Die Tricks der Eltern: Wie sie ihre Kinder auf die Wunschschule bringen

Damit ihr Kind aufs Gymnasium oder die nahegelegene Schule kommt, sind einige Eltern bereit, ihre Nerven, Geldbeutel und sogar die Gesetzeslage zu strapazieren. Was Aussicht auf Erfolg hat und wovon Eltern eher absehen sollten.

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Die Empfehlung für die weiterführende Schule

Der Ansturm auf die Anwaltskanzleien für Schul- und Verwaltungsrecht erfolgt meistens im Winter bzw. Frühjahr: Dann erhalten Eltern Bescheid, welche Empfehlung ihr Kind für die weiterführende Schulform bekommt – Hauptschule, Mittelschule, Gemeinschaftsschule, Gesamtschule oder Gymnasium? Wenn das nicht den Erwartungen der Eltern und Kinder entsprach, führte das in der Vergangenheit oft zu vielen Streitereien. Eine Konsequenz aus den Beschwerden der Eltern war, dass heute die Mehrheit der Bundesländer zwar immer noch vorsieht, dass die Lehrkräfte dem Kind eine Empfehlung aussprechen.

Aber nur in den Bundesländern Bayern, Brandenburg und Thüringen ist diese Lehrerempfehlung noch teilweise bindend. Dann muss ein Kind, dass entgegen der Lehrer-Empfehlung aufs Gymnasium wechseln möchte, den Probeunterricht oder eine Aufnahmeprüfung absolvieren und bestehen. Andernorts können die Eltern dank des sogenannten Elternwahlrechts entscheiden, auf welche Schulform es für ihr Kind nach dem Sommer gehen soll.

Regelungen über den Zugang zur Schule

Das reicht dann aber vielleicht noch nicht. Denn da immer mehr Kinder aufs Gymnasium gehen, wird der Platz dort knapper. Also gibt es etwa im Bundesland Berlin die Regelung, wonach Kinder auf Grundlage der Nähe zum Wohnort einen Platz in der Klasse erhalten. Wenn Eltern jedoch den Eindruck haben, dass die nächstgelegene Schule nicht das optimale Potenzial für die schulische Zukunft ihres Kindes ermöglicht, werden sie teilweise sehr kreativ.

Zunächst lässt sich Widerspruch gegen eine Ablehnung an der Wunschschule einlegen. Dazu berät eine Anwaltskanzlei, die auf Schulrecht spezialisiert ist. Es gibt keine gute Aussicht auf Erfolg, auch wenn z. B. die Schule in unmittelbarer Nähe zum Elternhaus ist.

Eine Klage hat schon eher Aussicht auf Erfolg, ist aber meistens sehr zeit- und kostenintensiv. Demnach kann ein solcher juristischer Aufwand nach Angaben eines Hamburger Rechtsanwalts im Spiegel vierstellige Summen kosten. Einige Juristinnen und Juristen berichten dann aber davon, dass es sich die Eltern im Laufe des Rechtstreits anders überlegten und die Klage zurückzögen. Denn: Einige Wochen nach dem Schulbeginn auf der anderen Schule stellen viele Kinder fest, dass es doch nicht so schlimm wie befürchtet ist.

Wohnort vs. Schulprofil

Es gibt neben der Nähe zum Wohnort noch andere Faktoren, nach denen die weiterführenden Schulen ihre Neuzugänge auswählen: An einigen Schulen entscheidet der Notenschnitt insgesamt, an anderen kommt es auf einzelne Noten an, in denen die Schule ihr Profil hat. Das können dann unterschiedliche Fächer, wie Kunst, Mathe oder Sachunterricht, sein. In Nordrhein-Westfalen wird neben dem Wohnort auch auf die ausgewogene Verteilung von Mädchen und Jungen im Klassenverband geachtet. Außerdem wird die Aufteilung von Kindern mit Deutsch als Muttersprache sowie verschiedenen Muttersprachen beachtet und danach ausgewählt, ob bereits Geschwister an der Schule angemeldet sind.

Um ihre Chancen in diesem Pool an Einflussfaktoren zu erhöhen, melden Eltern sich und ihre Kinder also um. Wenn es keine passende Adresse von Bekannten oder Verwandten gibt, die man angeben könnten, erstellen Eltern sogar sogenannte „Briefkastenadressen“. Das bedeutet, dass es zumindest eine Anschrift gibt, bei der die nötige Post ankommt. Aber die Familie wohnt dort nicht. Und das genügt dann theoretisch zum Ummelden. Problematisch daran ist, dass es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Sie wird mit einem Bußgeld belegt, wenn sie auffliegt. Nach Angaben von Sandra Runge in der Nido 02/2019 kann das 2000 Euro und mehr betragen.

Tief in der Trickkiste

Wenn es um Schulen mit einem religiösen Profil geht, kommen einige Eltern auf die Idee, ihr Kind z. B. taufen zu lassen. Andere lassen sich zu Elternbeiratsmitgliedern wählen, um ihren Einfluss und damit die Chancen für das jüngere Geschwisterkind, auf die gleiche Schule zu kommen, zu erhöhen. Denn teilweise führen die regionalen Vergabeprozedere dazu, dass Kinder auf unterschiedliche weiterführende Schulen gehen müssen. Der Fantasie sind also keine Grenzen gesetzt. Wirklich Aussicht auf Erfolg hat leider nur, wer im Zweifel bereit ist, Klage gegen die Platzvergabe einzureichen. Aber ob der Weg dorthin für die meisten nicht zu anstrengend und zu aufwendig ist, bleibt eine andere Frage.

Titelbild: © Alena Ozerova/shutterstock.com

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