Pflichten auf der Klassenfahrt – was Lehrkräfte wissen müssen
Volltrunkende Achtklässler, verletzte Grundschulkinder, verschwundene Oberstufenschüler – Horrorszenarien für Lehrer. Damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind, finden Sie hier alles, was Sie vor einer Klassenfahrt wissen müssen.
Jedes der 16 Bundesländer hat sein eigenes Schulgesetz. Auch die Rechten und Pflichten der Lehrkräfte auf einer Schulfahrt sehen somit in jedem Bundesland etwas anders aus. Trotzdem gibt es ein paar Dinge, die jede Lehrerin und jeder Lehrer vor und auf der Klassenfahrt berücksichtigen sollte.
Informationen im Überblick
- Klassenfahrten sind für Schülerinnen und Schüler verpflichtend.
- Schulfahrten müssen zuvor von der Schulleitung genehmigt werden.
- Eltern sollten über die Planung der Klassenfahrt detailliert informiert werden.
- Es gelten jederzeit die Schulordnung und das Jugendschutzgesetz.
- Es gilt das Schulrecht bzw. die gesetzlichen Richtlinien des jeweiligen Bundeslandes.
- Lehrkräfte müssen jederzeit ihrer Aufsichts- und Fürsorgepflicht nachkommen.
- Lehrkräfte müssen klare Regeln aufstellen. Ob diese befolgt werden, ist regelmäßig zu kontrollieren.
- Recht der Lehrerkraft: Auch Volljährige müssen sich an ihre Regeln halten.
- Schülerinnen und Schüler sind während der Klassenfahrt gesetzlich unfallversichert.
- Bei Unfall und Krankheit sollte die Lehrkraft professionelle Hilfe heranziehen.
Klassenfahrt ist Pflicht
Schülerinnen und Schüler können nur aus besonderen Gründen von einer Schulfahrt befreit werden. Die Entscheidungsgewalt liegt hier bei der Schulleitung.
Vorbereitung mit Schulleitung und Eltern
Die Lehrkraft bereitet die Klassenfahrt gemäß der Anforderungen der Schulkonferenz vor. Außerdem bedarf jede Klassenfahrt und jeder Ausflug einer Genehmigung der Schulleitung, die sich der Lehrer oder die Lehrerin rechtzeitig einholen muss. Auch die Eltern der Schülerinnen und Schüler sollten über die Planung detailliert informiert werden.
Aufsichts- und Fürsorgepflicht auf der Klassenfahrt
Was genau die Aufsichts- und Fürsorgepflicht beinhaltet, bleibt häufig abstrakt. So liegen nur sehr allgemein verfasste Rechtsvorschriften vor. Konkrete Fälle werden nicht benannt.
Wie viel Aufsicht ist Pflicht?
Gesetzlich festgelegt ist, dass Minderjährige zu beaufsichtigen sind. Die Aufsichtspflicht übertragen Eltern bzw. Erziehungsberechtigte im Rahmen einer Klassenfahrt an die Schule. In welchem Maße die Schülerinnen und Schüler beaufsichtigt werden müssen, ist von deren Alter abhängig und in den gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes festgeschrieben. Grob gesagt, müssen kleine Kinder ununterbrochen unter Aufsicht stehen, während Lehrende Kinder im Grundschulalter in ungefährlichen Situationen ein paar Minuten alleine lassen können. Bei sportlichen Aktivitäten o. ä. müssen sie jedoch eine ständige Beaufsichtigung garantieren. Möchte eine Lehrkraft minderjährige Schülerinnen und Schüler allein in Kleingruppen losziehen lassen, sollten sie zuvor eine schriftliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten einholen. Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern ist eine ständige Aufsicht nicht mehr nötig.
Welche Gesetze und Richtlinien müssen beachtet werden?
