Psychisch kranke Schüler – was Lehrkräfte tun können

Leistungsabfall, Schulverweigerung, Wunden durch Selbstverletzung oder starke Gewichtsreduzierung – das können Anzeichen für eine psychische Erkrankung sein. Wie können Lehrkräfte reagieren, wenn sie vermuten, dass ein Schüler bzw. eine Schülerin psychische Probleme hat?

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„Nach empirischen Studien haben 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen psychische Auffälligkeiten, etwa fünf Prozent eines Jahrgangs sind behandlungsbedürftig“, sagt der Berliner Schulpsychologe Klaus Seifried in einem Interview mit dem Tagesspiegel. Doch was ist, wenn weder Eltern noch Freunde oder andere Angehörige eine psychische Krise erkennen bzw. ernst nehmen? Dann kommen nur noch die Lehrerinnen und Lehrer als erste Unterstützung in Frage.

Erkennen eines psychischen Problems

Da Lehrerin bzw. Lehrer viel Zeit mit den Kindern und Jugendlichen verbringen und diese oft gut kennen, können sie starke Veränderungen an einem Schüler bzw. einer Schülerin relativ schnell bemerken. Natürlich deutet nicht jedes auffällige oder abweichende Verhalten auf eine psychische Erkrankung hin. Eine psychische Störung liegt dann vor, wenn das Verhalten Leiden hervorruft, die eigene Entwicklung beeinträchtigt und Auswirkungen auf andere hat sowie unerwartet auftaucht. Besonders häufig treten im Kindes- und Jugendalter psychische Erkrankungen wie Essstörungen, Angststörungen, depressive Episoden und Psychosen auf. Doch wie sollen Lehrerinnen und Lehrer reagieren, wenn sie einen Verdacht hegen?

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Behutsam und bedacht vorgehen

1. Schritt: Ruhe bewahren und beobachten

Es ist wichtig, dass Lehrerinnen und Lehrer mit der jeweiligen Schülerin bzw. dem jeweiligen Schüler erst dann das Gespräch suchen, wenn sie sich sehr sicher sind. So sollte im ersten Schritt das Verhalten des Schülers bzw. der Schülerin in einem Zeitraum von einer Woche beobachtet werden. Mithilfe von Notizen werden die Verhaltensweisen und Veränderungen dann dokumentiert.

2. Schritt: Experten bzw. Expertin befragen

Mithilfe der Dokumentation ist es möglich, den Schulpsychologen bzw. die Schulpsychologin bzw. andere Expertinnen und Experten, z. B. vom schulpsychologischen Dienst, um eine Einschätzung zu bitten. Gemeinsam können dann weitere Schritte geplant und vorbereitet werden.

3. Schritt: Das Gespräch suchen

Nun kann entweder, bei Volljährigkeit, der Schüler bzw. die Schülerin selbst oder die Eltern um ein Gespräch gebeten werden, sofern dieses nicht der Schulpsychologe bzw. die Schulpsychologin übernimmt. Im Gespräch sollten Lehrerinnen und Lehrer auf mögliche Hilfsangebote eingehen, z. B. den schulpsychologischen Dienst. Als erste Anlaufstelle kann jedoch auch der Hausarzt bzw. die Hausärztin dienen.

Achtung Schweigepflicht!

Lehrerinnen und Lehrer sollten jederzeit die Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch beachten. Denn auch Lehrkräfte sind schweigepflichtig, wenn auch mit einer Ausnahme: Lehrende dürfen die Information innerhalb ihrer Schule, also an Kolleginnen und Kollegen, weitergeben, wenn dieses notwendig ist. Anders ist es jedoch, wenn z. B. ein Vertrauenslehrer bzw. -lehrerin dem jeweiligen Schüler bzw. der jeweiligen Schülerin Stillschweigen zugesichert hat. Im Zweifel sollte man sich hier an den Schulleiter bzw. die Schulleiterin wenden.

Was können Lehrkräfte sonst noch tun

Um psychische Probleme besser erkennen und gegebenenfalls handeln zu können, können Lehrkräfte entsprechende Fortbildungen besuchen. Außerdem kann es helfen, das Thema in der Schule offen anzusprechen, sodass die Hemmschwelle, sich Hilfe zu suchen, für Schülerinnen und Schüler geringer wird, z. B. durch das Thematisieren im Unterricht oder mithilfe einer öffentlichen Liste mit Anlaufstellen und Hilfsangeboten bei psychischen Problemen. Weitere Ideen und Informationen zum Thema finden Schulen hier.

Titelbild: © Africa Studio/shutterstock.com