüchtlinge ständig in der Angst leben, abgeschoben zu werden. Minderjährige werden jedoch nur in Einzelfällen abgeschoben und meistens geduldet, bis sie 18 Jahre alt sind. Ob sie danach bleiben dürfen, hängt dann davon ab, ob sie zum Beispiel sechs Jahre die Schule besucht haben oder einen Schulabschluss haben.

Wie viele Flüchtlinge leben aktuell in Deutschland?

Nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) waren Ende 2014 weltweit 59,5 Millionen Menschen auf der Flucht.
Auf den Webseiten des Bundesinnenministeriums sind die aktuellen Zahlen für die Asylanträge in Deutschland aufgelistet: 218 221 Anträge wurden bisher in diesem Jahr gestellt. Der Bundesinnenminister Thomas de Maiziére geht von bis zu 800 000 Asylsuchenden im gesamten Jahr 2015 aus. Die meisten Flüchtlinge kommen aus Syrien, dem Kosovo und Albanien.

Diagramm Herkunftslaender

©sofatutor.com| Daten vom BMI – Asylsuchende nach Herkunftsland im Zeitraum Januar bis Juli 2015


Darf ein Flüchtlingskind in Deutschland zur Schule gehen?

Jedes Kind hat nach der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (VN) das Recht auf Bildung und Ausbildung sowie auf Freizeit, Spiel und Erholung.

Das Recht auf Bildung und Ausbildung

In den meisten Bundesländern gilt inzwischen für ausländische Minderjährige die Schulpflicht. Es gibt jedoch immer noch Ausnahmen für Kinder, die nur geduldet oder asylsuchend sind. In der Realität gehen leider nicht alle Flüchtlingskinder in die Schule. Die Gründe sind unterschiedlich: Die zugeteilten Schulen liegen weit entfernt von den Gemeinschaftsunterkünften, das Geld für Unterrichtsmaterialien und Ausflüge fehlt oder die Zimmer bieten keinen Platz zum Rückzug, um in Ruhe zu lernen.Dazu kommt die Angst, dass sie von anderen Kindern wegen ihrer geringen Deutschkenntnisse ausgegrenzt werden.

Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung

Kinder haben ein Recht darauf, zu spielen. Sie sollen an Freizeitangeboten teilnehmen und sich erholen können. Vieles von dem, womit Kinder und Jugendliche in Deutschland ihre Zeit verbringen, ist für Flüchtlinge kaum möglich. Dabei wäre es für sie besonders wichtig! Fußball spielen, Musik hören oder gleichaltrige Jugendliche treffen, um Anschluss an das Leben in Deutschland zu bekommen.

Wie sieht der Alltag aus?

Die Asylbehörde heißt eigentlich „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“ (BAMF). Sie bestimmt, ob man erstmal in Deutschland bleiben darf, um das Asylverfahren einzuleiten. Die Flüchtlinge werden geduldet. Anschließend kommen Flüchtlingskinder und ihre Familien in Gemeinschaftsunterkünfte in ganz Deutschland. Dort bleiben sie mindestens drei Monate und leben mit anderen Asylsuchenden auf engstem Raum. Wenige Kinder und ihre Eltern werden in unterschiedlichen Städten untergebracht.

Es gibt Flüchtlingskinder, die ganz ohne Familie ihre Reise nach Deutschland antreten mussten oder unterwegs von ihr getrennt wurden. Laut youngcaritas, der Jugendorganisation der Caritas, gibt es jährlich circa 3 500 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) in Deutschland.

Wie ist das Leben in den Gemeinschaftsunterkünften?

In den Gemeinschaftsunterkünften haben die meisten Kinder keinen Rückzugsraum und keinen Kontakt zu deutschen Kindern. Sie teilen sich Küche, Bad und Zimmer mit anderen Personen. Viele Kinder haben Lern- und Konzentrationsprobleme. Der Deutschunterricht ist nicht in allen Unterkünften vorgesehen.
Besonders schwierig ist die Situation der 16- und 17-Jährigen. Sie werden wie Erwachsene behandelt: Sie erhalten oft keinen Vormund, werden im Sammellager untergebracht und müssen das Asylverfahren alleine durchlaufen. Um Unterstützung zu erhalten, müssen die jungen Flüchtlinge selbst nachweisen, dass sie noch minderjährig sind. Können sie das nicht, weil ihnen z.B. offizielle Dokumente fehlen, wird ihr Alter geschätzt.

Fazit: Viele Flüchtlingskinder kommen aus Kriegsgebieten oder Konfliktregionen nach Deutschland. Sie haben ein grundlegendes Recht auf Schule. Ihr Alltag wird ihnen aber erschwert, da ihnen einfache Grundvoraussetzungen fehlen, um wie andere Kinder zu lernen und zu spielen.

Im zweiten Teil unserer Reihe geben wir Tipps, wie Flüchtlingskinder in Deutschland unterstützt werden können.

Titelbild: ©Procyk Radek/Shutterstock.com

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