Auch wenn sich die Klasse auf einer Fahrt nicht auf dem Schulgelände befindet, gelten für sie die gleichen Regeln, also die Schulordnung. Des Weiteren sollten Lehrerinnen und Lehrer unbedingt das Jugendschutzgesetz und das Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes verinnerlichen und jederzeit beachten. So verhängen z. B. einige Bundesländer in ihren Schulgesetzen bzw. gesetzlichen Richtlinien für Schulfahrten ein generelles Alkohol- und Rauchverbot (z. B. Schleswig-Holstein).
Recht der Lehrkraft – ihre Regeln gelten
Bereits vor der Klassenfahrt sollte die Lehrkraft, ihrer Sorgfaltspflicht nachkommend, klare Regeln aufstellen und diese deutlich an Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern kommunizieren. Alle – auch volljährige – Schülerinnen und Schüler müssen sich an diese Regeln halten, z. B. ein Alkolholverbot. Denn die Sorgfaltspflicht gilt auch volljährigen Schülerinnen und Schülern gegenüber.
Während der Fahrt muss die Lehrerkraft regelmäßig kontrollieren, ob die Regeln befolgt werden. Bei Verdacht auf Regelverstoß gilt es die Kontrollen zu erhöhen, bei Regelverstößen muss die Lehrerin oder der Lehrer die jeweiligen Schülerinnen und Schüler ständig im Auge behalten.
Verhalten bei Unfällen
Passiert doch einmal ein Unfall oder wird eine Schülerin bzw. ein Schüler krank, sollte die Lehrkraft sich rechtzeitig an einen Arzt oder ein Krankenhaus wenden. Schülerinnen und Schüler sind während der Klassenfahrt gesetzlich unfallversichert.
(PDF-)Links der 16 Bundesländer: Richtlinien zu Schulfahrten
Um in jedem Fall sicherzugehen, sollten Lehrerinnen und Lehrer vor der ersten Klassenfahrt die Verordnungen zu Schulfahrten des jeweiligen Bundeslandes verinnerlichen.
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Weitere Artikel zum Thema:
- So vergisst keiner was: Checkliste für Klassenfahrten zum Ausdrucken
- Meine erste Klassenfahrt „auf der anderen Seite“ – Teil 1
- Meine erste Klassenfahrt „auf der anderen Seite“ – Teil 3
Titelbild: © altanaka/shutterstock.com
Weitere Verwandte Artikel
Your comment
wie ist eure Erfahrung mit Personalschlüssel bei uns sollen jetzt die Kollegen zu 2. mit 44 Mann auf abschlussfahrt fahren.
eure Meinung dazu?
Lg
Die Links zum Jugenschutzgesetz und zu den Vorgaben des Landes NRW funktionieren leider nicht.
Meine Schwester wurde gestern grundlos nachhause einer Klassenfahrt geschickt. Sie sollte was getan haben was sie nicht gemacht hat. Dabei bleibt es leider nicht. Die Lehrer haben meine Schwester ohne einen Erziehungsberechtigten zu informieren nachhause geschickt meine Mutter wuSste von nichts. Schwester stand ohne Schlüssel vor der Tür sie ist (16). Was kann man gegen so win verhalten tun?
Klassenfahrt hat in Holland statt gefunden.
Hallo Lisa,
wende dich mit deiner Anfrage am besten an Expertinnen und Experten. Eine Möglichkeit wäre das zuständige Schulministerium oder die Schulbehörde deines Landes.
Viele Grüße
Die Redaktion der sofatutor-Magazine
Das mit der Pflicht ist so nicht richtig. In Niedersachsen ist im Schulgesetz verankert, dass Fahrten mit Übernachtungen für Lehrkräfte freiwillig sind…
Okay…..zum Glück unterrichte ich in der Schweiz. Bei uns ist auch einiges schief….aber der Tonfall in diesem Text!? Geht gar nicht….erinnert an die 60 iger Jahre! Da würde mir die Lust an einer Klassenreise glatt vergehen…und für mich sind Klassenfahrten das Grösste!!!