Chancen für Kinder verbessern – das Starke-Familien-Gesetz im Überblick

Die Bundesregierung hat das Starke-Familien-Gesetz erlassen. Davon sollen Familien mit geringem Einkommen und alleinerziehende Elternteile profitieren. Was Sie dazu wissen müssen, erfahren Sie hier.

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Was ist das Starke-Familien-Gesetz?

Das Starke-Familien-Gesetz wurde im Juli 2019 von der Bundesregierung zur Stärkung von Familien erlassen. Es beinhaltet die Reform des Kinderzuschlag sowie Verbesserungen des Bildungs- und Teilhabepakets. Diese Maßnahmen sollen schrittweise bis Januar 2020 durchgesetzt werden.

 

Was verändert sich beim Kinderzuschlag durch das Starke-Familien-Gesetz?

Den Kinderzuschlag erhalten Eltern mit geringem Einkommen, die zwar genügend Geld für sich selbst, aber nicht für die gesamte Familie verdienen. Folgende Leistungen verändern sich nun:

Schritt 1: ab 1. Juli 2019

  • Der Kinderzuschlag wird von max. 170€ auf 185€ im Monat pro Kind erhöht.
  • Das Kindeseinkommen (Unterhalt oder Ausbildungsvergütung) wird nur noch anteilig (45 %) mit dem Kinderzuschlag verrechnet, statt wie vorher vollständig.
  • Die Einführung von festen Berechnungs- und Bewilligungszeiträumen soll den Antrag erleichtern. Der Kinderzuschlag wird künftig für sechs Monate gewährt.

Vorteile: geringerer bürokratischer Aufwand; mehr Kinderzuschlag, vor allem für Alleinerziehende

Schritt 2: ab 1. Januar 2020

  • Die obere Einkommensgrenze für den Kinderzuschlag fällt weg.
  • Einkommen, das über den Eigenbedarf hinausgeht, wird zu 45 % (früher: 50 %) mit dem Kinderzuschlag verrechnet.
  • Der Zugang zum Kinderzuschlag wird für Familien in versteckter Armut (Anspruch auf Arbeitslosengeld II / Sozialgeld, der aber nicht genutzt wird) erweitert.

Vorteile: wenn Eltern mehr verdienen, fällt die Familie nicht ganz aus dem Kinderzuschlag heraus

Was ändert sich durch die Verbesserung des Bildungs- und Teilhabepakets?

Ab 1. August 2019 treten die Änderungen bezüglich der Leistungen für Bildung und Teilhabe in Kraft. Für Familien, die staatliche Leistungen beziehen, bedeutet das Folgendes:

  • Der Betrag für die persönliche Ausstattung mit Schulbedarf wird von 100 € auf 150 € pro Schuljahr erhöht (100 € im ersten Halbjahr, 50 € im zweiten Halbjahr). Ab 2021 wird der Betrag jedes Jahr noch einmal erhöht.
  • Erhöhung des Teilhabebeitrags für soziale und kulturelle Freizeitaktivitäten von 10 € auf 15 € im Monat pro Kind
  • Der Eigenanteil der Eltern für Mittagessen in Schulen und Kitas fällt weg.
  • Der Eigenanteil der Eltern für die Schülerbeförderung fällt weg.
  • Die finanzielle Unterstützung bei Lernförderung / Nachhilfe kann auch ohne Versetzungsgefährdung beantragt werden.
  • generelle Erleichterung des Antragsverfahrens für Familien
  • generelle Erleichterung des Antragsverfahrens für Schulen (bei Ausflügen mit leistungsberechtigten Kindern)

Vorteile: geringere Kostenbeteiligung an schulischen und außerschulischen Aktivitäten für Familien, die staatliche Leistungen beziehen

Wer kann die neuen Zuschüsse für Bildung und Teilhabe in Anspruch nehmen?

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten die Leistungen für Bildung und Teilhabe, wenn sie oder ihre Eltern eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Asylbewerber-Leistungen
  • Sozialhilfe
  • Sozialgeld

Die Zuschüsse erhält jede/-r Leistungsberechtigte bis zum 25. Lebensjahr. Die monatlichen 15 € für soziale und kulturelle Freizeitaktivitäten gibt es jedoch nur bis zum 18. Lebensjahr.

Wo stellt man den Antrag für diese neuen Leistungen?

Das hängt von den staatlichen Leistungen ab, die Eltern oder Kinder beziehen.

Bei Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld muss der Antrag auf Kinderzuschlag oder Bildungs- und Teilhabeleistungen beim jeweiligen Jobcenter gestellt werden.

Alle anderen müssen sich diesbezüglich an die jeweilige Stadt, Gemeinde oder den zuständigen Landkreis wenden.

Die Antragsformulare sind ebenfalls bei diesen Anlaufstellen oder auf deren Webseiten zu finden.

 

Quellen:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Die Bundesregierung

 

Titelbild:©Africa Studio/shutterstock.com

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