Was dürfen Instagram, WhatsApp und Facebook mit meinen Fotos machen?
Ein Selfie ist schnell gepostet oder versendet. Aber welche Rechte haben Instagram, WhatsApp und Facebook an deinem Bild, sobald es im Netz ist?
Wer liest schon die gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB? Meistens sind sie so kompliziert geschrieben, dass man sie eh nicht versteht. Wir sagen dir, welche Rechte sich die sozialen Netzwerke an deinen geposteten und versendeten Bildern einräumen.
Diese Rechte räumt sich Instagram ein
Was wäre Instagram ohne Fotos? Nichts! Damit die Fotos ohne Bedenken von anderen geteilt und auf anderen Webseiten eingebunden werden können, beansprucht Instagram Rechte an deinen Bildern. Mit der Anmeldung auf der Plattform hast du automatisch die AGB bestätigt und Instagram diese Rechte eingeräumt. Aber welche eigentlich?
Das Urheberrecht kann dir niemand nehmen. Denn es ist nicht übertragbar. Das heißt, deine Fotos bleiben deine Fotos. Aber: Instagram hat die „nicht-exklusive, vollständig bezahlte und gebührenfreie, übertragbare, weltweite Lizenz für die Nutzung der Inhalte, die du auf dem oder durch den Dienst postet“ (Stand: Februar 2017). So heißt es in den AGB. Du darfst also mit deinen Fotos weiterhin machen, was du möchtest. Aber Instagram beansprucht für sich das Recht, deine Bilder weltweit zu verbreiten – auch außerhalb der Plattform. Es darf anderen erlauben, deine Fotos zu verwenden und deine Bilder an Dritte verkaufen. Und zwar ohne, dass du gefragt wirst oder etwas von dem Geld abbekommst. Das heißt im Extremfall, deine Fotos können überall auftauchen, z. B. auf Werbeplakaten.
Löschst du deinen Instagram-Account, sieht es so aus, als seien deine Fotos verschwunden. Aber Vorsicht: Wurden die Fotos weiterverbreitet, können sie weiterhin auf Instagram zu finden sein. Außerdem hat sich Instagram das Recht eingeräumt, alle deine Inhalte, also Fotos oder Videos, zu speichern und diese zu verwenden – unabhängig davon, ob dein Account noch besteht oder nicht.
Diese Rechte räumt sich WhatsApp ein
Versenden wir bei WhatsApps Fotos, möchten wir sie nur Freunden oder der Familie zeigen. Aber was darf WhatsApp mit den versendeten Bildern machen?
Anwälte und Medien sind sich uneinig, welche Bildrechte sich WhatsApp mit den AGB einräumt. So heißt es an einigen Stellen, dass WhatsApp alle versendeten Fotos nutzen und an Dritte verkaufen darf. Andere sind der Meinung, dass WhatsApp allein das Profilbild verwenden und verkaufen darf.
Tatsächlich sind die AGB von WhatsApp uneindeutig formuliert. So heißt es: „Du gewährst WhatsApp eine weltweite, nicht-exklusive, gebührenfreie, unterlizenzierbare und übertragbare Lizenz zur Nutzung, Reproduktion, Verbreitung, Erstellung abgeleiteter Werke, Darstellung und Aufführung der Informationen […], die du […] hochlädst, übermittelst, speicherst, sendest oder empfängst.“ (Stand: Februar 2017) Das bedeutet, dass du zwar weiterhin das Urheberrecht hast, WhatsApp darf aber deine Inhalten verbreiten und verkaufen – auch deine privat versendeten Fotos.
Im nächsten Satz der AGB steht jedoch: „Die von dir im Rahmen dieser Lizenz gewährten Rechte beschränken sich auf den Zweck, unsere Dienste zu betreiben und bereitzustellen (beispielsweise uns zu gestatten, dein Profilbild und deine Statusmeldung anzuzeigen, […]).“ (Stand: Februar 2017) Also beschränkt sich das Nutzungsrecht doch nur auf das Profilbild? Schwierig zu sagen. Denn hier wird nicht definiert, was mit dem „Zweck, unsere Dienste zu betreiben und bereitzustellen“ gemeint ist. Und auch das „beispielsweise“ macht stutzig. Denn wenn das Nutzungsrecht für das Profilbild nur als Beispiel aufgeführt wird, heißt das, dass WhatsApp auch andere Inhalte nutzen kann, diese aber nicht aufzählt.
Diese Rechte räumt sich Facebook ein
Wenn du bei Facebook Fotos hochlädst, räumt sich Facebook wie Instagram und WhatsApp die Nutzungsrechte für diese ein. Denn auch in diesen Geschäftsbedingungen steht, dass du „eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jedweder IP-Inhalte, die du auf bzw. im Zusammenhang mit Facebook postest“ (Stand: Februar 2017) an das Unternehmen überträgst. Wie auch bei Instagram und WhatsApp darfst du deine Fotos weiterhin nutzen, wie du möchtest. Aber Facebook darf diese weltweit verwenden, verbreiten und auch an Dritte verkaufen, also kommerziell nutzen. Diesen Geschäftsbedingungen hast du mit deiner Anmeldung auf der Plattform bereits zugestimmt. Das heißt, auch das Posten eines Widerspruchs gegen die AGB, wie sie zeitweise bei Facebook kursierten, sind wirkungslos.
Wenn du die Bilder oder dein Konto löschst, die Inhalte aber bereits in dem sozialen Netzwerk weiterverbreitet wurden, behält Facebook die Nutzungsrechte an deinen Bildern. Auch solltest du beachten, dass Facebook für eine nicht definierte Zeitspanne Kopien deiner Inhalte anfertigt.
Sei dir auch bewusst, dass WhatsApp und Instagram zum Unternehmen Facebook gehören. Das heißt, die Plattformen sind miteinander verbunden und können wahrscheinlich gegenseitig auf die Inhalte zugreifen.
Fazit: Es lohnt sich ein Blick in die AGB zu werfen. Denn mit der Anmeldung stimmst du ihnen automatisch zu. Dann haben die Plattformen das Nutzungsrecht an deinen Inhalten. Mache dir also vor jedem Post bewusst, dass deine Bilder auf anderen Seiten oder in anderem Zusammenhang auftauchen können, ohne dass du davon etwas mitbekommst.
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Titelbild: © Sata Production/shutterstock.com
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Da die Kommunikation von whatsapp angeblich Ende zu Ende verschlüsselt ist und auch von whatsapp angeblich nicht auf die Daten zugegriffen werden kann, darf der Nutzer selbstverständlich davon ausgehen dass seine Daten/Bilder nicht anderweitig genutzt oder weitergegeben werden.
So ein Unsinn.
Weder Facebook noch Instagram noch sonst jemand hat die Rechte meine Fotos zu verkaufen oder anderweitig zu nutzen, wenn ich das nicht ausdrücklich erlaube. Das Urheberrecht bleibt beim Urheber und wird durch das Hochladen weder abgetreten, noch erlischt es. Das ändern auch irgendwelche AGB nicht.