Umfrage: Kooperationsverbot aufweichen oder beibehalten?

Lehrkräfte werden täglich mit der Realität von politischen Entscheidungen konfrontiert: Mal fehlt Geld, um dringende Anschaffungen zu tätigen, und mal werden Reformen durchgedrückt, die eher fragwürdig sind. Wir fragen erneut: Was ist Ihre Meinung zum Kooperationsverbot für Schulen?

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Kurzer Rückblick: Was bedeutet das Kooperationsverbot für Schulen?

Für die Grund- und weiterführenden Schulen besteht ein Verbot in der Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern. Das heißt, es gibt keinerlei infrastrukturelle, finanzielle oder konzeptionelle Unterstützung von Seiten des Bundes. Aber eben auch keine Abhängigkeiten für die Länder. So soll gewährleistet werden, dass jedes Bundesland schnell und bedarfsorientiert handeln kann, um den Schulen, Lehrenden und Lernenden den besten Unterricht zu ermöglichen.

Es gibt jedoch gemeinsame Erklärungen und Strategien, auf die sich die Bildungs- bzw. Kultusministerinnen und -minister einigen. Diese werden meistens im Rahmen der Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossen. Dennoch sind diese Vereinbarungen nicht bindend und werden daher mal weniger und mal mehr in den Ländern umgesetzt. So ähnlich geschieht es derzeit auch bei der „Strategie für die Bildung in der digitalen Welt“, die 2016 durch die KMK verabschiedet wurde.

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Das Verbot und der Digitalpakt

Im Rahmen des Digitalpakts Schule haben sich der Bund und die Länder auf eine Zusammenarbeit geeinigt, bei der jede Seite eine entscheidende Rolle übernimmt. Der Bund hilft bei der Finanzierung, die Länder übernehmen die Konzeption und die Weiterbildung der Lehrkräfte. So sollen die Schulen endlich dort ankommen, wo die Schülerinnen und Schüler in ihrem unterrichtsfreien Alltag längst sind: im Zeitalter der Digitalisierung. Obwohl beide Seiten in der Frage zusammenarbeiten wollen, macht es das Kooperationsverbot immer wieder schwer bis unmöglich, voranzukommen. Und so dümpelt das Vorhaben, seitdem die damalige Bundesbildungsministerin Johanna Wanka erstmals im Oktober 2016 davon sprach, vor sich hin. Obwohl sie sich erst noch ganz sicher war, dass man schnell zur Umsetzung gelangen könnte. Schließlich hatte sie ein Schlupfloch in Artikel 91c im Grundgesetz gefunden, das es ermöglichen könnte. Später ging es dann zwar um Artikel 104c, aber immer noch sollte ein Grundgesetzesänderung her, um eine Startfinanzierung für Hard- und Software durch den Bund zu ermöglichen.

Die Zeit vergeht

Zweieinhalb Jahre später sind zwar alle Beteiligten immer noch der Meinung, dass das mit der Digitalisierung der Schulen endlich mal starten müsste, jedoch sind die Vorbehalte hinsichtlich einer Einmischung des Bundes in die Länderpolitik in Bildungsfragen immer noch genauso groß.
Wir hatten die Leserinnen und Leser des sofatutor-Lehrer-Magazins ursprünglich im Januar 2016 gefragt, was Sie von einem Kooperationsverbot halten. Bereits damals war Mehrzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Meinung, dass ein Verbot nicht sinnvoll sei (86,67 Prozent). Um ein aktuelleres Stimmungsbild abgeben zu können, möchten wir Sie nun erneut fragen:
Sollte das Kooperationsverbot in Bezug auf die Schulpolitik beibehalten oder aufgeweicht werden?
Nehmen Sie an der Umfrage teil und helfen Sie mit, eine Tendenz abzubilden.

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Titelbild: © Gajus/shutterstock.com