Lehrergehalt: Wie viel verdienen Lehrer 2017?
Wie jedes Jahr präsentieren wir Ihnen in einer Infografik das aktuelle Lehrergehalt in den Bundesländern.
Die Zahlen für 2018 gibt’s hier.
Das verdienen beamtete Lehrerinnen und Lehrer brutto 2017
In der Infografik finden Sie das aktuelle Grundgehalt der Besoldungsgruppen A12 und A13. Die erste Angabe entspricht dem Grundgehalt der niedrigsten und die zweite der höchsten Besoldungsstufe der Bundesländer. Bei den Angaben handelt es sich um das Bruttogehalt. Abzüge, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Familienzuschlag, Kindergeld o. ä. werden nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass sich die Länder hinsichtlich Arbeitszeiten, Pflichtstunden usw. unterscheiden. Die Farbe des Bundeslandes zeigt an, ob Lehrerinnen und Lehrer dort zurzeit verbeamtet werden können.
Angestellte Lehrerinnen und Lehrer verdienen netto weniger
In der Regel verdienen angestellte Lehrkräfte brutto so viel wie ihre beamteten Kolleginnen und Kollegen. Da sie jedoch mehr Abzüge habe als Beamtinnen und Beamte ist ihr Nettogehalt niedriger.
Angestellte Lehrerinnen und Lehrer haben folgende Abzüge:
- Lohnsteuer
- Solidaritätsabgabe
- Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse
- Beiträge für die Rentenversicherung
- Beiträge für die Pflegeversicherung
- Beiträge für die Arbeitslosenversicherung
Beamtete Lehrerinnen und Lehrer haben folgende Abzüge:
- Lohnsteuer
- Solidaritätsabgabe
- Beiträge für die private Krankenversicherung
Hier finden Sie die Besoldungstabellen der Länder:
- Baden-Württemberg (gültig seit 1. März, 1. Mai, 1. Juni 2017)
- Bayern (gültig seit 1. März 2017)
- Berlin (gültig seit 1. August 2016)
- Brandenburg (gültig seit 1. Januar 2017)
- Bremen (gültig seit 1. Juli 2016)
- Hamburg (gültig seit 1. März 2016)
- Hessen (gültig seit 1. Juli 2017)
- Mecklenburg-Vorpommern (gültig seit 1. Juni 2017)
- Niedersachsen (gültig seit 1. Januar 2017)
- Nordrhein-Westfalen (gültig seit 1. April 2017)
- Rheinland-Pfalz (gültig seit 1. Januar 2017)
- Saarland (gültig seit 1. Mai 2017)
- Sachsen (gültig seit 1. Januar 2017)
- Sachsen-Anhalt (gültig seit 1. Juni 2016)
- Schleswig-Holstein (gültig seit 1. Januar 2017)
- Thüringen (gültig seit 1. April 2017)
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Titelbild: © Vladyslav Starozhylov/shutterstock.com
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Das wichtigste beim Vergleich Beamter-Angestellter fehlt. Das sind die Pensionsansprüche, die ohne Beitrag erworben werden!!! Wollte ein Angestellter die gleiche „Rente“ haben wie ein Beamter, so müsste er ca. 70% mehr Brutto verdienen, um mit diesem Mehrgehalt die Altersvorsorge zu betreiben. Wir reden hier also nicht nur um ein paar Hundert Euro, sondern um ein paar Tausend Euro pro Monat!! Das ist der wahre Unterschied der gern (absichtlich?) vergessen wird.
Von unbegrenzter Gehaltsfortzahlung, Beihilfe, vollem Pensionsanspruch nach 40 Jahren (Rente nach 45 J) usw rede ich noch gar nicht!
Die Übersicht gibt nicht die eklatante Benachteiligung angestellter Lehrer wieder, es sind nur zahlenlos einige Fakten genannt und dabei auch längst nicht alle:
Verbeamtete Lehrer erhalten zusätzlich zahlreiche Beihilfen im Krankheitsfall, dazu kommen Ehegatten- und Familienzuschläge, sie können bei Krankheit , die länger als 6 Wochen dauert, mit höheren Krankenersatzleistungen rechnen, um nur einige weiteren Fakten zu nennen.
Angestellte Lehrer sind Lehrer zweiter Klasse!
Leider gibt es darunter noch eine weitere Gruppe extrem benachteiligter Kolleginnen und Kollegen, wie z.B. Lehrer mit dem Abschluss „Diplomlehrer für Polytechnik“ (der trotz 3 Fächern in allen Bundesländern nur als Ein-Fach-Lehrer anerkannt wird). Einige diese Kollegen müssen für über 1000 Euro weniger in den TVL-Entgeltgruppen 10 oder gar 9 die gleiche Arbeit wie alle anderen auch leisten (unterrichten oft 3-5 Fächer, weil sie in der DDR sehr vielseitig und leistungsorientiert ausgebildet wurde), es sind die „Lehrer dritter Klasse“, für die sich leider auch die Gewerkschaften nicht mit dem erforderlichen Engagement einsetzen.
Hallo, seit Jahren sehe ich diese Grafik nun so. Sie müssen unbedingt angeben, welche Schulformen welche Besoldung bekommen und dann den Nettojahreswert gemittelt über 40 Dienstjahre von der Seite Öffentlicher-Dienst nehmen. So ist es einfach nicht aussagekräftig, da Bayern weit vorne liegt und dann Baden-Württemberg folgt. Bitte rechnen Sie das nach und passen Sie es an.
….In Sachen Verbeamtung gibt es in Thüringen eine neue Entwicklung. Alle zum neuen Schuljahr eingestellten Lehrerinnen und Lehrer erhalten das Angebot zur Verbeamtung zum 03.08.2017. Alle weiteren, die die Voraussetzungen erfüllen (u.a. Altersgrenze) werden bis zum 01.10.2017 verbeamtet.
Liebe Grüße
Rolf Busch
Hallo Herr Busch,
vielen Dank für den Hinweis!
Wir haben die Grafik nun dementsprechend angepasst.
Viele Grüße
Katharina vom sofatutor-Magazin