Infografik: Wo werden Lehrer verbeamtet?

Auf unserer Deutschlandkarte können Sie auf einen Blick sehen, in welchen Bundesländern und mit welchem Höchstalter Lehrkräfte in den Beamtenstatus erhoben werden. Außerdem sind wir bei unserer Recherche auf weitere spannende Fakten zum Thema gestoßen.

So klappt's mit dem Lernen – jetzt im Video anschauen!

Verbeamtung Lehrer und Lehrerinnen


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Wer wird verbeamtet?

Lehrkräfte, die in den Beamtenstatus erhoben werden möchten, müssen Deutsche sein oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Landes besitzen. Neben der Nationalität wird auch die charakterliche Eignung geprüft. Sind Lehrer und Lehrerinnen bereit, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten? Wenn ja, dann steht der Verbeamtung nichts mehr im Wege – außer der Besuch beim Amtsarzt.

Gesundheitliche Eignung

Beamtenanwärter und -anwärterinnen werden auf Herz und Nieren geprüft. Der Amtsarzt bewertet nicht nur den Ist-Stand der Gesundheit, sondern versucht auch, in die Zukunft zu schauen. Wie lange wird ein Lehrer bzw. eine Lehrerin arbeiten können, bevor er oder sie aus gesundheitlichen Gründen ausscheidet? Wird es krankheitsbedingte Fehlzeiten geben? Hier kommt ein schönes Wort des Beamtendeutsch ins Spiel: die Lebensdienstzeit. Um die Lebensdienstzeit, die möglichst lang andauern sollte, zu ermitteln, wird unter anderem der Blutdruck gemessen und ein Seh- und Hörtest durchgeführt. Darüber hinaus werden frühere Erkrankungen abgefragt.

Zusätzlich wird auf das Gewicht geachtet und der Body-Mass-Index (BMI) berechnet. Dieses Kriterium ist allerdings höchst umstritten, denn, dass Übergewicht zur Berufsunfähigkeit führt, wird in keinem Bundesland durch Statistiken untermauert. Dennoch wird man z. B. mit einem BMI von 30 in Bremen und NRW nicht verbeamtet. In Bayern ist man großzügiger und zieht erst bei 34,9 BMI die Grenze zur Verbeamtung. In Baden-Württemberg wird der Gürtel dagegen enger geschnallt. Dort liegt der Höchst-BMI bei 28.

Nicht verbeamtet

Derzeit sind in Bayern 95 Prozent aller Lehrkräfte verbeamtet. Die anderen fünf Prozent bilden Aushilfslehrkräfte oder Pädagogen und Pädagoginnen, die entweder zu alt sind, kein Staatsexamen besitzen oder die gesundheitliche Eignung nicht erfüllen. In Schleswig-Holstein betrifft diese „Nicht-Eignung” ganze 20 Prozent, wobei das hiesige Bildungsministerium darauf hinweist, dass sich darunter auch Lehrkräfte befinden, die nicht verbeamtet werden wollen.

„Drehtür-Verbeamtung”

Dagegen nehmen einige Berlinerinnen und Berliner für den Beamtenstatus sogar einen Umzug in Kauf. Seit in Berlin Lehrerinnen und Lehrer nicht mehr verbeamtet werden, wandern Lehrkräfte nach Brandenburg oder in andere Bundesländer ab. Nach einigen Jahren kehren diese dann nach Berlin zurück – als Beamte und Beamtinnen. Um der „Drehtür” einen Riegel vorzuschieben, hat der Berliner Bildungssenat 2013 beschlossen, nur noch verbeamtete Lehrkräfte zu übernehmen, die bereits seit fünf Jahren den Beamtenstatus besitzen.



Quellen: Schulministerien der einzelnen Bundesländer (Stand: 1. Juli 2014)

Titelbild: ©Alexander Raths_Shutterstock

Infografik: ©sofatutor