Bildungsföderalismus: Soll das Kooperationsverbot fallen?

Nachdem der „Lehrer des Jahres“, Robert Rauh, eine Online-Petition startete, fragen wir: Sollte die Trennung von Bund und Ländern im Schulbereich aufgehoben werden?

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Hintergrund

Die seit 2006 geltende Föderalismusreform untersagt eine Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in Bildungsfragen. Das bedeutet, es gibt in Deutschland 16 verschiedene Bildungspolitiken – in Form von Schulminister/innen, Schulsenator/innen und Landesbildungsministerien, die 16 verschiedene Bildungswege und Abschlüsse spezifizieren. Das ist nicht nur unübersichtlich, sondern oft auch hemmend für Lehrende und Lernende, die zwischen den Bundesländern wechseln.

Schülerinnen und Schüler werden teilweise nicht in der gleichen Klassenstufe anerkannt. Ihr Schulabschluss wird bei Uni- oder Ausbildungsbewerbungen schlimmstenfalls herabgestuft. Wenn sie im Laufe ihrer Schulzeit das Bundesland wechseln, kann es andere Regeln zur Einschulung, zum Spracherwerb, zu Pflicht- und Wahlunterricht, zu Schulformen und zu den Abschlussprüfungen geben. Lehrerinnen und Lehrer ereilt ein ähnliches Schicksal: Für Lehramtsabsolvierende besteht kein Rechtsanspruch auf Anerkennung einer „laufbahnrechtlichen Voraussetzung“, also einer gleichwertigen Ausbildung in einem anderen Bundesland. Wer nach Abschluss des Studiums in ein anderes Bundesland zieht, hat kein Recht darauf, dass seine Ausbildung vollständig anerkannt wird. Zudem unterscheiden sich Lehrpläne und Lehrerausbildungen je nach Bundesland.

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Im Oktober 2014 wurde das Kooperationsverbot zwischen der Bundes- und der Länderebene im Hochschulbereich aufgeweicht. Finanzielle Unterstützungen können jetzt vom Bund in die Länder und an die Hochschulen fließen, wenn die Projekte von überregionaler Bedeutung sind.

Kooperationsverbot im Schulbereich bleibt bestehen

Für die Grund- und weiterführenden Schulen besteht weiterhin das Kooperationsverbot. Somit kommen alle konzeptionellen und finanziellen Verantwortungen immer noch den Schul- und Bildungsministerien der Länder zu.

Einige Politiker, wie etwa Grünen-Politiker Öczan Mutlu, fordern auch für die Schulbildung die Aufhebung des Kooperationsverbots. Mutlu will es bundesweit möglich machen, öffentliche Schulen einheitlich auszustatten. Dieses Missverhältnis trage derzeit auch dazu bei, dass keine Bildungsgerechtigkeit in Deutschland herrsche: „Es kann nicht sein, dass die Bildungschancen von Kindern davon abhängen, ob sie in Bayern oder Bremen zur Welt kommen.“

Im Dezember 2015 stellt der stellvertretende Bundestagsfraktionschef der SPD, Hubertus Heil, einen Antrag, der das Kooperationsverbot aufheben möchte. Dieser Antrag will mit einer „nationalen Bildungsallianz“ auch Flüchtlingskindern den Zugang zur Bildung ermöglichen. Im Antrag stellt die SPD fest, dass Bildungserfolg in Deutschland immer noch sehr eng mit der sozialen Herkunft und der ökonomischen Leistungsfähigkeit der Familie verknüpft sei. Weiter heißt es: „Wir brauchen eine gesamtgesellschaftliche Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen, wenn wir die Integrationschancen, die eine gute Bildung bietet, nutzen wollen.“ Dazu soll der Bund nicht nur finanziell sondern auch konzeptionell in die Schulbildung eingreifen können.

Aber nicht nur Politiker stellen das Kooperationsverbot infrage. Anfang November 2015 startete der ehemalige „Lehrer der Jahres“ Robert Rauh eine Online-Petition. Darin fordern er und seine Mitstreiter und Mitstreiterinnen „das Ende der Kleinstaaterei im Schulwesen“. Das regelmäßige Reformchaos nach Landtagswahlen würde nicht, wie von den Landesbildungsministerien argumentiert, zu einem Wettbewerb um das beste Schulsystem führen. Stattdessen würden Kosten verursacht und Schüler und Schülerinnen sowie Lehrkräfte strapaziert. Bislang haben knapp 2500 Menschen die Petition unterschrieben.

Und was sagen Sie?

Wir möchten Ihre Meinungen einfangen. Sollte die Bundesregierung das Kooperationsverbot kippen oder bestehen lassen? Nehmen Sie an der Umfrage teil und schreiben Sie uns einen Kommentar unter den Beitrag.

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