Bundeslandwechsel – wie der Umzug für Lehrer gelingen kann
Mit dem Lehreraustauschverfahren können Lehrkräfte das Bundesland wechseln – mit Glück ein halbes Jahr nach der Antragsstellung.
Der Schulwechsel über die Bundeslandgrenzen hinaus könnte für Lehrende ein aufwendiges Unterfangen sein. Doch dank verschiedener Beschlüsse der Kultusministerkonferenz (KMK) (s. Infokasten) wird die Mobilität innerhalb Deutschlands trotz föderalem System gefördert: So können Lehrkräfte jederzeit an den Bewerbungsverfahren in allen Ländern teilnehmen und sich als freie Bewerber auf zu besetzende Stelle in einem anderen Bundesland bewerben.
Auch das Lehreraustauschverfahren (auch Ländertauschverfahren genannt) ermöglicht Lehrenden den Bundeslandwechsel. Denn alle Länder haben sich bereit erklärt, so viele Lehrkräfte aus anderen Bundesländern aufzunehmen, wie sie an diese abgegeben – ein Lehreraustausch eben.
Familienzusammenführung steht im Mittelpunkt
Unbefristet angestellte sowie beamtete Lehrerinnen und Lehrer, die aus familiären Gründen in ein Bundesland ziehen möchten, können einen Antrag auf Lehreraustausch bei ihrem Dienstherrn stellen. „Das Lehreraustauschverfahren soll in erster Linie eine Familienzusammenführung gewährleisten“, erklärt die zuständige Referentin der KMK, Sybille Siegling. „In den Anträgen müssen somit die sozialen Gründe angegeben und eventuell auf Nachfrage nachgewiesen werden können“, führt sie aus. Auch beurlaubten Lehrkräften ist es möglich, an dem Verfahren aus den genannten Gründen teilzunehmen. Jedoch müssen sie garantieren, zu dem vereinbarten Termin unverzüglich antreten zu können.
Kein Bundeslandwechsel ohne Freigabe
„Bevor eine Lehrkraft in das Verfahren aufgenommen wird, muss eine Freigabe der zuständigen Schulbehörde eingeholt werden“, so die Referentin. Eine Freigabe wird dann erteilt, wenn die Unterrichtskontinuität gewährleistet ist. Ist sie es nicht, kann eine Freigabe mit Wartezeit verbunden sein. „Jedoch haben sich die Länder verpflichtet, die Freigabeerklärungen so großzügig wie möglich zu erteilen“, berichtet Siegling. Keine Lehrkraft solle länger als zwei Jahre auf ihre Freigabe warten.
Mit Glück gelingt der Wechsel nach einem halben Jahr
Sind alle Bedingungen erfüllt und geeignete Tauschpartner bzw -partnerinnen im anderen Bundesland vorhanden, können Lehrende im Idealfall binnen eines halben Jahres das Bundesland wechseln. So muss der Online- oder Papier-Antrag sechs Monate vor dem hauptsächlichen Wechseltermin, dem 1. August, beim Dienstherrn vorliegen – also spätestens am 31. Januar. Anfang April finden die Tauschverhandlungen zwischen den Ländern statt. Anschließend werden die Antragstellerinnen bzw. Antragssteller über das Ergebnis benachrichtigt. In einigen Bundesländern, wie Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen, ist auch ein Wechsel zum Schulhalbjahr, also zum 1. Februar, möglich. Hier müssen die Anträge bis 31. Juli des Vorjahres beim Dienstherrn eingereicht werden.
Auf die Fächer kommt es an
Lehrerinnen und Lehrer mit selten gesuchten Fächernkombinationen, z. B. Deutsch und Geschichte, müssen sich auf eine längere Wartezeit einstellen. „Der Erfolg des Lehreraustauschs hängt davon ab, ob es Tauschpartner in dem jeweils anderen Bundesland gibt“, erklärt die Referentin. Ebenfalls schwierig sei ein Tausch für Lehrkräfte mit Fächern, die nicht in allen Bundesländern gleichmaßen gebraucht werden, wie Niederländisch oder Dänisch. Auch müssen Lehrende, die zuvor eine Funktionsstelle bekleidet haben, damit rechnen, eine solche Stelle in dem neuen Bundesland nicht mehr innezuhaben.
Es gibt aber auch eine gute Nachricht: „In jedem Fall sind die Länder dazu aufgerufen, für flexible Tauschbedingungen offen zu sein“, erklärt Sybille Siegling. „So ist es auch möglich einen bilateralen Tausch bzw. Ringtausch über mehrere Bundesländer zu organisieren, wenn es die Anzahl der tauschenden Personen erhöht“, so Siegling. Damit soll sichergestellt werden, dass so viele Lehrerinnen und Lehrer wie möglich in das gewünschte Bundesland ziehen können.
Links zu den Informationen der Bundesländer
Beschlüsse der KMK
- Übernahme von Lehrkräften aus anderen Ländern (Beschluss der KMK vom 10.05.2001)
- Verfahrensabsprache zur Durchführung der Vereinbarung der KMK „Übernahme von Lehrkräften aus anderen Ländern“ vom 10.05.2001 (Beschluss der KMK vom 07.11.2002 i.d.F. vom 02.03.2012)
Titelbild: © Africa Studio/shutterstock.com
Weitere Verwandte Artikel
Kommentieren
Zwei Jahre für die Freigabe? In BW sind es mitunter 5 Jahre, wenn man sich im ländlichen Raum per Ausschreibung beworben hat! Selbst dann weiß man nie, wann oder ob es überhaupt mit der Versetzung klappt. Das halten (Fern-)Beziehungen auf Dauer mitunter nicht aus.
Ich komme jetzt in mein 8. Schuljahr 🤷🏽♀️…
„Keine Lehrkraft solle länger als zwei Jahre auf ihre Freigabe warten.“
-> woher kommt denn diese Angabe? Ich warte seit 4!!! Jahren auf eine Freigabe. Wechselanträge, Tauschverfahren, alles durch ohne Freigabe.. Behörde sagt nein. Any Tipps 😉 ?
Danke!
Vielen Dank für den interessanten Beitrag. Übersiedlungen oder auch ein Bundeslandwechsel kann manchmal schon etwas schwierig sein. Ich finde es sehr interessant, dass man als Lehrer an einem Lehreraustauschverfahren teilnehmen kann und dies dann von der Kulturministerkonferenz gefördert wird.