WhatsApp in Schulen – warum Datenschützer Alarm schlagen
Dürfen Lehrkräfte mit ihren Schülerinnen und Schülern über WhatsApp kommunizieren?
Über WhatsApp erreicht man seine Schülerinnen und Schüler ab einem bestimmten Alter am besten. Warum als Lehrerin oder Lehrer den Messenger-Dienst nicht nutzen, um den Schulalltag zu organisieren, z. B. mithilfe einer Gruppenkommunikation? Es klingt so praktisch und so einfach. Ist jedoch nicht erlaubt, mahnen Datenschützerinnen und -schützer.
WhatsApp in der Schule ist rechtswidrig
Der Fall eines Berliner Lehrers sorgte für mediale Aufregung. Er hatte eine gemeinsame WhatsApp-Gruppe mit seinen Schülerinnen und Schülern. Das meldete ein Vater der Berliner Datenschutzbeauftragten Maja Smoltczyk, so Spiegel online. Der Lehrer musste die Gruppe löschen und sich einer Datenschutzschulung unterziehen.
Bei der Vorstellung ihres Jahresberichts 2016 im April wies Smoltczyk darauf hin, dass es rechtswidrig sei, wenn Lehrkräfte für ihre Schülerinnen und Schülerinnen eine WhatsApps-Gruppe erstellten. Der US-Messenger-Dienst sei zu unsicher und entspräche nicht den europäischen Datenschutzstandards.
Warum ist WhatsApp so problematisch?
Zwar geben die Betreiber an, dass alle Daten verschlüsselt würden, jedoch sei dies nicht garantiert. Es sei somit nicht ausgeschlossen, dass US-amerikanische Behörden auf Chatverläufe oder andere sensible Daten zugreifen können, so die Berliner Datenschutzbeauftragte. Da WhatsApp darüber hinaus zu Facebook gehört, werden die Daten der Schülerinnen und Schüler für Werbezwecke an die Plattform weitergeben. Allgemein sammelt der US-Messenger viele Daten, die über die der Nutzerinnen und Nutzer hinausgehen: So greift die App auf die im Adressbuch des Smartphones gespeicherten Daten zu, ohne dass sich die Eigentümer dagegen wehren können.
… und wenn man WhatsApp doch schulisch nutzen möchte?
Während in den Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, laut Spiegel online, US-Datendienste an Schule gänzlich verboten sind, wird in anderen Bundesländern, wie etwa in Niedersachsen, auf die Eigenverantwortlichkeit der Lehrenden und Schulleitungen gesetzt. In Bundesländern bzw. Schulen, die kein generelles WhatsApp-Verbot verhängt haben, müssen vor der Benutzung Vorkehrungen getroffen werden. Denn die Benutzung setze „die Kenntnis aller Gefahren voraus und die Freiheit, nein sagen zu können“, so Smoltczyk. Die Schülerinnen und Schüler müssen also vor der Benutzung von der Lehrperson über mögliche Risiken ausführlich unterrichtet werden. Außerdem müssen sie ihre Zustimmung zur Nutzung geben. Bei Minderjährigen sollte zusätzlich eine Erlaubnis der Erziehungsberechtigten eingeholt werden.
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Titelbild: © Syda Productions/shutterstock.com
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Hallo, schön & gut, aber gibt es Alternativen?
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