Nützliche Hilfsmittel: Das Bildungs- und Teilhabepaket

Die gesamte 7b fährt auf Klassenfahrt, nur Max nicht, weil es sich seine Eltern nicht leisten können. Die Anschaffung eines neuen Taschenrechners lässt den Vater von Tanja in Schweiß ausbrechen und die Mutter von Kevin weiß nicht, wie sie die nötige Nachhilfe zahlen soll. Auf Bildung gibt es ein Recht. Um Kinder von finanzschwachen Familien nicht zu benachteiligen, gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket. Was sich dahinter verbirgt und wer es beantragen kann, erfahren Sie hier.

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Was ist das Bildungs- und Teilhabepaketpaket?

Das Bildungs- und Teilhabepaket ist ein Angebot vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Es soll Familien dabei helfen, die Kosten für den Bedarf ihrer Schulkinder zu decken. Es fördert also Kinder von Eltern mit geringem Einkommen. Dabei gibt es verschiedene Rubriken, für die man Unterstützung erhalten kann.

Das Bildungspaket kann beantragt werden, wenn Eltern entweder Arbeitslosengeld (I und II), Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach §3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.

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Wo beantragt man das Bildungspaket?

Das Bildungspaket wird bei Eltern, die Arbeitslosengeld oder Sozialgeld bekommen, im Jobcenter beantragt. Hier erhalten die Familien die Leistungen „aus einer Hand”. Alle anderen können beim Bürgeramt oder der Kreisverwaltung nachfragen, damit diese die Eltern an die richtigen Ansprechpartner verweisen. Die Leistungen werden dann überwiegend als Sach- bzw. Dienstleistungen gewährt.

Die verschiedenen Rubriken

Finanzielle Unterstützung erhalten Kinder in folgenden Bereichen:

  • Mittagessen
    Wenn die Schule ein warmes Mittagessen anbietet, wird der Zuschuss gewährt. Die Eltern beteiligen sich hierbei mit einem Euro pro Tag.



  • Kultur, Sport und Freizeit
    Für diese Rubrik erhalten Kinder einen Zuschuss von bis zu zehn Euro im Monat, wenn sie eine Musikschule oder Sportvereine besuchen wollen.



  • Ausflüge
    Ein eintägiger Schulausflug wird teilweise finanziert, mehrtätige Klassenfahrten werden den Eltern komplett erstattet.



  • Lernförderung
    Ein Anspruch auf Lernförderung besteht nur, wenn die Schule einen Bedarf bestätigt. Das heißt, dass das Kind ohne Förderung das Lernziel bzw. die Versetzung in die nächste Klasse nicht erreichen würde. Bestehen jedoch innerhalb der Schule vergleichbare Angebote wie Nachhilfekurse oder Zusatzstunden, müssen diese in Anspruch genommen werden. Damit Kinder eine außerschulische Lernförderung bekommen, müssen Sie als Lehrkraft eine Bestätigung über den Förderbedarf ausstellen. Das Formular dazu bekommen Eltern entweder im Jobcenter oder im Bürgeramt. Zur Lernförderung zählt die Online-Nachhilfe ebenfalls dazu. Eltern können also die Kosten für eine Online-Lernplattformen wie z. B. sofatutor ebenfalls geltend machen.



  • Schulbedarf
    Zum Schulbedarf zählen alle nötigen Materialien, seien es Stifte, Schulbücher, Taschenrechner oder der Schulrucksack. Hier wurden 100 Euro berechnet, 70 für das erste Schulhalbjahr und noch einmal 30 für das zweite. Die finanzielle Förderung ist jedem Kind gleich, unabhängig davon, welche finanziellen Mittel die Eltern zur Verfügung haben oder wie hoch die einzelnen Kosten genau sind.



  • Schulbeförderung
    Wenn die Beförderungskosten durch Bus und Bahn nicht von der Schule übernommen werden, so übernimmt sie das Bildungspaket in voller Höhe.

Und zu guter Letzt: das Alter der Kinder

Für Kinder bzw. Jugendliche bis 25 Jahre kann das Bildungspaket in Anspruch genommen werden. Bei der Rubrik Kultur, Sport und Freizeit gilt das Angebot allerdings nur bis zum 18. Lebensjahr. Sollten Familien mehrere Kinder haben, gelten die Zuschüsse und Kostenerstattungen für jedes einzelne Kind.

Wie genau das mit der Kostenerstattung oder Leistungsabrechnung funktioniert, erfahren Eltern ebenfalls vom jeweiligen Kreis. Denn die bestimmen das Verfahren vor Ort und informieren alle Beteiligten. Weitere Details finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.


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